Rechnung handwerker

6. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tomasobernado
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung handwerker

Hallo, im Oktober 2015 habe ich als Mieter die Hausverwaltung informiert das die Heizung wenn der Brenner vom Heizkessel anspringt eine Resonanz (laute Geräusche) über die Rohrleitung der Heizung im Haus verteilt. Der Handwerker kam und hörte sich das Problem an. Ich habe Ihn noch in der Wohnung gebeten. Nach der Darstellung des Problems welches schon öfters die Handwerker gekommen sind, sind die Handwerker im Keller und haben die Zeitschaltuhr deaktiviert. Seitdem keine Geräusche. Jetzt im Februar 2016 bekomme ich eine Anteilige Rechnung über den Einsatz. In meinen Mietvertrag gibt es die Klausel der Selbstbeteiligung. Ich habe Widerspruch eingelegt weil die Heizungsrohrleitung eben nicht zur Sache gehört an die der Mieter beteiligt werden kann. Jetzt wird behauptet das der Handwerker die Thermostate der Heizung überprüft hat und die Rechnung doch zurecht gestellt werden kann. Es gibt einen Stundenzettel der Firma in der, der Handwerker eben die Kontrolle der Thermostate aufgeführt hat. Ich habe diesen Stundenzettel erst 5 Monate nach Einsatz der Firma zu Gesicht bekommen. Auch habe ich damals diesen Stundenzettel nicht unterschrieben.

Was kann (soll) man jetzt machen? Bezahlen oder nicht bezahlen??

Bedanke mich jetzt schon mal im vorraus für die Antworten..

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Es gibt einen Stundenzettel der Firma in der, der Handwerker eben die Kontrolle der Thermostate aufgeführt hat. Ich habe diesen Stundenzettel erst 5 Monate nach Einsatz der Firma zu Gesicht bekommen. Auch habe ich damals diesen Stundenzettel nicht unterschrieben.


Schlauerweise lässt du uns aber im unklaren darüber ob in deiner Wohnung solche Arbeiten durchgeführt wurden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tomasobernado
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde keine Kontrolle der Thermostate durchgeführt wie auf den Stundenzettel aufgeführt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Tomasobernado):
Jetzt im Februar 2016 bekomme ich eine Anteilige Rechnung über den Einsatz.

Das irritiert mich etwas. Normalerweise heisst es bei Kleinreparaturen ganz oder gar nicht. Entweder fällt die Reparatur unter die entsprechende Klausel, dann ist sie komplett vom Mieter zu tragen. Oder sie fällt nicht darunter (weil zu hoch oder nicht an Teilen, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen). Dann sind die Kosten komplett vom Vermieter zu tragen.

Von daher die Nachfrage: Wird tatsächlich auf Basis einer Kleinreparaturenklausel etwas gefordert? Wenn ja, dann tippe diese Klausel bitte mal wortwörtlich hier ab und sagen uns, warum nur ein Anteil von dir verlangt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tomasobernado
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, Nach $13 a.3: worauf der Vermieter sich beruft.::::::: Der Mieter verpflichtet sich, im Einzelfall kleine Instandsetzungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einen Betrag Von 100 Euro zu tragen und dem Vermieter die anfallenden Kosten zu erstatten, ohne dass es auf sein verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache die dem häufigen Zugriff ausgesetzt sind. Dies sind insbesondere die Installationsgegenstände der für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türschlösser sowie Verschlussvorrichtungen von Rollläden und Fensterläden. Die Kosten, die der Mieter für solche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten aufzuwenden hat, sind für jedes Jahr begrenzt auf 400 Euro, dürfen jedoch 6% der jeweils geschuldeten Jahresnettomiete nicht übersteigen.

Danke noch mal für Deine Mühe und Interesse.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Unter diese Klausel fällt die Forderung eindeutig nicht.
Aber, Wartungskosten an der Heizungsanlage können unter Umständen natürlich in die Heizkostenabrechnung gehören.

Ich würde mir zunächst mal die Rechnung der Wartungsfirma vorlegen lassen um zu sehen, was dort genau steht..

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tomasobernado
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider muss ich jetzt ins Bett, ich muss um 5 Uhr aufstehen. Würde Dir gerne den Schriftverkehr zukommen lassen.

Bis dann
:)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Bleibt die Frage, warum du anteilig etwas bezahlen sollst. Lautet die Rechnung auf 100,01 Euro, so zieht die Kleinreparaturenklausel nicht mehr und der Vermieter muss die Rechnung komplett selber bezahlen. Lautet die Rechnung auf 100,00Euro, so muss man sich anschauen, wofür die Rechnung erstellt wurde. Eine Reparatur der Thermostate wäre zwar theoretisch von der Kleinreparaturenklausel erfasst. Nur wurden diese nach der Darstellung ja gar nicht repariert (eine Überprüfung ist keine Reparatur). Von daher zieht die Kleinreparaturenklausel meiner Meinung nach in diesem Fall nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.488 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen