Hallo,
in unserer Betriebskostenabrechnung hat unser Vermieter uns die Rechnung über die Erneuerung der Silikonfugen in unserer Duschkabine mit angegeben als Kleinreparatur.
In unserem Mietvertrag steht zwar das wir als Mieter im Einzelfall bis zu 75 EUR der Reparaturkosten tragen müssen und pro Mietjahr höchstens 250 EUR, höchstens jedoch auf 50% der monatlich zu zahlenden Nettokaltmiete begrenzt.
Ob diese Summen OK sind ist ein anderes Thema aber wir fragen uns ob solche Sachen überhaupt als Kleinreparatur einem Mieter auferlegt werden dürfen?
Die Rechnung betrug genau 74 EUR.
Allerdings passierte das ganze im 1ten Mietjahr da sich die Duschkabine irgendwie abgesetzt hat und dadurch die Fugen gerissen sind, war ein Spalt von ca. 1-2mm zu sehen.
Für Informationen wären wir sehr dankbar.
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"Gruss
Rosie"
Rechnung Silikonfugen in Duschwanne erneuert in Betriebskostenabrechnung rechtens?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das hat der VM zu zahlen. Instandsetzung.
--- editiert vom Admin
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ja, muß der VM bezahlen. Die Silikonfugung ist undicht, die Fliesenfugung aufgerissen, also beschädigt. Was anderes ist es, wenn die Silikonfugung noch in Ordnung wäre, sich aber im laufe der Zeit Verschmutzungen darauf abgesetzt hätte, dann zahlt der Mieter. Würde dann unter Schönheitsreparaturen fallen.
Auch hier:
Das ist ja alles schön und gut was Ihr da sagt/schreibt aber wie erklären wir das jetzt genau unserem Vermieter?
Irgendwie müssten wir das ja mit Paragraphen oder ähnlichem fundiert nachweisen wenn wir da Einspruch erheben wollen.
Und bei uns geht es doch um eine Kleinreparatur die laut Mietvertrag unter "Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume" fällt (siehe oben 75 EUR etc.).
Das Problem ist wir bräuchten dann irgendetwas handfestes wenn wir das nicht zahlen brauchen/müssen aber ich finde nirgends etwas.
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"Gruss
Rosie"
-- Editiert von Rosie69 am 22.09.2007 21:21:12
Sind die Kleinreparaturen in Eurem Vertrag näher definiert oder eingeschränkt ?
http://www.baupool.com/urteile/ger107.htm
ach übrigens Morti: Im Vermieternetz steht auch, dass das eine Sache des VM ist.
--- editiert vom Admin
Liebe Eirene,
inwiefern geht aus dem Link hervor, daß das hier keine
Kleinreparatur ist ?
hallo Morti,
das hat etwas mit Instandsetzung zu tun. Dafür ist der VM verantwortlich. Eine undichte Silikonabdichtung und Risse in den Fugen ist eine Instandsetzung, die der Mieter nicht zu verantworten hat. Selbst wenn eine Kleinreparaturklausel vorhanden ist, braucht der Mieter diese Kosten nicht zu übernehmen.
In einem anderen Thread hast du über den Unterschied von Instandsetzung (also Vermietersache)und Schönheitsreparaturen (Mietersache) geschrieben.
ach Blocki, ob der Mieter immer pünktlich seine Miete bezahlt, sei mal dahin gestellt.
Schreib mir doch lieber, ob du als VM die Silikonabdichtung bezahlen würdest bzw. in Auftrag geben würdest. Wenn man bedenkt, welche weiteren Schäden dadurch entstehen könnten.
sorry Morti, war Justice
http://www.123recht.net/Schädlingsbekämpfung-Klappe2__f96871.html
Liebe Eirene,
die Unterscheidung Instandsetzung oder Instandhaltung ist m.E. hier obsolet, da bezüglich der Kleinreparaturklausel allein der Betrag entscheidend ist.
Liegen die Kosten darüber, zahlt der Vermieter, liegen sie darunter, zahlt der Mieter.
Ansonsten wäre die Klausel doch vollkommen überflüssig.
--- editiert vom Admin
Morti, sehe ich anders. Die Kleinreparaturklausel hat in diesem Falle nichts damit zu tun.
z.B. eine Wand brökelt ab, der VM behebt selber den Schaden. Materialkosten 60 €. ig. Er kann trotz einer Kleinreparaturklausel den Mieter nicht in die Pflicht nehmen.
Weil das unter Instandsetzung fällt. Und für Instandsetzungen zahlt der Mieter, trotz dieser Klausel, nichts.
Silikonfugen sind Wartungsfugen!
Jede Silikonfuge kann undicht werden, und kann Risse bekommen. Die Ränder der Fliesen etc, wo sicj die Fuge auch immer befindet, müssen streng genommen vorher mit einem Primer behandelt werden. Erst dann kann "silikoniert" werden.
In Neubauten sollte man deshalb die Fugen erst nach zwei bis drei Jahren einbauen.
Geht nicht immer, ich weiß, und deshalb ist es ganz normal, dass gerade im Bad die Fugen nach ca 2 Jahren, teilweise erneuert werden.
Meiner Meinung nach auch eindeutig Sache des Vermieters.
Es ist auch keine Reparatur, sondern, da gerade im Handwerk auch von Wartungsfuge gesprochen wird, für den VM vorher schon bekannt, dass er in regelmäßigen Abständen, die Fugen erneuern muß.
Und wenn es ihm nicht bekannt sein sollte, sollte man ihn darauf hinweisen.
Hier versucht er es auf den Mieter abzuwälzen. Wenn klappt, ist es ein VM-Freundliche Maßnahme.
Gruss Gast
--- editiert vom Admin
.. mal wieder zurück zum thema: bei einer rechnung von 74 euro würde ich mir die originalrechnung vom handwerker zeigen lassen - das riecht doch hier nach einer gesplitteten sache, wenn das so nah am limit liegt.
Die Rechnung vom Handwerker haben wir in Kopie schon mit unserer Betriebskostenabrechnung erhalten, sie betrug genau 74,25 EUR, aus 1,5h Arbeitszeit und Anfahrtspauschale setzt sie sich zusammen.
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"Gruss
Rosie"
quote:
Die Rechnung vom Handwerker haben wir in Kopie
Ist der Handwerker ein guter Bekannter eures VM? Das riecht echt schwer nach Absprache.
Lasse dir doch mal ein Angebot von dem Handwerker geben.
Eine Duschwanne geht in der Hälfte der Zeit! Wenn nicht, dann noch schneller.
Das riecht echt schwer nach Absprache.
Wie weit müßte es denn vom Grenzbetrag entfernt sein, damit es das nicht mehr täte ?
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Groucho Marx
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