Räumungsklage widersprechen?

12. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)
Räumungsklage widersprechen?

Familie F bekommt vom Vermieter V nach einem halben Jahr fristlos gekündigt, da F angeblich wichtige Informationen vor Mietabschluss verschwiegen hat. Die Mieten wurden aber alle pünktlich bezahlt.

Angenommen F verliert den Prozess und legt Widerspruch gegen das Urteil ein.

Wie lange würde es dauern, bis der Widerspruch bearbeitet ist und es zum nächsten Gericht geht?
Und was passiert mit F in der zwischenzeit?

Vielen Dank für Antworten

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Abwarten und Tee trinken! So einfach kann der Vermieter nicht kündigen. Wäre allerdings interessant zu wissen, was der Vermieter vorher nicht wußte.

Räumungsklage kann sich über einige Monate bis Jahre hinziehen. Risiko ist allerdings, daß Du irgendwann unterliegst, und dann die ganzen angefallenen Kosten zahlen mußt.

Gehe entweder zum Mieterbund (ca.50€/Jahr), oder aber wenn Du sehr wenig Einkommen hast, hol dir einen Beratungsschein vom Gericht (10,-€).

gruß
avalon 2006






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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#2
 Von 
sodale
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Gab der VM denn dieses als Grund an???
Ich bin der Meinung, daß das so nicht so einfach ist, es besteht ja kein Einmietbetrug, wenn die Miete pünktlich bezahlt wird.
An Deiner Stelle würde ich das persönliche Gespräch suchen (wenn das überhaupt möglich ist).
Ihr habt ja ausserdem 4 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um Widerspruch einzulegen. Auch das solltet Ihr unbedingt sofort tun (Einschreiben m. Rückschein o.ä.)

Stand eine Widerrufsbelehrung drin? Wenn nicht, ist diese Kündigung unwirksam, da dieses unbedingt in eine gültige Kündigung gehört!!!

Wünsche Dir viel Glück!
LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

ersteinmal möchte ich mich für die Antworten bedanken.

Grund für die Kündigung war das private Insolvenzverfahren der Mieter. Der Vermieter wurde nicht davon in Kenntnis gesetzt, da nicht danach (weder vor Ort, noch in der Mieterselbstauskunft) danach gefragt wurde.

Dem Vermieter ist auch keinerlei Schaden entstanden, er bekommt immer pünktlich seine Miete.
Kontaktaufnahme war zwecklos, er brach jeglichen Kontaktversuch ab.

Wie seht ihr die Sache?
Wird die Familie den Prozess verliehren und ausziehen müssen, obwohl immer die Mieten gezahlt wurden?

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#4
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung ist hier auf keinen Fall möglich. Insofern ist die Kündigung auch unwirksam. Sollte was vom Gericht kommen, einfach widerspruch einlegen. Dann wird sich das Gericht damit befassen. Ob er dann fristgerecht kündigen kann weiß ich allerdings nicht, da hier die Meinungen doch sehr auseinander gehen.

Auf jeden Fall solltet Ihr einen Anwalt oder den Mieterbund einschalten.

Gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49368 Beiträge, 17363x hilfreich)

Ich halte die Kündigung, wie ich schon in der Antwort auf Deine andere Frage geschrieben habe, für unwirksam.

Einen Anwalt würde ich frühestens einschalten, wenn die Räumungsklage tatsächlich droht.

Ich gehe davon aus, dass der Vermieter schon von seinem eigenen Anwalt über die Unwirksamkeit der Kündigung aufgeklärt wird, wenn er sich denn entschließt, eine Räumungklage anzustreben.

@sodale
Stand eine Widerrufsbelehrung drin? Wenn nicht, ist diese Kündigung unwirksam, da dieses unbedingt in eine gültige Kündigung gehört!!!
Bei einer fristlosen Kündigung ist ein Widerspruch nicht möglich und somit eine Belehrung darüber auch Unsinn und daher keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

ja, der Eigentümer sieht sich auf der sicheren Seite (auch dessen Anwalt ist sich sicher, die Sache zu gewinnen).

welche Mittel/Rechte habe ich?
Danke für Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sodale
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh

sorry, stimmt...hatte das fristlos irgendwie überlesen *schäm*

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Wenn der Vermieter nicht danach gefragt hat, ist die private Insolvenz die vorher angemeldet wurde kein Kündigungsgrund.
Woher weiß der Vermieter eigentlich, dass du Insolvenz angemeldet hattest? Konnte der das legal erfahren?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49368 Beiträge, 17363x hilfreich)

Zunächst einmal ist der Vermieter hier am Zuge. Er muss auf Räumung klagen.

Da der Vermieter offensichtlich auch bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, der so tut, als ob er sicher wäre, würde ich an Deiner Stelle nunmehr auch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Beitritt in einen Mieterverein oder
2. Beratung durch einen Anwalt mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht (kostet 10€). Da Ihr in Privatisolvenz seid, nehme ich an, dass Ihr Anspruch auf PKH habt.
3. Vorabinformation über einen Anwalt im Internet, z.B. www.frag-einen-anwalt.de

Über diesen Weg solltest Du zunächst einmal sicher stellen, dass meine Einschätzung, die Kündigung sei unwirksam, die hier auch weitgehend geteilt wird, von einem Anwalt auch geteilt wird.

welche Mittel/Rechte habe ich?
Die Frage ist aus meiner Sicht falsch gestellt. Die Frage muss eigentlich lauten: Welche Mittel hat der Vermieter?

Sehr wichtig aus meiner Sicht ist jedoch, dass Ihr auch weiterhin ordnungsgemäß die Miete zahlt.

Wenn ein Anwalt die Kündigung geschrieben hat, dann hätte dieser eigentlich wissen müssen, dass man bei arglistiger Täuschung nicht kündigt, sondern den Mietvertrag anfechten muss. Schon dieser rechtlichen Finesse kannst Du entnehmen, dass der Anwalt gar nicht so sattelfest sein kann, wie er es vorgibt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

@sodale,

seit wann macht eine fehlende Widerspruchsbelehrung (nicht Widerrufsbelehrung) eine Kündigung unwirksam?

Ist dies Deine Meinung oder beruht dies auf gesetzlichen Grundlagen?

Auf welchen denn bitte?

Eine Kündigung ist selbstverständlich auch ohne Widerspruchsbelehrung wirksam!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Das stimmt wohl, aber der Mieter hat dann immer noch später - lt. § 574b BGB sogar noch im ersten Termin im Räumunsgrechtsstreit - die Möglichkeit Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

@Specht,
ja ist schon klar. Mir ist aber halt ein Rätsel wie man so frei aus dem Bauch heraus die juristische Auskunft erteilt, dass eine Kündigung schon deswegen unwirksam sei.

Mich interessierzt einfach wieso man so etwas einfach behauptet.

Entweder weiß man eine Antwort, liest sie vorher nach oder lässt sie im Zweifel.
Falscher Rat kann teuer werden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

@Specht,
ja ist schon klar. Mir ist aber halt ein Rätsel wie man so frei aus dem Bauch heraus die juristische Auskunft erteilt, dass eine Kündigung schon deswegen unwirksam sei.

Mich interessierzt einfach wieso man so etwas einfach behauptet.

Entweder weiß man eine Antwort, liest sie vorher nach oder lässt sie im Zweifel.
Falscher Rat kann teuer werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

ich weiß selber nicht, wie V die Insolvenz der F erfahren hat.
Fest steht, dass dies in seinen Augen (und in denen seines Antwalts) einen Kündigungsgrund darstellt.
Selbstverständlich ist die Miete immer bezahlt worden!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Im Grunde genommen, ist doch auch egal, woher der Vermieter dies weiß. Tatsache ist nun mal, daß er es weiß, und er daraus Konsequenzen ziehen will. Warte also ab, was passiert, und handle entsprechend. Gute Tipps hast Du ja reichlich erhalten.

Dein Vermieter könnte von Deiner Inso aus der Zeitung erfahren haben, vielleicht hat ein Bekannter von Ihm das gelesen, und es ihm gesteckt. Beweisen kannst Du es eh nicht woher. Deshalb uninteressant.

gruß
avalon2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sushi19
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wegen der verschwiegenen Insolvenz alleine spricht man doch nicht eine Fristlose Kündigung aus wenn die Miete pünktlich kommt.Und damit durchkommen würde man schon gar nicht vor Gericht wenn keine anderen Gründe vorliegen.Habe gestern erst einen Artikel in der Zeitung gelesen das solche Fragen selbst wenn sie vom Vermieter kommen gar nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen vom Mieter.Gibt der Vermieter noch andere Gründe an oder bezieht er sich nur auf die Insolvenz?Was hat er bei dem Persönlichen Gespräch sonst noch zu euch gesagt oder nicht gesagt?

0x Hilfreiche Antwort

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