Raum gemietet, Haus abgebrannt, wer zahlt

18. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kreutzi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Raum gemietet, Haus abgebrannt, wer zahlt

Hallo,
ich habe einen Lagerraum in einem leer stehendem Haus gemietet. Nun ist das ganze Haus abgebrannt, wie das Feuer entstanden ist konnte nicht geklärt werden. Es ist jedoch nicht in dem von mir angemietetem Teil ausgebrochen. Der Vermieter ließ des öfteren Türen offen, so dass jeder ins Haus gehen konnte. Außerdem wurdenach dem Brand bekannt, dass das Haus abgerissen werden sollte. Allgemein wird vermutet, das es sich um einen "warmen Abriß" handelte. Ich hatte keine Versicherung zum Brandzeitpunkt. Kann ich Ersatzansprüche geltend machen? Einige Teile sind noch relativ gut erhalten und ich möchte sie aus dem Haus holen, dies verhindert der Vermieter jedoch, indem er das ganze Gebäude mit Platten zu geschraubt hat. Nun mußte ich sehen, wie eine Tür aufgebrochen ist und schon Teile fehlen. Der Vermieter äußert sich nicht. Was kann ich tun?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Auch wenn das Gebäude leer stand muss der Vermieter das Gebäude versichert halten. Was er ja auch wohl getan hat, wenn schon über einen 'warmen Abriss' gemunkelt wird. Also ist m.E. die Versicherung des Vermieters dafür zuständig. Bzgl. deiner Sachen. Den Vermieter schrifltich auffordern dir Zugang zu geben, damit du dein Eigentum herausholen kannst. Wenn er das nicht macht, würde ich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen und zusätzlich Klage beim AG auf Herausgabe stellen. Das kannst du alleine machen und brauchst keine RA. Musst nur die Gegenstände in der Klge so exakt bezeichnen, dass ein Dritter (Gerichtsvollzieher) die Gegenstände auf Grund deiner Beschreibung erkennen und sicherstellen kann. Good luck!

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen