Rauchmelder Pflicht? bei jedem

13. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)
Rauchmelder Pflicht? bei jedem

Hallo,

ich habe gelesen das in Altbauten Rauchmelder Pflicht sind ab 1.Januar 2017, ist das richtig?, und wie viele dann
ich hatte zwei gelesen?. Ist die Verwartung verpflichtet mit ein oder zwei zu geben, oder vom Fachmann installieren zu lassen?.
Und können andere Mieter das verweigern, weil sie die Rauchmelder nicht bezahlen wollen?.

Lieben Gruß

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,
mir ist das so bekannt dass der Vermieter in seinen vermieteten Objekten (hier Wohnung) ab dem 1.Januar 2017 dazu verpflichtet ist Brandmelder installieren zu lassen. Das geschieht durch einen Elektroinstallateur.
Die Wartungskosten der gekauften Rauchmelder darf der Vermieter auf den Mieter umlegen.
Sind diese gemietet, dann darf der Vermieter die Anschaffungskosten nicht umlegen.
Werden diese im Laufe der Zeit erneuert dann der Vermieter die Miete erhöhen.
Wann eine Wartung notwendig ist, hangt von der Lebenszeit der Batterien ab, er kann das jährlich oder aber auch alle 5 Jahre machen. Es ist immer ein "kommt drauf an" mit entscheidend.
In allen Flucht und Schlafräumen (auch diese die es werden könnten) muss ein Melder verbaut werden, und zwar mittig im Raum mit einem freien Radius von 50 cm. In der Küche könnte es sein dass ein sogenannter Brandmelder verbaut wird, als bis auf das Badezimmer alle Räume, auch das Treppenhaus in jeder Etage.
Verweigern ist nicht, da PFLICHT ab 01.01.2017.
Aber arm macht das keinen.


-- Editiert von Drempels am 13.12.2016 13:52

-- Editiert von Drempels am 13.12.2016 13:54

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#2
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Oh Treppenhaus auch ja, ist das da auch Pflicht in jeder Etage in Altbau ja?.

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#3
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
Oh Treppenhaus auch ja, ist das da auch Pflicht in jeder Etage in Altbau ja?.


Das sollte gerade im Altbau von Interesse sein, ob es jetzt in eurem Fall Plicht ist..........weis ich nicht genau.
Bei uns wurde es so gehandhabt, hier war in früher Vergangenheit allerdings schon mal ein Feuer.....vielleicht ist man hier auch etwas übervorsichtig.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120266 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
ich habe gelesen das in Altbauten Rauchmelder Pflicht sind ab 1.Januar 2017, ist das richtig?,

Nö.


Ob, wo welche und wie viele Melder Pflicht sind, hängt zum einen davon ab, in welchem Bundesland man wohnt.
Zum anderen kann es da auch Auflagen von den örtlichen Behörden geben, unabhängig von den Gesetzlichen Vorschriften.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Oh ok, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bärchen07):
ich habe gelesen das in Altbauten Rauchmelder Pflicht sind ab 1.Januar 2017, ist das richtig?,

Nö.


Ob, wo welche und wie viele Melder Pflicht sind, hängt zum einen davon ab, in welchem Bundesland man wohnt.
Zum anderen kann es da auch Auflagen von den örtlichen Behörden geben, unabhängig von den Gesetzlichen Vorschriften.


Mensch Harry,
danke, habe komplett vergessen dass es nicht bundesweit zählt.
Bin einfach mal von unserem Fall ausgegangen.
Danke für die Korrektur

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120266 Beiträge, 39861x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Drempels):
Die Wartungskosten der gekauften Rauchmelder darf der Vermieter auf den Mieter umlegen.
Sind diese gemietet, dann darf der Vermieter die Anschaffungskosten nicht umlegen.
Werden diese im Laufe der Zeit erneuert dann der Vermieter die Miete erhöhen.
Wann eine Wartung notwendig ist, hangt von der Lebenszeit der Batterien ab, er kann das jährlich oder aber auch alle 5 Jahre machen.

Ein paar Ergänzungen/Richtigstellungen

Die "Wartungskosten" sind z.B. auch die Kosten der jährlich mind. 1mal vorzunehmenden Inspektion/Überprüfung. Dies sind grundsätzlich umlegbare Betriebskosten, weil der Einbau als Modernisierung gilt und gesetzlich vorgeschrieben ist (Stichtage je nach Bundesland unterschiedlich).

Die Mietkosten darf der Vermieter sehr wohl umlegen, sofern die Betriebskostenvereinbarung eine entsprechende "Öffnungsklausel" enthält. Alternativ darf der Vermieter grundsätzlich durch einseitige Erklärung die Anschaffungskosten als Modernisierungsmieterhöhung umlegen.

Im übrigen handelt es sich um "Wegwerfgeräte" - ein Austausch alle 10-15 Jahre ist zwingend vorgeschrieben - dazu ist nun auch ein "Haltbarkeitsdatum" bei den "erlaubten" Rauchwarnmeldern aufgedruckt - es sind nur noch Geräte zulässig die der DIN EN 14604 entsprechen.

Und mit einem einfachen Kauf und Selbstanbringen ist es auch nicht getan - die Montage muss fachgerecht erfolgen (d.h. auch Montageort richtlinienkonform).

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/fachberater/normen-richtlinien/geraetenorm-din-14604/
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/fachberater/normen-richtlinien/anwendungsnorm-din-14676/
Dort auch mal ins Impressum schauen > da stehen die ganzen Interessenverbände, die das verbrochen haben.

So schaut halt das Ergebnis erfolgreicher Lobbyistenarbeit aus, wenn die Politiker den Bürger für zu dumm halten, sich selbst eigenverantwortlich um seine persönliche Sicherheit zu kümmern.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
wenn die Politiker den Bürger für zu dumm halten, sich selbst eigenverantwortlich um seine persönliche Sicherheit zu kümmern


Das liegt daran, daß ein Brand nicht nur den Wohnungsinhaber, sondern auch alle anderen im Haus betreffen kann, sodaß es logisch erscheint, die Sicherheit des gesamten Hauses nicht der Eigenverantwortung der Summe aller Inhaber zu überlassen.

Warum soll mein Haus abbrennen, weil ein einzelner Mitmieter seine Rauchmelder selber falsch hindengelt?
Ist letztlich dieselbe Logik, nach der die Sicherheit von Autos vom TÜV überprüft wird und nicht "eigenverantwortlich" dem Halter und seiner "persönlichen Sicherheit" überlassen ist.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 13.12.2016 16:45

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#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ja in Bezug auf Personenschutz gebe ich dir schon recht.
Aber die Rauchwarnmelder (die kleinen Dinger, um die es hier geht) dienen eben auch einzig und allein dem Personenschutz. Wenn es raucht, die Feuerwehr dann da ist, dann geht es auch zuallererst einmal um die Personenrettung vor der Sachrettung (was ja auch völlig richtig ist). Nur müssen jetzt auch noch die Dinger erst ruhiggestellt werden, weil sonst der ganze Feuerwehrtrupp durchdreht und keiner mehr ein Wort versteht ;)
Aber wenn man meint, die würden (auch) das Gebäude schützen, dann gibt man sich einem falschen Sicherheitsgefühl hin. Was durch den Brand nicht zerstört wurde, das wird dann noch durch die Löscharbeiten erledigt. Oder wenn es gücklicherweise ein Fehlalarm war, steht man als Eigentümer dann halt vor den Trümmern und hat meist auch noch den angerichteten Schaden zu tragen.

Klar, die Nutzer, mit denen man sich jetzt auseinandersetzen muss, weil ihnen die paar Euro im Jahr zuviel sind, würden die Dinger auch nicht selber anbringen. Ich finde es nur schade, dass die Sache so dermaßen aufgebläht wurde mit Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen - und zur Krönung hat sich die Branche dann noch den "Rauchwarnmelder-Fachkraft"-Schein ausgedacht.

Inzwischen finden die Feuerwehren die Rauchwarnmelder ja auch schon gar nicht mehr so gut, weil sich in den Ländern, wo die Dinger schon Pflicht sind die Anzahl der Fehlalarme stark zugenommen hat. Jetzt wird auch noch darüber nachgedacht, dass die Rauchwarnmelder wie "Brandmeldeanlagen" behandelt werden und damit der Gebäudeeigentümer die Einsatzkosten tragen muss. Die ersten Gerichtsurteile zur Übernahme der Kosten für die Gebäudeschäden durch Fehlalarme (z.B. eingetretene Haustüre/Wohnungstüre) gibt es auch schon (zu Lasten des Gebäudeeigentümers bzw. bei Verletzen der Obhutspflicht zu Lasten des Mieters).
http://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/news/rauchmelder-fehlalarme-werden-zur-belastung-44130
https://www.test.de/Rauchmelder-Immer-mehr-Fehlalarme-5016801-0/
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hilfe-mietrecht/rauchmelder-geht-los-wer-zahlt-bei-fehlalarm
https://avw-gruppe.de/services/recht-und-urteil/blog-single/17-gebaeudeschaeden-durch-fehlalarm-wer-zahlt/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
und zur Krönung hat sich die Branche dann noch den "Rauchwarnmelder-Fachkraft"-Schein ausgedacht.

Na so schlimm ist der Zettel nicht, kostet für Partner der Hersteller aus der Gebäudetechnik auch keinen Cent.
Grausam ist eben nur einmal die DIN 14676, wo bald wieder nachgebessert wird, die hätten sich gleich an die DIN 14676 halten können, und nur abspecken.
Zitat (von Lolle):
Inzwischen finden die Feuerwehren die Rauchwarnmelder ja auch schon gar nicht mehr so gut, weil sich in den Ländern, wo die Dinger schon Pflicht sind die Anzahl der Fehlalarme stark zugenommen hat. Jetzt wird auch noch darüber nachgedacht, dass die Rauchwarnmelder wie "Brandmeldeanlagen" behandelt werden und damit der Gebäudeeigentümer die Einsatzkosten tragen muss.

Das Problem haben schon andere dem Gremium mitgeteilt, leider ändert sich das Zulassungsverfahren im Moment nicht. Die Lobby der Billigheimer ist zu stark vertreten. Sicherheit gegen Täuschungsalarme ist kein Kernthema, was bei einer BMA eben schon lange gang und gäbe ist, nur dann gibt es keinen Rauchwarnmelder für 5 bis 50 Euro mehr.

Abhilfe um das Problem zu lösen, ist bei vermieteten Gebäuden eine Brandmeldeanlage nach VDS 14675 als Hausalarm, kostet ein wenig mehr, jedoch lassen sich die Kosten als Modernisierung auf die Miete umlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Abhilfe um das Problem zu lösen, ist bei vermieteten Gebäuden eine Brandmeldeanlage nach VDS 14675 als Hausalarm, kostet ein wenig mehr, jedoch lassen sich die Kosten als Modernisierung auf die Miete umlegen.
Aber genau da ist es ja in der Feuerwehrgebührensatzung bereits geregelt, dass der Gebäudeeigentümer die Fehlalarm-Einsatzkosten zu tragen hat - und die Einbeziehung der Rauchwarnmelder wird diskutiert (bei uns - wohl auch in etlichen anderen Gemeinden - weil die Falschalarmquote in den letzten Jahren massiv angestiegen ist). Den dauernden Ärger wegen der Brandmeldeanlagen krieg ich im Büro immer mit.

Mich kotzt das nur derzeit alles so an - gerade schlage ich mich noch mit den letzten Mietern herum, die den Rauchwarnmeldereinbau verweigern, in die nächsten Betriebskostenabrechnungen werden erstmals die Kosten für Wärmemengenzähler für Warmwasserbereitung einfliessen, dann habe ich die neuen Angebote wegen des geänderten Eichgesetzes auf dem Tisch - nun gibt es für die Wasserzähler auch noch die Meldekosten und die jährlichen Datenbereitsstellungskosten nach MessEG ... naja wenigstens die Legionellenprüforgie ist nicht nötig.

Der DMB trainiert sicher schon fleissig, um dann in den kommenden Jahren wilde Purzelbäume zu schlagen, weil die Betriebskosten/Wohnnebenkosten so immens gestiegen sind ... und aufgrunddessen auf den üblichenn Schwarzen Peter = den bösen Vermieter einprügeln (der aber gar nichts dafür kann) und damit kräftig neue Mitglieder werben.
Alle anderen verdienen daran - und der einzige, der nichts daran verdient und nur Arbeit damit hat, muss sich dann wieder treten lassen
:kotz: boah, das musste jetzt mal raus - Nix für ungut

Achja - und die Gebäudeversicherung ist auch umgestellt
Gebäudeschäden durch Fehlalarm sind nun auch versicherbar
(noch eine Geschäftssparte, die am Regulierungswahnsinn verdient) :devil:

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Aber wenn man meint, die würden (auch) das Gebäude schützen


Dann eben nur die Personen. Aber wieso eigentlich "nur"? :P

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