Rasen gemäht. Nachbar macht Beweisfotos

3. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jessler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rasen gemäht. Nachbar macht Beweisfotos

Hallo,

gestern (Sonntag, gegen da. 14.00 uhr) hat mein Mann Rasen gemäht mit einem kleinen Elektrorasenmäher, der (meines Erachtens) nicht besonders laut ist (Ich kann die Terassentür auf lassen, ohne das Geräusch wirklich wahrzunehmen und unser Baby hat dort auch auf der Terasse geschlafen).

Zur Vorgeschichte: mein Mann kommt nicht aus Deutschland und kennt daher das Gesetz nicht, dass das Rasenmähen am Sonntag verboten ist. Ich habe bisher immer in einer Mietwohnung gelebt und mir, ehrlich gesagt, nie darüber Gedanken gemacht. Zudem arbeitet mein Mann viel. Er kommt Abend erst um 20.00 Uhr nach Hause und arbeitet oft auch Samstags.

Wie gesagt, hat mein Mann gestern Rasen gemäht. Als er fast fertig war hat ein Nachbar gerufen, er solle sofort aufhören, das wäre gegen das Gesetz und er müsse eine Strafe zahlen. Mein Mann hat daraufhin gesagt, er würde kurz den Streifen (ca. 5m) fertig machen und dann aufhören. Was er dann auch tat.

Nun hat mir eine Nachbarin erzählt, dass der Nachbar der sich beschwert hatte, Fotos gemacht hat.

Jetzt wissen wir natürlich, dass dies gesetzeswidrig war und werden das auch nicht mehr tun.

Meine Frage wäre jetzt, hätte der Nachbar nicht zuerst die Polizei rufen müssen oder kann da jetzt im Nachhinein viel kommen und darf er einfach Beweisfotos schießen u d wie rechtswirksam sind diese? Können wir etwas tun, dass die Strafe nicht zu hoch ausfällt?

Vielen Dank

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Meine Meinung ist, erstmal abwarten.. die Polizei halte ich doch für arg übertrieben

Das Rasenmähen dürfte doch verboten sein, nicht wegen des Mähens an sich, sondern aufgrund der Ruhestörung. Wenn der Mäher so leise ist, dass er unter eine Grenze fällt (?) dürfte es doch wohl egal sein. Aber wenn Mähen grundsätzlich verboten ist, dann ist das so. Auch kein kleiner Streifen. Auch nicht, wenn er lange arbeiten muss oder wer weiß wo herkommt.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Jessler):
Meine Frage wäre jetzt, hätte der Nachbar nicht zuerst die Polizei rufen müssen
Nein

Zitat (von Jessler):
darf er einfach Beweisfotos schießen
Ja natürlich

Zitat (von Jessler):
u d wie rechtswirksam sind diese?
Das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.

Zitat (von Jessler):
Können wir etwas tun, dass die Strafe nicht zu hoch ausfällt?
Nein, aber es steht ja gar nicht fest, ob da überhaupt irgendetwas kommen wird. Davon abgesehen: Was sollte da überhaupt passieren????

Zitat (von Jessler):
und kennt daher das Gesetz nicht, dass das Rasenmähen am Sonntag verboten ist.
Ich kenne dieses Gesetz auch nicht, denn das gibt es gar nicht. Es geht immer um die Lärmemissionen. Deiner Beschreibung nach könnte das evtl. sogar erlaubt gewesen sein was dein Mann gemacht hat.

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#3
 Von 
Jessler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Wir machen uns nur Sorgen, dass die Buße sehr hoch ausfällt. Wie man sich vorstellen kann, hat man als junge Familie, die gerade eine Wohnung gekauft hat nicht besonders viel Geld. Sonst müsste mein Mann nicht so viel arbeiten.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Geldstrafen werden ab einer gewissen Höhe dem Einkommen angepasst.
Aber hier ist es offenbar nur ein sehr aufgeregter Nachbar und ein einmaliger Vorfall. Wenn der das tatsächlich anzeigt, dann kommt vielleicht ein Schreiben vom Ordnungsamt mit Hinweisen zu den Ruhezeiten und Ruheregelungen in der Gemeinde.
Vielleicht könnte da auch eine Passage drin stehen, dass das Verfahren (im unwahrscheinlichen Fall dass man eines dafür eröffnet hat) gegen Zahlung eines Bußgeldes (ich tippe mal so ins Blaue: 50€?) eingestellt werden wird. Dazu müsste der Nachbar aber eher nicht allein gewesen sein mit seiner Beschwerde. Wenn die Nachbarin da ruhig drüber redet: fühlte die sich denn gestört? Speziell da ihr es nicht wieder tun wollt?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ich kenne dieses Gesetz auch nicht, denn das gibt es gar nicht.


Dann wirf mal einen Blick in den § 7 der 32. BImSchV. Die Rasenmäher findet man unter der lfd. Nr. 32 im Anhang. Es gibt also sehr wohl so ein Gesetz, das den Betrieb von Rasenmähern in Wohngebieten an Sonntagen verbietet.

Zitat:
Wir machen uns nur Sorgen, dass die Buße sehr hoch ausfällt.


Die Sorgen sind unbegründet. Theoretisch kann das zwar mit einem Bußgeld bis zu 5.000€ bestraft werden, jedoch wird das Bußgeld in der Praxis bei einem erstmaligen Verstoß wohl eher im 2-stelligen Bereich liegen.

Aber wartet doch erst einmal ab, ob der Nachbar Euch tatsächlich angezeigt hat.

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#6
 Von 
Jessler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Ich habe im Bußgeldkatalog gelesen, dass dies bis 50.000 € sein können. Man geht natürlich vom schlimmsten aus. Ich hoffe, dass der Nachbar ein Auge zudrückt. Wir werden jetzt natürlich penibel auf Lärm aller Art achten und ihn vermeiden.

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#7
 Von 
Jessler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wenn die Nachbarin da ruhig drüber redet: fühlte die sich denn gestört?

Sie fühlte sich nicht gestört. Sie wollte uns nur sagen, dass der Nachbar Bilder gemacht hat, falls was kommt.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann wirf mal einen Blick in den § 7 der 32. BImSchV. Die Rasenmäher findet man unter der lfd. Nr. 32 im Anhang. Es gibt also sehr wohl so ein Gesetz, das den Betrieb von Rasenmähern in Wohngebieten an Sonntagen verbietet.
Du weisst schon, worum es darin geht??? Hast du das Kreuz in Spalte 1 gesehen? Hast du den Verwis auf Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG beachtet? Nein, es gibt kein Gesetz welches Rasenmähen an einem Sonntag verbietet. In all den Gesetzen geht es immer um die Geräuschemissionen.



-- Editiert von -Laie- am 03.06.2019 15:49

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#9
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):

Nein, es gibt kein Gesetz welches Rasenmähen an einem Sonntag verbietet.


Stimmt. Nur der Betrieb der Rasenmäher ist verboten. Ausser sie haben das grün-blaue EU-Umweltzeichen. Dann fallen sie nicht unter § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV. Muskelbetriebene Rasenmäher sind übrigens auch erlaubt.

-- Editiert von Tehlak am 03.06.2019 15:48

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Jepp. Wenn von dem Rasenmäher gar keine Lärmbelästigung ausgeht, dann ist es auch nicht verboten diesen Sonntags zu benutzen. Muskelbetriebene Rasenmäher sind generell nicht von der Verordnung betroffen und es gibt auch einige Rasenmäher die besonders leise sind und dadurch sogar Sonntags benutzt werden dürfen. Mähroboter unterliegen z.B. generell nicht der Lärmschutzverordnung, aber diese dürfen trotzdem nicht zu laut sein. Mähroboter sind nämlich gar keine Mäher weil sie weder von Hand geführt, noch aufsitzend bedient werden. Pauschal kann man hier also gar nichts sagen. Es kommt auf die speziellen Umstände an.



-- Editiert von -Laie- am 03.06.2019 15:58

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Du weisst schon, worum es hier geht???


Es geht laut Fragestellung um den Betrieb von Elektrorasenmähern in Wohngebieten an Sonntagen. Das ist nunmal verboten.

Zitat:
Nein, es gibt kein Gesetz welches Rasenmähen an einem Sonntag verbietet.


Diese Antwort ist zwar formal richtig, im Zusammenhang mit der Fragestellung aber irreführend, da lediglich das Rasenmähen mit Handmähern erlaubt ist.

Zitat:
Ausser sie haben das grün-blaue EU-Umweltzeichen. Dann fallen sie nicht unter § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV.


Auch der Betrieb von Elektrorasenmähern mit dem EU-Umweltzeichen ist an Sonntagen verboten, denn dafür gilt der § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV.

Zitat:
und es gibt auch einige Rasenmäher die besonders leise sind und dadurch sogar Sonntags benutzt werden dürfen.


Nein, die gibt es nicht. Mit besonders leisen Rasenmähern muss die Mittagsruhe nicht beachtet werden, die Sonntagsruhe dagegen schon.

Zitat:
Muskelbetriebene Rasenmäher sind generell nicht von der Verordnung betroffen [...]. Mähroboter unterliegen z.B. generell nicht der Lärmschutzverordnung, aber diese dürfen trotzdem nicht zu laut sein. Mähroboter sind nämlich gar keine Mäher weil sie weder von Hand geführt, noch aufsitzend bedient werden. Pauschal kann man hier also gar nichts sagen.


Das ist ja alles richtig, hilft aber dem Fragesteller nicht, da er weder einen Handmäher noch einen Mähroboter benutzt hat.

Zitat:
Es kommt auf die speziellen Umstände an.


Richtig, jedoch wurden die in der Fragestellung genannt. Warum dann völlig andere Umstände diskutiert werden und dabei noch der Eindruck erweckt wird, das Rasenmähen sei an Sonntagen allgemein erlaubt, kann ich nicht nachvollziehen.

-- Editiert von hh am 03.06.2019 16:25

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#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Jessler):
Zitat (von quiddje):
Wenn die Nachbarin da ruhig drüber redet: fühlte die sich denn gestört?

Sie fühlte sich nicht gestört. Sie wollte uns nur sagen, dass der Nachbar Bilder gemacht hat, falls was kommt.
Na, dann könnt ihr euch doch entspannen.
Es hat nur den einen Nachbarn genervt - und den nicht mal besonders lange. Bei Gelegenheit noch mal entschuldigen und versprechen dass das Sonntags nicht wieder vorkommt und gut isses.

Wenn er weiter mosert: stellt euch drauf ein dass das nicht besser wird, wenn das Kind erst mal etwas größer ist - da hat er dann noch viel mehr Grund, sich aufzuregen und macht das vermutlich auch. Dann ist ihm nicht zu helfen.
Ist aber auch gut möglich dass er inzwischen auch wieder vom Adrenalin runter ist und ihm das Ganze eher etwas peinlich ist. Dann ist es ja gut, wenn ihr ihm durch eine Entschuldigung sozusagen "recht gebt" dass das nicht o.k. war von euch und es kann noch eine gute nachbarschaftliche Beziehung werden.

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#13
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Jessler):
Zitat (von quiddje):
Wenn die Nachbarin da ruhig drüber redet: fühlte die sich denn gestört?

Sie fühlte sich nicht gestört. Sie wollte uns nur sagen, dass der Nachbar Bilder gemacht hat, falls was kommt.


Naja, und dann krigt der auch ne Anzeige. Darf er nämlich nicht. Und die Zustimmung Bilder zu machen, bekommt er nicht. Schon gar nicht, um "Belastendes Material" zu verwenden.

Wer so drauf ist, sucht Konfrontation bzw. Streit. Da muß man ihm auch mal auf die Finger klopfen. Er will Recht? Gut, dann bekommt er es. Beidseitig.

Wenn keine Anzeige kommt, und Alles friedlich ist, gut, dann würde ich auch Ruhe geben. Leben und leben lassen.



-- Editiert von Spejbl am 03.06.2019 17:45

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Naja, und dann krigt der auch ne Anzeige. Darf er nämlich nicht.

Dann lasst uns doch mal ein paar Details zu der Rechtsgrundlage wissen ...



Zitat (von Spejbl):
Und die Zustimmung Bilder zu machen, bekommt er nicht.

Die braucht er nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

https://www.datenschutz.org/fotografieren-personen/

Im Übrigen, wäre wie Videoüberwachung des Nachbargrundstückes. Selbe Motivation.

Ob solche Bilder überhaupt bei einer, wenn tatsächlich stattfindenden, Verhandlung als Beweismittel zugelassen werden, wage ich zu bestreiten.

In so einem Fall bekäme der Nachbar wegen Datenschutz und damit Verletzung persönlicher Rechte ein Anzeige.

-- Editiert von Spejbl am 04.06.2019 11:13

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
In so einem Fall bekäme der Nachbar wegen Datenschutz und damit Verletzung persönlicher Rechte ein Anzeige.


Das ist natürlich Unsinn. Der Nachbar hatte ein berechtigtes Interesse an der Erstellung der Bilder und durfte daher fotografieren. Mit einer Videoüberwachung ist das nicht vergleichbar.

Zitat:
Ob solche Bilder überhaupt bei einer, wenn tatsächlich stattfindenden, Verhandlung als Beweismittel zugelassen werden, wage ich zu bestreiten.


Selbstverständlich werden die Bilder zugelassen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Naja, und dann krigt der auch ne Anzeige. Darf er nämlich nicht. Und die Zustimmung Bilder zu machen, bekommt er nicht. Schon gar nicht, um "Belastendes Material" zu verwenden.
Unsinn!

Signatur:

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#18
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Wenn ihr meint... Dann ist es eben so.

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#19
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Wenn ihr meint... Dann ist es eben so. Aber dann sollte er sich hüten, z.B. nachts hörbar zu sein. Oder anderweitig lästig aufzutreten. Er darf sich keinen Patzer leisten. Denn dann gilt: Wie du mir, so ich dir.
Soweit zum"Berechtigten" Interesse.

Kommt 'ne Anzeige, wird reagiert. Früher oder später. Wie es in den Wald reinschallt, schallt es auch wieder raus.

Corpus Delicti:

Zitat (von Jessler):
Hallo,

gestern (Sonntag, gegen da. 14.00 uhr) hat mein Mann Rasen gemäht mit einem kleinen Elektrorasenmäher, der (meines Erachtens) nicht besonders laut ist (Ich kann die Terassentür auf lassen, ohne das Geräusch wirklich wahrzunehmen und unser Baby hat dort auch auf der Terasse geschlafen).


Ob das angesichts dessen und der anderen Zeugenaussagen, ein wirkliches berechtigtes Interesse ist, wage ich zu bestreiten. Ich würde es darauf ankommen lassen.

Zitat (von quiddje):
Zitat (von Jessler):
Zitat (von quiddje):
Wenn die Nachbarin da ruhig drüber redet: fühlte die sich denn gestört?

Sie fühlte sich nicht gestört. Sie wollte uns nur sagen, dass der Nachbar Bilder gemacht hat, falls was kommt.
Na, dann könnt ihr euch doch entspannen.
Es hat nur den einen Nachbarn genervt - und den nicht mal besonders lange. Bei Gelegenheit noch mal entschuldigen und versprechen dass das Sonntags nicht wieder vorkommt und gut isses.

Wenn er weiter mosert: stellt euch drauf ein dass das nicht besser wird, wenn das Kind erst mal etwas größer ist - da hat er dann noch viel mehr Grund, sich aufzuregen und macht das vermutlich auch. Dann ist ihm nicht zu helfen.
Ist aber auch gut möglich dass er inzwischen auch wieder vom Adrenalin runter ist und ihm das Ganze eher etwas peinlich ist. Dann ist es ja gut, wenn ihr ihm durch eine Entschuldigung sozusagen "recht gebt" dass das nicht o.k. war von euch und es kann noch eine gute nachbarschaftliche Beziehung werden.


Warten wir die Reaktion des Nachbarn ab ;) . Vielleicht ist es wirklich entspannt zu sehen. Aber nur, wenn er die Anzeige stecken läßt.

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#20
 Von 
Jessler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander,

habe mal interessehalber die Lautstärke gemessen.
Wenn ich auf der Terasse bin, ist das Geräusch vom Rasenmäher bei rund 40 dB und wenn ich direkt daneben stehe bei rund 60-65 dB.

Dachte, das ist Interessant zu wissen.

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Und jetzt?

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