Rauchmelder Brief vom Anwalt

3. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Don089
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rauchmelder Brief vom Anwalt

Schönen Guten Abend,

da wir ja per Gesetz ab dem 1.1 einen Rauchmelder brauchen in unserer Mietwohnung, müssen diese ja von externen Firmen installiert werden.

Zu meinem Problem.
WIr hatten im Haus einen Termin bekommen, ich habe meinen damaligen Arbeitgeber bescheid gegeben, welcher mich für den Tag gestrichen hat, da keiner der Arbeitskollegen, nur wegen 4 Stunden arbeiten wollte. Daher war meine 12 Stunden schicht weg.

Ein par Tage später, hing ein anderer Zettel im Hausgang, welcher einen neuen Termin sagte. Wieder rannte ich zu meinem Chef und musste das gleiche nochmal durchmachen. Meine zweite 12 Stunden Schicht war weg.

Am Tag des Montagetermins habe ich vergebens auf einen Monteur gewartet, auf nachfrage meiner Nachabrin, erzählte mir die, das der anscheinend gestern auch schon krank war und bei einer in einem anderen Haus wohnenden Freundin auzch nicht gekommen ist.
Von meiner Genossenschaft allerdings haben wir keine Infos bekommen, da wir telefonisch keinerlei Auskunft bekommen haben.

Bei dem dritten Termin war ich nicht da, weil mein Chef mir nicht frei geben wollte und ich es persöhnlich auch nicht eingesehen hätte, da ich auf Stunden bezahlt wurde und schon 24 Stunden für den Monat weg waren.

EIn Brief kam in dem stand das ich nun für die nächste Montage aufkommen muss. Der wurde vor lauter Wut von mir weggeschmissen und iggnoriert.

Von meiner Genossenschaft allerdings haben wir keine Infos bekommen, da wir telefonisch keinerlei Auskunft bekommen haben.

Ich wollte jetzt dann eigtl. zu meiner Genossenschaft rennen und mit ihr darüber reden das ich sie installieren lasse aber nicht dafür aufkommen werde, da mir auch keiner meinen Verdienstausfall zahlt.

Doch sie sind mir zuvor gekommen. Ich hatte einen Brief von einen Anwalt im Briefkasten, welcher einen neuen Termi nbeinhaltet plus Montagekosten (steht keine Summe drinnen nur "Da bereits die dritte Anfahrt der Montagefirma notwendig wurde, wird Ihnen diese gesondert durch unsere Mandantin in Rechnung gestellt")
Ausserdem verlangt der Anwalt für diesen kurzen 2 Seiten Brief €83,54 zusammengesetzt aus:

Satz 1,30 - Geschäftsgebühr aus 500€ - 58,50€
- Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen - 11,70
Plus 19% - Umsatzsteuer von 70,20€

Was kann ich jetzt machen ? Bin ein bisschen ratlos, ist das überhaupt rechtens oder wie schauts da aus ? Kann mir der Anwalt aus dem nichts und den eigtl. Streitwert ca 60€ Montagegebühr solche extra kosten aufdrücken ?
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

Ich freue mich über jede Antwort und danke schonmal vorab.
Grüße
DON

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Ich persönlich würde - wenn das Anwaltschreiben nicht mit Zustellnachweis kam - folgendes machen:
1. Anwaltschreiben so behandeln, als sei es gar nicht gekommen.
2. Einschreiben an die Genossenschaft mit folgendem Inhalt:
a) verbindliche Terminvorschläge für neue Montagetermine fordern mit einer Planungszeit von mindestens 14 Tagen
b) an wen man seine Schadenersatzforderung wegen des Verdienstausfall richten soll und welche Nachweise sie dafür benötigen, da der Monteur an beiden Terminen nicht erschienen ist.


Bezüglich der Schadenersatzforderung würde ich mir zwar keine großen Hoffnungen machen, damit würde ich nur ein Signal setzen, das da mit Gegenwind zu rechnen ist.



Zitat (von Don089):
Bei dem dritten Termin war ich nicht da,

Und der wurde wie genau angekündigt?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich persönlich würde - wenn das Anwaltschreiben nicht mit Zustellnachweis kam - folgendes machen:
1. Anwaltschreiben so behandeln, als sei es gar nicht gekommen.
2. Einschreiben an die Genossenschaft mit folgendem Inhalt:
a) verbindliche Terminvorschläge für neue Montagetermine fordern mit einer Planungszeit von mindestens 14 Tagen
b) an wen man seine Schadenersatzforderung wegen des Verdienstausfall richten soll und welche Nachweise sie dafür benötigen, da der Monteur an beiden Terminen nicht erschienen ist.


Bezüglich der Schadenersatzforderung würde ich mir zwar keine großen Hoffnungen machen, damit würde ich nur ein Signal setzen, das da mit Gegenwind zu rechnen ist.



Zitat (von Don089):
Bei dem dritten Termin war ich nicht da,

Und der wurde wie genau angekündigt?


Das Anwaltschreiben ist sowieso Käse. Der zweite Termin muss grundsätzlich kostenlos erfolgen. Wenn bereits zwei andere Termine vom Vermieter nicht eingehalten worden sind - und dabei Urlaub genommen wurde, ist hier auch die Frage, ob ein Schadenersatz nicht möglich ist.

Was dazu passt:

https://www.ruv.de/presse/ruv-infocenter/pressemitteilungen/20070531-termin-handwerker

LG

0x Hilfreiche Antwort

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