Rauchmelder - Muss Hausverwaltung darüber nicht informieren?

11. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)
Rauchmelder - Muss Hausverwaltung darüber nicht informieren?

Hallo,
bei uns klemmte gestern ein Anschlag einer Firma an der Haustür, die in 2 Wochen in unserem Aufgang in allen Wohnungen Rauchmelder installieren will.
Meine Frage dazu:
Muß die Hausverwaltung darüber die Mieter nicht vorher (und wenn, wieviel Zeit vorher) informieren?
So weiß ja niemand, ob diese Firma im Auftrag unserer Hausverwaltung dort agieren wird oder liege ich da falsch?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wie wärs mit schlichtem Anruf beim Vermieter? Woher sollen wir wissen, ob die Firma im Auftrag des Vermieters handelt?

wirdwerden

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Muß die Hausverwaltung darüber die Mieter nicht vorher (und wenn, wieviel Zeit vorher) informieren?
So weiß ja niemand, ob diese Firma im Auftrag unserer Hausverwaltung dort agieren wird oder liege ich da falsch?


Im Prinzip haben Sie RECHT - aber ich würde hier mal unterstellen, dass dies i.O. ist, da die Installation von Rauchmeldern ab 2011 Pflicht wird (jedenfalls weiß ich das aus meinem Bundesland).

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#3
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich dachte eigentlich, dass ich meine Frage deutlich gestellt hätte.
Ist die Hausverwaltung verpflichtet, die Mieter über diese Maßnahme und die ausführende Firma vorher zu unterrichten?
Die Hausverwaltung ist telefonisch fast nie zu erreichen.


edit sagt danke an hamburger!


-- Editiert am 11.10.2010 18:19

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#4
 Von 
guest-12328.11.2010 23:52:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 10x hilfreich)

Nur der Vermieter oder sein Bevollmächtigter hat das Recht, Handwerker anzukündigen.
Ein Aushang im Treppenhaus ist nicht ausreichend.

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#6
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

@hexe123: wenn du dir so sicher bist, dann nenn uns doch einfach mal die Basis für deine Ansicht. Die juristische meine ich.

wirdwerden

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Solange die Firma nicht vom Vermieter autorisiert wurde (zb. indem der Vermieter das unter konkreter Nennung der Person/Firma ankündigt oder die Firma ein entsprechendes Schreiben vorweisen kann) bliebe bei mir die Türe zu...

Also Vermieter UND Firma anschreiben und mitteilen das man Auskunft/Nachweis fordert, das die Firma autrisiert ist.


Interessant wäre auch wie lange vorher so etwas angekündigt werden muss ...
Eine Modernisierungsmaßnahme muss dem Mieter ja mindestens drei Monate vor Beginn in Textform zugehen ...





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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Eine Modernisierungsmaßnahme muss dem Mieter ja mindestens drei Monate vor Beginn in Textform zugehen ...


Es wird ja hier nur eine gesetzliche Vorgabe umgesetzt. Daher sollte man sich vielleicht nicht zu bürokratisch anstellen.

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#11
 Von 
guest-12313.10.2010 16:32:14
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
riverjunky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde mich über die Rauchmelder freuen, weil es mehr Sicherheit für mich bedeutet, und würde einfach beim Vermieter nachfragen, ob die arbeiten ihre Richtigkeit haben.
Wo ist eigentlich das Problem?

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#13
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

quote:
Wo ist eigentlich das Problem?


Immer dasselbe: Rechthaberei. Was sonst ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Andi Stifte
der erstmalige Einbau von Rauchmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme,
d.h. der Vermieter muß dem Mieter 3 Monate vor Beginn der Maßnahmen deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen.

Der Vermieter muß die Geräte nicht unbedingt kaufen, er kann sie auch mieten
wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, d.h. wenn der Eigentümer die Umlageform zuvor unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten ankündigt und die Mehrheit der Nutzer (Hälfte plus eine Stimme) nicht innerhalb eines Monats widerspricht.

Welche Möglichkeiten zur Anschaffung sich anbieten wird aus nachstehendem Link recht gut ersichtlich:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/anschaffung.html

Zu berücksichtigen ist auch, daß die jährlichen Wartungskosten über die Betriebskosten den Mietern angelastet werden können. Hierzu gibt es bereits ein Urteil:
http://www.kostenlose-urteile.de/Wartungskosten-fuer-Rauchmelder-sind-als-Betriebskosten-umlagefaehig.news9937.htm

Gruß
Karakorum



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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.10.2010 16:32:14
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Vielen Dank für die teilweise doch hilfreichen Posts.
Mir liegt es fern, mich mit unserem Vermieter auf Teufel komm raus wegen irgendetwas kabbeln zu wollen.
Nur wird leider von Seiten der HV bei Änderungen null kommuniziert.
Die machen es sich da zu oft zu einfach und wir müssen dann ständig hinterhertelefonieren oder schreiben.
Wäre ja auch nicht das Problem, wenns denn auch eine Reaktion gäbe.
Deshalb meine Frage hier.
Also danke nochmal!

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