Kann in einem Büro-Mietvertrag vereinbart werden, dass 6 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses das Büro geräumt werden muss? Wenn ja, würde trotz der Räumung des Büros Verpflichtung zur weiteren Zahlung der Miete bestehen? Danke im Voraus für Einschätzungen, Renata
Räumungspflicht vor Beendigung Mietverhältnis?
12. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 12. August 2013 | 16:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungspflicht vor Beendigung Mietverhältnis?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. August 2013 | 17:21
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Vereinbaren kann man im Gewerbemietrecht so ziemlich alles, jedoch erschließt es sich mir nicht, wieso das Büro 6 Monate vor Mietende geräumt werden soll.
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. August 2013 | 18:38
Von
Status: Senior-Partner (6437 Beiträge, 2318x hilfreich)
quote:
"Das Mietverhältnis endet mit demdes Mietvertrags".Zitat:Abschluß
Schreibfehler, macht so keinen Sinn. Oder ist der Abschluss eines anderen MV gemeint ??
"Mit Abschluß des Mietvertrags verpflichtet sich der Mieter zur monatlichen Zahlung von X und verzichtet von vorneherein auf jeden Gebrauch der Mietsache."
Für mich lesen sich die Sätze wie aus dem Zusammenhang gerissen, was sie wohl auch sind.
Es wäre sinnvoll, den gesamten Text zu kennen, also von Beginn des MV bis Dauer einschl. der vereinbarten Kündigungsregelungen.
-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
-- Editiert Spezi-2 am 12.08.2013 18:40
#4
Antwort vom 13. August 2013 | 22:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
quote:
Für mich lesen sich die Sätze wie aus dem Zusammenhang gerissen, was sie wohl auch sind.
Einfach nochmal lesen, eventuell erkennst Du dann den Sinn/die Absicht ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
268.176
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
22 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten