Räumungsurteil gegen Sicherheitsleistung

9. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
sonne01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 18x hilfreich)
Räumungsurteil gegen Sicherheitsleistung

Hallo liebe Forumleser,
wir hoffen auf ein Räumungsurteil und möchten gerne eine Sicherheitsleistung hinterlegen.Unsere Fragen:
müssen wir dies vor Urteilsverkündung bei Gericht beantragen (falls der Richter diese Möglichkeit nicht eröffnet),oder kann dies erst nach dem Urteil beantragt werden?
Was ist wenn der Richter diese Möglichkeit nicht einräumt?
Ich würde mich sehr auf Informationen freuen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wofür soll die Sicherheitsleistung sein?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonne01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 18x hilfreich)

Die Sicherheitsleistung möchten wir hinterlegen, um nach einen Urteil den Mieter nach einer Räumungsfrist zwangsräumen zu lassen.Wir möchchten eine Berufung ,die wahrscheinlich nochmals das Ganze 1 Jahr verzögert wird nicht mehr abwarten .Der Mieter hat in der Vergangenheit alles daran gesetzt, um eine Räumung mit allen Mitteln zu verzögern (3 Jahre).

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonne01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo liebe Forummitglieder,
ich wollte mich nochmal mit meinen Fragenstellungen in Erinnerung rufen,und würde mich sehr über Antworten freuen.
Viele Grüße sonne 01

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ich habe noch nicht gehört, dass man ein Urteil durch die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung beeinflussen kann.

Auch auf die Möglichkeit für den Mieter, in Berufung zu gehen, dürfte das keinen Einfluss haben.

Der Gerichtsvollzieher möchte eine Sicherheitsleistung haben, wenn das Urteil rechtskräftig ist und er mit der Räumung beauftragt wird.

Welchen Sinn sollte denn überhaupt die Sicherheitsleistung haben? Dass das Gericht eine Garantie hat, dass Ihr den Mieter wieder einziehen lasst, wenn dieser den Rechtsstreit gewinnt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sonne01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 18x hilfreich)

Letzteres meinen wir! Wenn ein Gerichtsurteil vorliegt, möchten wir eine Sicherheitsleistung hinterlegen, damit wir den Mieter sofort räumen lassen können und nicht das Ergebnis des Berufungsverfahren (2. Instanz) abwarten müssen. Die Sicherheitsleistung soll dazu dienen, dem Mieter eine Sicherheit zu geben, falls er wider Erwarten doch Recht bekommt, z.B. damit er wieder einziehen kann oder eine Abfindung erhält.
Kennt Ihr Urteile aus Vergleichsfällen oder Rechtsquellen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Sicherheitsleistung soll dazu dienen, dem Mieter eine Sicherheit zu geben, falls er wider Erwarten doch Recht bekommt, z.B. damit er wieder einziehen kann oder eine Abfindung erhält.
So etwas habe ich noch nie gehört. Ich glaube auch nicht, dass das möglich ist.

Wenn der jetzige Mieter raus ist, dann vermietest Du die Wohnung doch neu. Wie soll das mit dem Wiedereinzug dann noch gehen.

Es gibt allerdings schon die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckung eines Urteils. Das hat aber mit einer Sicherheitsleistung nichts zu tun.

Was sagt denn Euer Anwalt dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sonne01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für die Antwort. Die Wohnung wird nicht neu vermietet, da wir auf Eigenbedarf geklagt haben und gerne selber einziehen möchten. Wir hatten das mit der "Sicherheitsleistung" gehört und wollten uns dazu informieren um den Mieter nun endlich räumen zu können.

Wie ist der Ablauf bzw. was ist bei einer sofortige Vollstreckung eines Urteils zu tun oder zu beantragen.

Danke im voraus für Deine Hinweise.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
binationale-familie
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Der User hh hat keine Ahnung. Ein Räumungsurteil in erster Instanz ist vorläufig vollstreckbar. Logischerweise kann die Sicherheitsleistung erst nach Vorliegen des Urteils hinterlegt werden, denn deren Höhe muss im Urteil festgesetzt werden und die Sicherheitsleistung kann nur bezugnehemd auf das Urteil hinterlegt werden.

Sind Sie den Mieter inzwischen los?

5x Hilfreiche Antwort

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