Rasen mähen bei Rückgabe Mietobjekt

5. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Rasen mähen bei Rückgabe Mietobjekt

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält es sich bei der Rückgabe des Mietobjektes mit dem Garten? Im Mietvertrag war die Nutzung vereinbart. Muß der Mieter den Rasen gemäht, die Beete halbwegs gepflegt und den Baum/Strauchschnitt entsorgt haben?
Vielen Dank für die Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Was steht denn im MV wegen der Pflege des Gartens? Wer macht die, Mieter oder Vm?

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#2
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Pflege und der Unterhalt ist klar geregelt. Der Mieter ist für das Anwesen, incl. Garten zuständig.

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