Liebe 123 Rechtler!
Ich bin im Mai aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe vor ein paar Tagen meine Betriebskostenabrechnung bekommen.
So weit, so gut.
Wir haben bei Auszug einvernehmlich vereinbart, das die Wohnung seitens des Vermieter (ich hatte 750 Euro Kaution bezahlt)renoviert wird. Wir waren uns da schon einig, das tapeziert und gestrichen werden muss.
Jetzt bekomme ich mit der Betriebskostenabrechnung eine Aufstellung des Materials und der Arbeitszeitkosten in Höhe von über 900 Euro.
Die "Rechnung" ist eine Aufstellung von Material, keine Rechnung einer Firma.
Darf mein Ex Vermieter sich scheinbare "Schwarzarbeit" von mir bezahlen lassen?
Meine Ex Vermieter sind Anwälte, ich will da nichts falsch machen.
Als nächstes hat sie aufgeführt, ich hätte die letzte BK Nachzahlung aus 2009 nicht beglichen. Zu der Zeit habe ich Leistungen von der ARGE bekommen und bin der Meinung, die ARGE hat die Zahlung übernommen.
Wer ist in diesem Fall in der Beweispflicht?
Der Vermieter oder ich?
Herzliche Grüße
MilchundZucker
-----------------
""
Rechnung für Renovierung - Ist das zulässig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Diese Antwort war nicht wirklich hilfreich.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
eine Aufstellung des Materials und der Arbeitszeitkosten
Kannst Du das Ding mal hochladen ?
-----------------
""
quote:Der Vermieter muss beweisen, dass die Forderung rechtmäßig ist, Das macht er vermutlich durch Vorlage der Nebenkostenabrechnung.
Als nächstes hat sie aufgeführt, ich hätte die letzte BK Nachzahlung aus 2009 nicht beglichen. Zu der Zeit habe ich Leistungen von der ARGE bekommen und bin der Meinung, die ARGE hat die Zahlung übernommen.
Wer ist in diesem Fall in der Beweispflicht?
Der Vermieter oder ich?
Du musst beweisen, dass sie bezahlt wurde.
Ob die Zahlung von dir oder von der ARGE ausging, ist egal, solange die Forderung beglichen wurde.
quote:
Wir haben bei Auszug einvernehmlich vereinbart, das die Wohnung seitens des Vermieter (ich hatte 750 Euro Kaution bezahlt)renoviert wird. Wir waren uns da schon einig, das tapeziert und gestrichen werden muss.
Auf wessen Kosten denn ??
Der Vermieter hat natürlich das Recht, zu streichen und zu tapezieren, wie er es in seiner Wohnung für richtig hält.
-----------------
" "
@Michael:
Ich war laut Mietvertrag verpflichtet die Wohnung renoviert zu übergeben (war da nicht mal was, dass das nicht mehr gilt?). Daher waren wir uns einig, dass das meine Kosten werden. Aber doch nicht kostenaufwändig mehr, als ich Kaution hinterlegt habe.. Das hatten wir auch eigentlich gesagt.
Die Aufstellung lautet in etwa:
150m² Fläche zu streichen
120 ml pro m²
150m² x 120 ml = 18 Liter
Farbe:
2x Caparol Indeco Plus weiss 65,18€ x2 = 130,35
Tapete
pro Rolle 13m² gerundet 12 Rollen
1 Rolle erfurt Rauhfaser 8,50 = 102,00€
Gleiches für Kleiter und sonstigen Materialaufwand.
Und natürlich 32 Arbeitsstunden x 15 € = 480,00 €
Und das ganze auf einem herkömmlichen DIN A4 Blatt.
Keine Kopie einer Firmenrechnung oder sowas.
Das ist es, wohum es letztendlich geht.
Wegen der Betriebskostenabrechnung werde ich mich dann mal an die ARGE wenden müssen.
-----------------
""
quote:
Ich war laut Mietvertrag verpflichtet die Wohnung renoviert zu übergeben (war da nicht mal was, dass das nicht mehr gilt?
Das wäre von den genauen Klauseln abhängig.
Es könnte aber sein, das dieses mit dieser neuen
quote:
Wir haben bei Auszug einvernehmlich vereinbart, das die Wohnung seitens des Vermieter (ich hatte 750 Euro Kaution bezahlt)renoviert wird.
vertraglichen Vereinbarung schlicht egal ist.
Vermutlich hat der Vermieter in Eigenregie renoviert um dem Mieter zu hohe Kosten zu ersparen.
Das finde ich sehr anständig, denn ein Fachbetrieb hätte nicht für 15 EUR/h gearbeitet.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Daher waren wir uns einig, dass das meine Kosten werden.
Ist die Differenz denn überhaupt gefordert worden ?
-----------------
""
Der Vermieter darf die Renovierungsarbeiten in Eigenregie ausführen, oder durch seinen (angemeldeten) Helfer ausführen lassen. Das gilt nicht als Schwarzarbeit.
Mieter kann sehr froh sein, dass der Vermieter nicht die Lohn- und Materialkosten wie bei den üblichen Handwerkern verlangt.
Der Vermieter hätte auch höhere Kosten gemäß Handwerker-Kostenvoranschlag verlangen können.
Wenn keine nachweisbare Kostenlimit-Vereinbarung vorliegt, sind die gesamt angeforderten Kosten zu zahlen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten