Guten Tag,
ich wohne zur Zeit in einer größeren Wohnanlage mit einzelnen Apartements. Diese Anlage verfügt über eine zentrale BMZ. Die Rauchmelder sind in allen Fluren, Apartements, etc. Wir haben hier häufiger (2-4x pro Monat) Fehlalarme. Laut dem Hausmeister passiert das meistens beim kochen, da die Küche offen ist. Nun habe ich vom Vermieter
eine Rechnung erhalten, dass ich für einen Einsatz der Fremdfirma, welche das Objekt in solchen Fällen betreut, aufkommen muss. Für den angegebenen Zeitraum weiß ich jedoch, dass ich in meiner Wohnung anwesend war und es zu keiner Rauchentwicklung gekommen ist (ich habe gelesen).
Normalerweise geht es in solchen Fällen ja um den Einsatz der Feuerwehr. Liege ich darin richtig, dass aber auch hier nach §280 BGB diese Kosten nicht auf mich umgelegt werden dürfen?
MfG
Rauchmelder - Übernahme von Kosten einer Fremdfirma
10. Juli 2019
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Frage vom 10. Juli 2019 | 16:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rauchmelder - Übernahme von Kosten einer Fremdfirma
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#1
Antwort vom 10. Juli 2019 | 19:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32129 Beiträge, 5651x hilfreich)
Hier hatte vor einigen Wochen dein Nachbar (??) gefragt. Dem widerfährt seit Monaten gleiches.Zitatich wohne zur Zeit in einer größeren Wohnanlage mit einzelnen Apartements :
Wir haben ihm empfohlen, dass alle Mieter häufig brutzeln sollten, damit der Alarm noch öfter losgeht. Damit der Vermieter zusammen mit der genervten Feuerwehr endlich eine andere Lösung findet.
Bei dem befindet sich der Rauchmelder direkt an der Decke über dem Herd in der offenen Pantry-Küche.
Der isst aus Angst vorm Piepen nur noch bestellte Pizza.
Kannst du das beweisen?ZitatFür den angegebenen Zeitraum weiß ich jedoch, dass ich in meiner Wohnung anwesend war und es zu keiner Rauchentwicklung gekommen ist (ich habe gelesen). :
Ist das nicht die Feuerwehr? Kommt die schon nicht mehr?ZitatNun habe ich vom Vermieter eine Rechnung erhalten, dass ich für einen Einsatz der Fremdfirma, welche das Objekt in solchen Fällen betreut, :
Das halte ich für ein gutes Zeichen. Dann bewegt sich was--- auch in deinem/eurem Haus.
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f552813.html
tatsächlich ganz schnell gefunden.
-- Editiert von Anami am 10.07.2019 19:56
#2
Antwort vom 10. Juli 2019 | 21:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39819x hilfreich)
A) Schreiben ignorieren
B) Vermieter mitteilen, das es keinerlei Rechtsgrundlage gibt, dass der Mieter hier Kosten tragen müsse, sollte er anderer Meinung sein, möge der das doch bitte substantiert darlegen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Juli 2019 | 21:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hab mir den Thread angesehen, ist nicht mein Nachbar. Diese Anlage wurde erst Nov'18 eröffnet, außerdem wohnen hier in 2 Gebäuden je 120 Parteien.ZitatHier hatte vor einigen Wochen dein Nachbar (??) gefragt. :
Wenn hier §280BGB gilt, muss der VM mir eine Pflichtverletzung nachweisen. Daher ja auch meine Frage ob hier §280 greift.Zitat:Kannst du das beweisen?ZitatFür den angegebenen Zeitraum weiß ich jedoch, dass ich in meiner Wohnung anwesend war und es zu keiner Rauchentwicklung gekommen ist (ich habe gelesen). :
ZitatIst das nicht die Feuerwehr? Kommt die schon nicht mehr? :
Nein, war von Anfang an eine "Sicherheits" FF. Die werden beim Alarm benachrichtigt, kommen vorbei und sehen nach dem Rechten. ... Falls es dann wirklich brennt wird die Feuerwehr erst dann gerufen
Allerdings ist es auch hier wie bei dem anderen Thread... 240 Parteien werden jedesmal aus der Wohnung geworfen, ohne Aufzug bei 8 Stockwerken. Und ja... nach den vielen Fehlalarmen sind immer sehr viele unten vorm Haus *nicht*
ZitatB) Vermieter mitteilen, das es keinerlei Rechtsgrundlage gibt, dass der Mieter hier Kosten tragen müsse, sollte er anderer Meinung sein, möge der das doch bitte substantiert darlegen. :
Ist meine Annahme also dahingehend richtig, dass auch in diesem Fall §280 greift?
#4
Antwort vom 11. Juli 2019 | 12:02
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 4486x hilfreich)
Ja und nein. Es wäre der richtige Paragraph, wenn der Vermieter was beweisen könnte.ZitatIst meine Annahme also dahingehend richtig, dass auch in diesem Fall §280 greift? :
Der Vermieter muss beweisen, dass du für einen Schaden verantwortlich bist. Das hat er bisher offenbar nicht gemacht und wird es deiner Schilderung nach auch nicht können. Somit macht es Sinn, dies dem Vermieter einmal nachweisbar mitzuteilen und die Begleichung der Rechnung abzulehnen. Das ist meiner Meinung nach auch notwendig, da sich der Vermieter dann nicht mehr deswegen an der möglicherweise vorhandenen Kaution bedienen darf. Bei unbestrittenen Forderungen kann das anders sein.
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