Räumungsurteil

14. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
musti33
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)
Räumungsurteil

Hallo Liebe Forenmitglieder,

wir sind eine kleine Famile (ich, meine Verlobte und ihre 13-Jährige Tochter).

Wir haben gestern den Anerkenntnisurteil bekommen und in dem steht folgendes:

1. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, die von ihnen angemietet
Wohnung........im II.Stock in....... geräumt an die Klägerin herauszugeben.
2. Die Beklagten haben samtverbindlich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

in dem Urteil ist kein Frist eingetragen und bis wann muss man denn räumen oder steht der GV plötzlich morgen mit dem räumkomando vor der tür? das urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Wir haben bis jetzt auch keine Wohnung gefunden, das heisst aber nicht das wir Wohnungen gesucht haben und besichtigt haben, aber der Mietverhältniss ist leider nicht zustande gekommen wegen unserer EV(wir beide, meine Verlobte während der Insolvenzeröffnung und ich vor meiner Insolvenzeröffnung wegen einer Bank) und laut unserer Sozialamt(Gemeinde keine Stadt) sind keine Sozial- und Gemeindewohnungen frei, nicht mal Obdachlosenunterkünfte, wir haben zwar einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnungen, aber die Hausverwaltungen die im Auftrag der Gemeinde Sozialwohnungen anbieten möchten uns nicht haben, wegen der EV. Wir wissen nicht mehr weiter. Die Aussage der Gemeinde war, ich habe eine riesengroßen Problem wie ich sie unter bekomme wenn der GV kommt und wie gesagt momentan sind alle Unterkünft belegt.

Ach ja wir sind auch nicht verheiratet aber Verlobt und seit 2 Jahren leben wir gemeinsam in der Wohnung mit der Tochter meiner Verlobten, es kann durchaus sein das wir auf unbestimmte Zeit getrennt werden, das kann 1-6 Monate oder 1-5 Jahre sein, das ist für uns eine Zwangstrennung und das möchten wir nicht. Wie gesagt Wohnungen bekommen wir nicht wegen der EV.

Der Vermieter ist übrigens mein Vater ist gleichzeitig der Kläger teilweise ist es unsere eigene Schuld weil wir in Mietrückstand waren und unabhängig von den Mietrückständen hätte er auch so kündigen können, weil wir Wohnung in Wohnung wohnen.

Er und meine Mutter haben mir gesagt das ich wieder später einziehen könnte wenn meine Verlobte eine Wohnung oder Unterkunft gefunden haben, aber ohne meine Verlobte, wir haben aus sicherer Quelle mitbekommen das sie den Räumungsklage nur gemacht haben, uns zu trennen, aber derjenige möchte es nicht vor Gericht aussagen, weil der jenige der Bruder meiner Mutter ist und er lebt in der Türkei.

Danke für eure Antworten im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@musti33

quote:<hr size=1 noshade>das urteil ist vorläufig vollstreckbar. <hr size=1 noshade>


Grundsätzlich kann ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 765 a ZPO gestellt werden. Dieser Antrag ist aber nach § 765 a III ZPO spätestens zwei Wochen vor dem festgestzten Räumungstermin beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Ein verspäteter Antrag ist nur zulässig, wenn die Gründe auf denen er beruht erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sind, oder wenn der Schuldner ohne sein Verschulden an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert war.

Ansonsten wäre grundsätzlich der Antrag auf Vollstreckungsschutz möglich, wenn die Räumung eine ganz besondere Härte bedeuten würde, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Dabei sind auch die Interessen des Gläubigers zu berücksichtigen vgl. § 765 a I ZPO . Wenn ein Mieter durch die Räumung auf der Straße landet, könnte ein solcher Grund vorliegen.

Hier ist umgehend einen Anwalt aufzusuchen um einen Antrag beim Gericht zu stellen.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__765a.html

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#2
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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