Rechnung nach Abnahmeprotokoll vom Vermieter

11. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
paco71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung nach Abnahmeprotokoll vom Vermieter

Guten Tag,

wir würden gerne Ihre Meinung zu folgendem Fall hören.

Wir haben ein Abnahmeprotokoll mit dem Zusatz, Fenster müssen von Innen noch gestrichen werden, beidseitig unterschrieben.
Dies haben wir getan und die Abnahme wurde durch eine vom Vermieter bevollmächtigte Person, nach Erledigung wieder schriftlich als erledigt abgenommen.

Jetzt das Problem:
Ein Holzfenster im Bad (Altbau), ließ sich nach Aussage des Vermieters nicht schließen, es sei verzogen und er müsste jetzt erstmal sehen was die Reparatur kostet bevor wir die Kaution erhalten.

Wir haben die Aussage mit der Reparatur des Fensters und der Prüfung der Kostenübernahme aber erst einen Monat nach Auszug auf Nachfrage wegen der Kaution erhalten vom Vermieter erhalten.

Der Auszug war ende Juli, Anfang September haben wir wegen der Kaution nachgefragt. Jetzt am 11.12 haben wir eine Rechnung erhalten, die der Vermieter erstmal vorgestreckt hat und von uns jetzt wieder haben möchte. Dann würde er uns unser Sparbuch, sprich Kaution, zu schicken.

Der Betrag ist mit 120,-€ übersichtlich.
Wir würden uns sogar mit der Hälfte beteiligen obwohl wir es als ungerecht empfinden. Da hiervon nichts im Protokoll stand und wir nicht sofort benachrichtigt wurden. Um eventuell z.B selbst nachbessern zu lassen.

Letztlich ist es ja auch schwer nachzuvollziehen ob es von außen oder innen verzogen ist und seit wann genau es nicht mehr schloss.
Da wir es hauptsächlich wegen Schimmel im Bad offen hatten.

Wir würden uns freuen wenn sie uns unterstützen könnten.

MfG

M.Grenz

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Gibt es im Mietvertrag eine Klausel zu Kleinreparaturen ?
Wenn ja, welche Höhe für Einzelreparaturen ist dort festgehalten ??

Wenn nein, dann müsst Ihr nur bezahlen, wenn Ihr Schuldhaft den Defekt am Fenster herbeigeführt habt.

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Was steht denn hinsichtlich des Fensters im im Abnahmeprotokoll? Ist das erwähnt oder nicht? Wenn es nicht im Protokoll vermerkt ist, geht das Euch überhaupt nichts an. Er kann nichts nachschieben!!(Abgesehen von der Frechheit, sich uralte Fenster eines Altbaus vom Mieter reparieren lassen zu wollen.)

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#3
 Von 
paco71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Protokoll ist festgehalten das die Fenster von Innen lackiert werden müssen. Was so auch geschehen ist und anschließend auch abgenommen wurde.

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Durch eine Lackierung verzieht sich kein Fenster. Selbst wenn es so wäre, habt ihr nicht irgendwie schuldhaft gehandelt, dass Ihr deswegen zum "Schadens"-Ersatz verpflichtet werden könntet. Dass das Fenster verzogen ist -übrigens geht es nicht, dass es sich nur innen verzieht, es sind immer beide Seiten verzogen- ist dem Alter des Fensters geschuldet. Ihr solltet nicht nur die Forderung des VM [color=blue]zurückweisen[/color], sondern außerdem prüfen, ob Ihr die geleisteten Anstricharbeiten [color=red]überhaupt hättet machen müssen[/color]. Es dürfte sich herumgesprochen haben, dass nicht alles, was in den alten Verträgen steht, wirksam ist. Und nochmals: Der VM kann keine Reparaturkosten nachschieben, wenn sie nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt sind.

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#5
 Von 
paco71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo User,

jetzt ist es so das Sie auf die Begleichung der Rechnung weiterhin besteht und den Betrag uns notfalls von unserem Sparbuch abziehen wird.
Die Sparkasse händigt ihr das verpfändete Sparbuch nach 4 Wochen aus.
Das bedeutet im Umkehr Schluss, sie hat eine Rechnung die lässt sie sich von uns bezahlen und wir müssen unser Geld dann einklagen!
Ist das echt so einfach obwohl wir ein unterschriebenes Übernahmeprotokoll besitzen?

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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
jetzt ist es so das Sie auf die Begleichung der Rechnung weiterhin besteht


Dann solltest Du einmal nachfragen, was denn euer [color=blue]schuldhaftes Verhalten [/color]sei, dass ihr die Reparatur bezahlen sollt. Bitte darum, dass es euch schriftlich begründet wird. außerdem könnt ihr nochmals darauf hinweisen, dass dieser angebliche Mangel nicht im Übergabedokument genannt ist.
Ein bisschen Mühe müsst ihr nun schon auf euch nehmen, und notfalls auch eine Klage auf Rückzahlung nicht scheuen.

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