Ratten durch den Mülltonnen-Ärger von Nachbarn

20. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
selee006
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratten durch den Mülltonnen-Ärger von Nachbarn

Hallo alle zusammen,

ich benötige dringend eure Unterstützung. Wir haben mehrere Rattenbauten unter den Zaun meiner Wohnung entdeckt. Diese Ratten haben sich aufgrund der unzureichend gereinigten Mülltonnen unserer Nachbarn angesiedelt. Ich habe zwei Anliegen:

1. Unsere Wohnung wurde auf einem gepachteten Grundstück errichtet. Kann die Stadt die Kosten für die Rattenbekämpfung übernehmen? Nach meinen Recherchen online gehört das Gebiet, in dem die Bauten vorhanden sind, nicht zum Grundstück, das wir gepachtet haben.

2. Es ist offensichtlich, dass die Nachbarn die Ursache für das Problem sind. Habe ich die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen die Nachbarn einzuleiten?

Wenn jemand Informationen zu meinen Fragen hat, wäre ich äußerst dankbar dafür.

Mit freundlichen Grüßen,

-- Editiert von User am 20. August 2023 13:24

-- Editiert von User am 20. August 2023 13:25

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von selee006):
Diese Ratten haben sich aufgrund der unzureichend gereinigten Mülltonnen unserer Nachbarn angesiedelt.


Was ist denn unter "unzureichend gereinigte Mülltonnen" zu verstehen?

Zitat (von selee006):
Kann die Stadt die Kosten für die Rattenbekämpfung übernehmen?


Die Stadt kann vieles...ob sie es auch macht, da müsste man nachfragen.

Zitat (von selee006):
Es ist offensichtlich, dass die Nachbarn die Ursache für das Problem sind. Habe ich die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen die Nachbarn einzuleiten?


Da m.W. keine gesetzliche Verpflichtung für deinen Nachbarn besteht, seine Mülltonnen zu reinigen, würde ich sagen: Nein.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

zu 1: Die Stadt wird die Kosten nicht übernehmen und nichts veranlassen.
zu 2: Ja, diese Möglichkeit hast du. Sie wird allerdings erfolglos bleiben.

Zitat (von selee006):
Diese Ratten haben sich aufgrund der unzureichend gereinigten Mülltonnen unserer Nachbarn angesiedelt.
Deine Behauptung ist vermutlich durch nichts zu beweisen.
Hat dein Nachbar die Pflicht, seine Mülltonnen zu reinigen?
Zitat (von selee006):
mehrere Rattenbauten unter den Zaun meiner Wohnung entdeckt.
Wieso ist deine Wohnung eingezäunt?

Allgemein: Ratten gibt es überall, Rattennester demzufolge auch. Ratten interessieren sich nicht für Pacht- oder Eigentumsgrundstücke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
selee006
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Was ist denn unter "unzureichend gereinigte Mülltonnen" zu verstehen?


Wir haben sehr oft gesehen dass die Nachbarn die Müllbeutel neben dem Mülltonnen stellen und die anderen Nachbarn hat auch gesehen, dass die Ratten die Müllbeutel fressen.

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#4
 Von 
selee006
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Diese Ratten haben sich aufgrund der unzureichend gereinigten Mülltonnen unserer Nachbarn angesiedel


Wir haben sehr oft gesehen dass die Nachbarn die Müllbeutel neben dem Mülltonnen stellen und die anderen Nachbarn hat auch gesehen, dass die Ratten die Müllbeutel fressen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116291 Beiträge, 39240x hilfreich)

Zitat (von selee006):
Kann die Stadt die Kosten für die Rattenbekämpfung übernehmen?

Können kann man vieles.
Da die Städte allerdings regelmäßig überschuldet sind, werden sie das wohl nicht machen, wenn sie Alternativen haben.



Zitat (von selee006):
2. Es ist offensichtlich, dass die Nachbarn die Ursache für das Problem sind.

Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von selee006):
Wir haben sehr oft gesehen dass die Nachbarn die Müllbeutel neben dem Mülltonnen stellen
DAS ist ja nun ganz was anderes... als nicht reinigen...
-Warum tun die Nachbarn das denn?
-Hast du schon mit den Nachbarn gesprochen?
-Hast du sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Müllbeutel Ratten anlocken?

Wenn jemand die Rattennester beseitigt---und die Nachbarn ihre Müllbeutel neben die Tonnen stellen--- hast du was erreicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116291 Beiträge, 39240x hilfreich)

Zitat (von selee006):
dass die Ratten die Müllbeutel fressen.

Komische Ratten die ihr da habt.
Bei uns fressen sie den essbaren Inhalt und lassen die Beutel liegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von selee006):
Wir haben sehr oft gesehen dass die Nachbarn die Müllbeutel neben dem Mülltonnen stellen und die anderen Nachbarn hat auch gesehen, dass die Ratten die Müllbeutel fressen.


Warum schilderst du es im Eingangstext dann nicht auch so?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6009 Beiträge, 1451x hilfreich)

Zitat (von selee006):

1. Unsere Wohnung wurde auf einem gepachteten Grundstück errichtet. Kann die Stadt die Kosten für die Rattenbekämpfung übernehmen?

Nein. Bzw. nur im Wege der Ersatzvornahme. (Dann holt sie sich das Geld vom Grundstückseigentümer zurück.)
Für die Kosten der Rattenbekämpfung ist der Grundstückseigentümer zuständig.
Für die Rattenbekämpfung im Prinzip auch, allerdings wird die Ordnungsbehörde ggf. anordnen, was der Grundstückseigentümer diesbezüglich zu tun hat.
Zitat:
Nach meinen Recherchen online gehört das Gebiet, in dem die Bauten vorhanden sind, nicht zum Grundstück, das wir gepachtet haben.

Ist sowieso egal, weil erstmal der Eigentümer zuständig ist, nicht der Mieter oder Pächter. Der Eigentümer kann im Binnenverhältnis zwischen ihm und dem Mieter/Pächter auf letzteren die Aufgabe abwälzen, aber das interessiert nach außen nicht - die Ordnungsbehörde wird trotzdem den Eigentümer heranziehen. Der muss sich dann an dem vertragsbrüchigen Mieter/Pächter schadlos halten.

Zitat:
2. Es ist offensichtlich, dass die Nachbarn die Ursache für das Problem sind. Habe ich die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen die Nachbarn einzuleiten?

Grundsätzlich ist das "Besitzstörung" (§862 BGB), man hat ggf. Abwehransprüche gegen den Nachbarn.
Bei Rattenbefall geht der Weg über die Ordnungsbehörde aber schneller.

Dem Nachbarn müsste man erstmal nachweisen, daß sein Verhalten etc. kausal ursächlich für den Rattenbefall ist. Das ist u.U. möglich, häufig aber auch nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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