Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält es sich bei der Rückgabe des Mietobjektes mit dem Garten? Im Mietvertrag war die Nutzung vereinbart. Muß der Mieter
den Rasen gemäht, die Beete halbwegs gepflegt und den Baum/Strauchschnitt entsorgt haben?
Vielen Dank für die Antworten
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Rasen mähen bei Rückgabe Mietobjekt
5. Mai 2012
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Frage vom 5. Mai 2012 | 17:39
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Rasen mähen bei Rückgabe Mietobjekt
#1
Antwort vom 5. Mai 2012 | 17:43
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Was steht denn im MV wegen der Pflege des Gartens? Wer macht die, Mieter oder Vm?
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#2
Antwort vom 5. Mai 2012 | 17:47
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Die Pflege und der Unterhalt ist klar geregelt. Der Mieter ist für das Anwesen, incl. Garten zuständig.
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