Rauchmelder - Mietaufschlag - Was können wir als Mieter tun?

6. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Finn123mitglied
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)
Rauchmelder - Mietaufschlag - Was können wir als Mieter tun?

Hallo zusammen,

habe folgendes Anliegen:

Unser Vermieter hat vor 2 Wochen eine Elektrofirma vorbeigeschickt, um Rauchmelder in den Mietwohnungen zu installieren. Wir wurden darüber nicht imformiert, die standen einfach vormittags vor der Wohnungstür.
Ich habe in Flur, Wohn,-Schlaf,- und Kinderzimmer, sowie im Dachraum je einen Rauchmelder bekommen. Des weiteren wurde im Keller und im Hauseingang je einer montiert.

Gestern nun bekam jeder Mieter hier im Haus folgende Rechnung vom Vermieter in den Briefkasten geworfen:

Menge: 6 Stck. 24,50 147,00
Lohn: 6 Stck. 5,12 30,72

177,72
+ 10% Bearbeitungsgebühr 17,77

Netto 195,49
19% MwSt 37,14

232,63

Zum ersten finde ich die Preise für die Rauchmelder schon sehr üppig, es hätte sicher auch eine kostengünstigere Variante gegeben.
Dann wurde eine Arbeitszeit von 30 min. bei mir berechnet, haben aber nur 10 min. tatsächlich gebraucht.
Des weiteren ist da noch diese ominöse Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 %, die ich nicht nachvollziehen kann. Scheint mir fast so, als wolle der Vermieter Geld dafür haben, dass er mir ne Rechnung gestellt hat.
Auf der Rechnung fehlt außerdem die USt.IdNr, die nachweist, dass er Umsatzsteuerpflichtig ist, und somit berechtigt ist, uns Mehrwertsteuer zu berechnen.

Mir ist bekannt, dass er die Anbringungs,-und Anschaffungskosten mit jährlich 11% auf die Miete aufschlagen kann, aber darf er auch einfach diese Rechnung stellen und den Betrag so einfordern?
Hätten die Mieter nicht vorab informiert werden müssen, dass ein Einbau vorgenommen wird und dass wir zumindest ein Mitspracherecht haben, was den Preis der Rauchmelder angeht?
Er sollte doch verpflichtet sein, wirtschaftlich und auch im Interesse der Mieter, die Kosten im Rahmen zu halten.
Was können wir als Mieter tun? Und können wir überhaupt was machen oder müssen wir das so hinnehmen?

Über Tipps, Erklärungen und sonstiges wäre ich sehr dankbar.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Der Vermieter darf die Kosten für die Installation der Rauchmelder gar nicht auf die Mieter umlegen. Nur die Wartungskosten, d.h. der regelmäßige Austausch der Batterien kann Sache des Mieters sein. Das hängt aber auch von den genauen Vereinbarungen zu den Nebenkosten im Mietvertrag ab.

Du bist also nicht verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen.

Allerdings wäre der Vermieter berechtigt, die Miete entsprechend zu erhöhen, d.h. um 11% der Kosten pro Jahr. Die Miete dürfte also um 2,13€ pro Monat erhöht werden.

-----------------
" "

-- Editiert hh am 06.02.2013 15:57

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Finn123mitglied
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Also, im Mietvertrag steht nichts von bezüglich der Wartungskosten. Kann er aber ruhig in den Nebenkosten mitberechnen, wir bekommen seit 8 Jahren eh keine Abrechnungen von ihm. Monatliche Nebenkosten dürfen wir aber schön zahlen. Aber das ist ein anderes Thema.

Das mit den 11% verstehe ich ja und wäre auch bereit, dies zu zahlen, aber eben nicht diese Rechnung, vor allem mit den "mysteriösen" 10% Bearbeitungsgebühren.

Hast Du evtl. noch ein Link dazu, dass ich nicht verpflichtet bin, die Rechnung zu zahlen. Würde gerne was in der Hand haben, wenn ich ihn damit konfrontiere :)



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ein Link dazu:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/rechte-und-pflichten.html

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Finn123mitglied
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Supi, danke.

Aber dann doch nur die 11% der Kosten für die Rauchmelder und die Anbringung? Mit oder ohne MwSt?
Die Bearbeitungsgebühr gehört ja wohl nicht dazu, oder?

Will dem halt keinen cent schenken, weil ich das ganze schon ziemlich dreist finde. Er hat halt viel ältere Mieter, von denen er genau weiss, die legen sich nicht mit ihm an und bezahlen lieber aus Angst.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
wir bekommen seit 8 Jahren eh keine Abrechnungen von ihm. Monatliche Nebenkosten dürfen wir aber schön zahlen. Aber das ist ein anderes Thema.


Das berechtigt dich dazu, die Vorauszahlungen einzubehalten, bis du eine Abrechnung erhältst.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Finn123mitglied
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Zu diesem Mittel wollte ich erst greifen, wenn ich sicher bin, dass ich ausziehe.
Hab mal gelesen, dass man da wohl die ganzen bezahlten Nebenkosten zurückfordern kann, der Vermieter aber eine 1 Jahres Frist für die Nachforderung hat. Habe mich aber ehrlich gesagt, mit dem Thema noch nicht weiter beschäftigt, behalte das aber im Hinterkopf. Ich würde es erst darauf ankommen lassen, wenn er weiter auf die Zahlung der Rechnung für die Rauchmelder besteht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Zu diesem Mittel wollte ich erst greifen, wenn ich sicher bin, dass ich ausziehe.
Hab mal gelesen, dass man da wohl die ganzen bezahlten Nebenkosten zurückfordern kann, der Vermieter aber eine 1 Jahres Frist für die Nachforderung hat.


Das stimmt schon, aber hier greift die 3-jährige Verjährung.
Wenn der Vermieter dann die Abrechnungen nachreicht, mußt du dann aber die Vorauszahlungen wieder rausrücken. Nachzahlungen müßtest du jedoch nicht leisten. Guthaben würden dir zustehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Finn123mitglied
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Damit beschäftige ich mich später, glaube ich :)
Habe schon einen netten Brief aufgesetzt an den Vermieter, dass ich die Rechnung nicht zahle, aber dass er 11% der Kosten jährlich als Mieterhöhung geltend machen kann.
Deswegen wäre noch gut zu wissen, ob die Kosten mit oder ohne Mehrwertsteuer berechnet werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Warum willst Du Deinen Vermieter darauf hinweisen, dass er die Miete erhöhen kann?

Wenn er selbst darauf kommt, dann kann er den vollen Rechnungsbetrag des Handwerkers einschl. MWSt. geltend machen.

Die meisten Bundesländer schreiben übrigens inzwischen in ihren Bauordnungen vor, dass Rauchmelder zu installieren sind. In dem Zusammenhang wurde dann im Regelfall auch festgelegt, wie die Kostentragung zu erfolgen hat. Am geschicktesten wäre also ein Verweis auf die für Dich gültige Bauordnung. In welchem Bundesland wohnst Du denn?

-----------------
" "

-- Editiert hh am 06.02.2013 18:07

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

hh hat dir die Summe doch schon genannt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich bin bei der Berechnung davon ausgegangen, dass es sich bei der Bearbeitungsgebühr um einen Rechnugnsbetrag des Handwerkers handelt. Wenn das eine gebühr des Vermeiters ist, dann ist diese nicht umlegbar.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Finn123mitglied
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Also, einfach schreiben, dass ich nicht zahle?
Er will halt ne Begründung haben,warum ich nicht zur Zahlung verpflichtet sein soll. Wenn ich das machen kann ohne ihm gleichzeitig unter die Nase zu reiben, dass er die Kosten als Mieterhöhung geltend machen kann, solls mir recht sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Er will halt ne Begründung haben,warum ich nicht zur Zahlung verpflichtet sein soll.

Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Der, der etwas von einem Anderen will, muss darlegen, warum.
Du musst nichts begründen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Finn123mitglied
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Ok. Ich werde einfach schreiben, dass ich der Rechnung widerspreche und das er mir den Nachweis erbringen soll, wo steht, dass ich zur Zahlung verpflichtet bin.

Ihr habt mir sehr geholfen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Sorry, aber wegen € 2,13 pro Monat so einen Terz` zu machen, dass mag zwar "juristisch korrekt sein" klingt bei mir aber sehr nach "Prinzipienreiterei".

Gibt es denn sonst keine Probleme?

Fehlende BK-Abrechnugen mussen auch nicht automatisch "Beschiss" darstellen, manchmal ist es auch einfach auch so, dass manche VM wegen ein paar Euros hin oder her (immer unter der Voraussetzung, dass die Summen der Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Summe in Etwa übereinstimmen) aus "Desinteresse am Schreibkram" nicht abrechen.

Deswegen gibt es ja z.B. heute noch VM, die Nebenkostenpauschalen verlangen, eben genau deswegen, um sich mit dem "Betriebskostengdöns" nicht abzuplagen.

Ich persönlich würde es nicht so machen (Pauschalen, keine Abrechnung), es gibt es aber in der Realität, z.B. oft bei Einliegerwohnungen, oder bei Kleinstvermieter, die nur eine oder zwei Einheit/en vermieten!

-- Editiert Barni Gröllheimer am 06.02.2013 20:15

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Finn123mitglied
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Naja, ich wäre nicht so, wenn mein netter Vermieter mal seinen Pflichten nachkommen würde und man ihm nicht wegen jedem Kram monatelang hinterherlaufen müsste. Irgendwann hat man halt auch mal genug. Die Mieter hier machen schon mehr, als sie müssten, um alles in Schuß zu halten, was eigentlich die Aufgabe des VM wäre.
Und hätte er uns vorher darüber informiert oder mit uns geredet, dann wäre ich auch bereit gewesen, die Rauchmelder auf eigene Kosten zu kaufen und anzubringen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Und hätte er uns vorher darüber informiert oder mit uns geredet, dann wäre ich auch bereit gewesen, die Rauchmelder auf eigene Kosten zu kaufen und anzubringen.



ok, die elegante Tour war es nicht, wäre noch verbesserungsfähig seitens des VM.

Ich kann Frust durchaus verstehen, allerdings "Kleinkrieg" führt ja auch nicht zu einer Deeskalation der Situation.

Vielleicht hilft ja mal ein Gespräch mit dem VM, wenn man sich als M mit anderen Mietern verbündet, d.h. wenn mehrere Mieter gemeinsam mit dem VM sprechen wollen!

Ich denke, da kann er die "Mietergruppe" nicht ignorieren!

Als Einzelkämpfer hat man es ungleich schwerer!

Wäre zumindest mal einen Versuch wert, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Finn123mitglied
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich werde einfach mal sehen, was jetzt da raus kommt. Ich will ja nix böses, aber man kann sich ja mal "wehren".
Vielleicht gibt es ja noch eine Lösung. Wir werden sehen. Mir war nur wichtig zu wissen, wie da die Regelungen sind und wer welche Rechten und Pflichten hat.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Sorry, aber wegen € 2,13 pro Monat so einen Terz` zu machen, dass mag zwar "juristisch korrekt sein" klingt bei mir aber sehr nach "Prinzipienreiterei".


Finn macht ja auch nicht „Terz" wegen der 2,13 pro Monat, sondern wegen der Gesamtrechnung von 232,63 Glocken, die er bekommen hat. Die 2,13 hat hh errechnet, nicht der Vermieter.

quote:
Fehlende BK-Abrechnugen mussen auch nicht automatisch "Beschiss" darstellen, manchmal ist es auch einfach auch so, dass manche VM wegen ein paar Euros hin oder her (immer unter der Voraussetzung, dass die Summen der Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Summe in Etwa übereinstimmen) aus "Desinteresse am Schreibkram" nicht abrechen.
Deswegen gibt es ja z.B. heute noch VM, die Nebenkostenpauschalen verlangen, eben genau deswegen, um sich mit dem "Betriebskostengdöns" nicht abzuplagen.


Dann soll der Vermieter einen Vertrag mit Pauschale machen, hat er aber nicht. Also ist er lt. BGB zur Abrechnung verpflichtet.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen