Rausschmiss aus WG wg. Besuch

19. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
farbenfroh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rausschmiss aus WG wg. Besuch

Hallo, guten Tag.

Folgende "Problematik":

- A, B & C wohnen seit 2 Jahren in einer WG & sind als Untermieter im Mietvertrag angegeben.

- Hauptmieter ist der Stiefvater von A, Herr Y, die seit Geburt in der WG lebt. Herr Y wohnt nicht in der WG.

- A hat eine 2. Wohnung für 1 Jahr und nutzt diese seit 6 Monaten & ist nicht in der WG anwesend.

- B hat seit 4 Monaten einen Freund der 2-3 Wöchentlich zu Besuch ist. Auch wenn B arbeiten geht befindet sich der Besuch in der WG, arbeitsbedingt aber immer schlafend TV o.Ä. Stromkosten fallen keine an: alles bleibt aus. Der Besuch ist aber nicht jede Woche da. Der Besuch befindet sich ausschließlich im eigenen Zimmer oder im Bad.

- C will nun nicht, dass der Besuch von B in der WG ist, während B arbeiten ist, WEGEN pot. Kosten.

- B allerdings fährt alle 2-3 Wochenenden Heim, ist arbeitstätig und demnach von 10.30Uhr-20.30Uhr, 5T/Woche außer Haus.

- Wochenends ist C (im Gegensatz zu B) im Haus & verbraucht genau so Wasser, Strom etc., was B eigentlich auch mitzahlt.

- Nun wurde B von C mit "petzen" bei Herr Y bzw. A gedroht, sofern der Besuch von B wiederkommen sollte. Wenn B nicht in der WG ist, ist das Petzen unumgänglich. Der Besuch von B besitzt keinen Haustürschlüssel.

- Dürfte der Besuch von B nicht auch 6 Wochen mit in der WG "leben"? Darf der Besuch von B anwesend sein, wenn B auf Arbeit ist?

- Ist mit einer Kündigung rechnen?

- Im Übrigen, ist das unerlaubte Betreten des pirvaten Zimmers von B durch C nicht Hausfriedensbruch? Auf jeden Fall ist das ein "Eingriff" in die Privatsphäre.

Wäre super wenn es dazu irgendwelche § gibt, damit bei der Konfrontation auch Gründe/Tatsachen vorliegen und die Aussagen nicht nur auf Fakten beruhen.

Ich freue mich echt über jede Antwort! Danke im Voraus :)


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6 Antworten
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#2
 Von 
farbenfroh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Freund von B zahlt monatl. mit! Das ist logisch! Außerdem ist die Anzahl der Besuche oben angegeben, es ist nicht so das er dort wohnt. C kommt aus Halle und hat auch sehr oft Besuch dort, bei dem auch niemand was gesagt hat!

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

B und C sollten eine gemeinsame Strichliste anlegen, in der für jeden Anwesenheitstag und jede Besuchsperson ein Strich bei A, B bzw. C gemacht wird.

Diese Liste wird wöchendlich gemeinsam ausgewertet, und die auf jeden Bewohner entfallenden Personen-Tage werden per Unterschrift von allen Beteiligten als korrekt abgezeichnet.
Damit hat man in wenigen Wochen einen Überblick, wer durch seine Anwesenheit bzw. seinen Besuch die höheren Kosten verursacht.

Aber vielleicht geht es C ja weniger um die Kosten, sondern mehr um die Geräuschentwicklung von B + Freund, wenn die beiden im Zimmer von B kein TV schauen...

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#4
 Von 
farbenfroh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird hier wieder alles so verstanden wie man will, richtig? Oben erwähnt, dass Freund von B während der Abwesenheit von B keinen TV schaut, was nicht heißt, dass während der Anwesenheit kein TV geschaut wird und anderen Aktivitäten nachgegangen wird. Das Zimmer von B ist in Südseite, sodass ein Pferd im Zimmer stehen könnte & C, mit Zimmer zur Nordseite, nichts davon mitbekommen würde. Immerhin hat B die zig Affären von C auch nie gehört, sondern nur morgens immer mal wieder in der Küche kennen gelernt!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120175 Beiträge, 39842x hilfreich)

quote:
Oben erwähnt, dass Freund von B während der Abwesenheit von B keinen TV schaut, was nicht heißt, dass während der Anwesenheit kein TV geschaut wird und anderen Aktivitäten nachgegangen wird.

Also entstehen zusätzliche Kosten.

Freund von B zahlt schon etwas dazu an C richtig?

C hat Befürchtung, das es zu wenig ist?

Dann könnte man diese Kosten ja erfassen z.B. über eine 3-Monatsvergleichsrechnung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)


Es ist völlig normal, dass Mitmieter Partner haben und je nach Entfernung oder Lust und Laune auch mit übernachten.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzung_der_wohnung_8.htm

Besuch darf auch anwesend sein, wenn der Partner nicht da ist. Ob mit einer Kündigung zu rechnen ist, die ja nun in Untermietverhältnissen einiges einfacher ist als sonst üblich im Mietrecht, kann hier keiner wissen. Der Besuch wäre keine Begründung dafür.



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