Rasenmäher....Hecke schneiden

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
eger
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Rasenmäher....Hecke schneiden

Hallo ,

ich stecke momentan in einer schwierigen Situation, und weiss nicht, wie ich mich verhalten soll.

Hintergrund ist folgender: ich habe 2003 ein Haus mit extrem grossen Grundstück gemietet (4500m2 Rasen), das Grundstück gehört zu einer Firma, die inzwischen den Besitzer gewechselt hat.

Die Fa. hat damals einen Rasenmähertrecker zur Verfügung gestellt (auch schon meinem Vormieter) da die

Fläche sonst nicht zu bewältigen war.

Das Grundstück ist von einer Hecke umgeben, die bislang 2 mal im Jahr von der Fa. geschnitten wurde (2 Mann, drei tage lang)

Nun hat im letzten Jahr der Besitzer gewechselt, die Fa. Ist verkauft worden und ich bekam einen neuen Vermieter.

Soweit, sogut.

Nun ist vor ca. 3 Wochen der Rasenmähertrecker kaputtgegangen,
ich habe daraufhin mit dem Vermieter gesprochen und er sagte mir, ich solle ihn zur Reparatur bringen.

Gesagt, getan- nach ca 1 Wache hatte ich einen Kostenvoranschlag über 650,- Euro für die Rep.
Diesen KVA habe ich dann dem Vermieter zugefaxt und prompt kam die Antwort: ich soll einen Zusatz zum Mietvertrag unterschreiben, in dem festgelegt ist, das,
-mein Vermieter die Rep bezahlt, ich aber im Gegenzug das Nachbargrundstück (gehört auch der fa., zurzeit unbewohnt, ca 1000m2) mähe

-und 4 x pro Jahr die Hecke schneide (bislang wurde sie 2x jährlich vom VM geschnitten)

ist das Rechtens?? wenn der Rasenmäher immer dabei war, kann er mir plötzlich für die Rep. Arbeiten aufbrummen??

Und was ist mit der Hecke, muss ich die nun wirklich selber schneiden, dann gehen 4 wochenenden im Jahr fest weg...

im Mietvertrag steht das der garten im gepflegten Zustand zu halten ist...muss ich diese Zusatzarbeine nun machen?

Danke für eure Hilfe!!

Gruss

Eger

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Eger.

Du scheinst - wegen der Grundstücksgrössen - in einem eher ländlichen Gebiet zu wohnen.

Nur zur Info: Bauern sind sehr froh über sauberes frisches Gras !
Einfach mal mit ein paar Bauern sprechen. Die mähen auch selbst. Kostenlos.
Wenn Du die Leute nicht kennst, einfach mal mit dem Wirt reden und Telefonnummer hinterlassen.

Was die Hecke angeht, kommt es auf den Text in Deinem Miet/Pachtvertrag an. Steht dort, daß Du zur Pflege verpflichtet bist, kommst Du auch nicht daran vorbei.

Den Zusatz zum MV würde ich nicht unterschreiben.
Was passiert denn, wenn der Rasenmäher nach Reparatur wieder kaputt geht ? Bekommst Du dann wieder 1000 qm mehr aufs Auge gedrückt ?

Ein schlechtes Geschäft.

Mache Dich vom Vermieter unabhängig !

Schöne Grüsse

RobertRatlos


-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

-- Editiert von RobertRatlos am 15.06.2007 07:16:50

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

nach meiner Info darf eine Hecke nur außerhalb der Vegetationsperiode geschnitten werden. In der Zeit von November bis Ende Februar des Folgejahres. Kann aber auch nach Länderecht anders geregelt sein im Zeitrahmen. Allerdings auf keine Fall 4x im Jahr.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

An deiner Stelle würde ich diesen Zusatz zum Mietvertrag nicht unterschreiben. Ich habe neulichs irgendwo gelesen, dass dies einer Änderung des Mietvertrages gleichkommt zu dessen Akzeptanz du nicht verpflichtet bist. Hättest du bei der Anmietung vorher schon gewußt, dass diese Arbeiten auf dich zukommen würden, hättest du ggfs. von einer Anmietung abgesehen?!!!

Aber wie die Vorredner schon sagten: Lies dir deinen Mietvertrag nochmals genau durch, was hinsichtlich der Gartenpflege vereinbart wurde.

Im übrigen bist du nicht verpflichtet die Reparaturkosten für vom Vermieter zur Verfügung gestellter Gartengeräte zu zahlen oder ggfs. deswegen noch Zusatzarbeiten zu verrichten.

-----------------
"Scientia potentia est."

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