Räumungsklage wegen ZWEI Gründen

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
so384270-33
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage wegen ZWEI Gründen

Liebes Forum,

ich bin am beauftragen einer Räumungsklage. Sachverhalt ist klar.

1.) Mietrückstände (mehr als zwei Monate, immer wieder)
2.) Beleidigung des Mieters (erheblich, mehrmals, Beweise)

Es ist mehrmals gekündigt worden wegen Mietrückstände mit Aufforderung zur Räumung.

Räumungsklage aufgrund Mietrückstände ist auszuhebeln sofern nachgezahlt wird.

Räumungsklage aufgrund einer Kündigung wegen Grund 2.) wäre prinzipiell auch kein Problem.

Es geht lediglich um folgende Fragen:

Ist es ratsam lieber doppelt abgesichert zu sein und die Klage wegen 1.) UND 2.) zu stellen? Sollte doch ohne weiteres möglich sein oder?

FRAGE I.
Ergibt sich ein eventueller Nachteil. Zumindest wenn er nachzahlen würde wäre Grund 2.) noch vorhanden.

Zuvor müsste ich zusätzlich wegen Grund 2.) noch kündigen ...

Mahnbescheid wegen 1.) ist schon beantragt.

FRAGE II.
Lieber warten mit Räumungsklage bis Vollstreckungsbescheid absehbar in ca. 2-3 Monaten erlassen wird?

FRAGE III.
Ergeben sich daraus relevante Vorteile für mich als Vermieter? Die Mietschulden und auch der Kündigungsgrund deshalb bleiben ja bestehen ... blockiere ich mich zeitlich dadurch unnötig?

Anmerkung: Ich weis welche Rechte der Mieter hat. Ich weiß das ein Anwalt besser wie ich arbeitet. Ich möchte lediglich meine Kenntnisse mit meinen Fragen erweitern und freue mich auf euren Input.

Vielleicht der Hintergrund dazu: Der Mieter ist Rechtsradikal. Hitlergruss und entsprechende Geste gegen Mitbewohner (ist ein eigenständiger WG Mietvertrag) alles schon dabei gewesen. Beschuldigt mich (auch noch nachweisbar per E-Mail...), ich stecke mit dem Staat unter einer Decke der in der Stadt wo ich wohne bereits ein „Konzentrationslager" errichtet habe.
Er ist eine potentielle Gefahr für seine Mitbewohner (gewalttätig) und ich mache mir da große Sorgen. Ich will Ihn unbedingt raushaben. Die arme Socke ist psychisch gestört. Mit dem gesetzlichen Betreuer arbeite ich eng zusammen.

Parallel zur geplanten Räumungsklage läuft natürlich schon Anzeige deshalb bei Polizei, was ich konzentriert nachverfolge, dass die Staatsanwaltschaft tätig wird und er nicht nur unter Beobachtung gestellt wird. Polizei meinte nämlich nur dass Sie es weiterleiten.

Ebenfalls zeige ich ihn beim Jobcenter noch an, dass er seine Mietunterstützung nicht an uns weiterleitet. Habe dem Mieter sogar angeboten den Mietvertrag zu reduzieren da ich leicht über seiner Mietunterstützung liege. Keine Kommunikation mit ihm möglich leider.

Dieser Hintergrund jedoch berührt meine Fragen oben nicht, auch wenn er für eine Kündigung/Räumungsklage durchaus auch relevant sind.

-- Editiert von so384270-33 am 13.08.2019 07:47

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von so384270-33):
Es ist mehrmals gekündigt worden wegen Mietrückstände mit Aufforderung zur Räumung.
Wenn ich sowas lese, kann ich nur die Hinzuziehung eines Anwalts empfehlen. Warum kündigt ein Vermieter mehrfach? Das klingt irgendwie wenig professionell. Mehrfache Kündigungen wegen des gleichen Grundes machen eigentlich nur dann Sinn, wenn vorher Formfehler bestanden. Oder meinst du Abmahnungen?

Zitat (von so384270-33):
Beleidigung des Mieters (erheblich, mehrmals, Beweise)
Bei einem solchen Kündigungsgrund darf der Vermieter meiner Meinung nach die Kündigung nicht ewig aufschieben. Wenn Monate zwischen der Beleidigung und dem Kündigungsschreiben vergangen sind, hat es der Vermieter nämlich schwer zu argumentieren, warum jetzt auf einmal ein Festhalten am Mietverhältnis nicht mehr möglich sein soll. In der Zwischenzeit bis zur Kündigung war das ja offenbar anders. Daher sollten solche Kündigungen meiner Meinugn nach zeitnah zum Vorfall erfolgen.

So oder so empfehle ich einen Anwalt mit der Klage zu betrauen. Ja, das kostet Geld. Aber normalerweise sollte sich das alleine dadurch rentieren, dass der Anwalt sein Handwerk versteht und so schnell wie möglich die Wohnung freibekommt. Zudem spart sich der Vermieter einiges an Stress.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von so384270-33):
Es ist mehrmals gekündigt worden wegen Mietrückstände mit Aufforderung zur Räumung.
Bevor man irgendwas beantworten kann--- wann und wie hast du mehrfach gekündigt? Was soll Aufforderung zur Räumung bedeuten? Normal geht die Kündigung mit der Übergabe einer geräumten Wohnung einher.
Zitat (von so384270-33):
2.) Beleidigung des Mieters (erheblich, mehrmals, Beweise)
Wer hat wen beleidigt?

Offensichtlich kannst du wegen 1) und/oder wegen 2) und/oder wegen 1+2) keine wirksame Kündigung durchsetzen. Du versuchst es irgendwie...

Es kann durchaus sein, dass du auf den Kosten der Klage, auf den Räumungskosten und auf den Mietrückständen sitzen bleibst. Mit und ohne Anwalt ist das möglich.
Erwirkst du einen Titel gegen den Mieter, hast du 30 Jahre lang die Hoffnung, deine Auslagen wieder reinzubekommen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Für diese re-ra-Typen gibt es *hinter* der (normalen) Polizei andere Zuständige. Ich meine, es wäre ein besondere LKA-Abteilung (Verfolgung extremistischer Taten...o.s.ä.)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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