Räumungsurteil

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Biggi 1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsurteil

Hallo Leute,
in der Berufungsverhandlung beim LG wurde der Kündigungstermin zum 31.12.06 ohne weitere Räumungsfrist bestätigt.
Wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung des Protokolls.
Jetzt sollen wir, um die
Zwangsräumung unverzüglich einleiten zu können, eine Sicherheitsleistung von 6500 € bei Gericht hinterlegen. Hinzu kommen
dann noch 3000€ für den GV. Fragen: 1. Weshalb eine Sicherheitsleistung, wenn gar keine weitere Berufung mehr möglich ist? 2. Bekommen wir die
Sicherheitsleistung zurück? Unser Anwalt, der mich gern wie einen lästigen Bittsteller behandelt, sagt ja.
Aber wenn ja, s.o.
3. Was kann uns im schlimmsten Fall passieren?
Vielen Dank an alle, die antworten können. Biggi 1

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

1. Als Sicherheit für den Fall, dass in einer Berufung oder Revision ein für den Mieter günstigeres Urteil herauskommt.

2. Ja, wenn 1. nicht eintritt.

3. Kurz vor dem Ziel wird aus irgendeinem Grund noch wieder alles gestoppt und in das Gegenteil geändert.

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