Rechnung nach Schade an Hebeanlage

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sifa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung nach Schade an Hebeanlage

Hallo zusammen,

ich möchte mich mit folgendem Sachverhalt an euch wenden:

Ich bewohne aktuell eine Wohnung im Souterrain, die auch nur ich alleine bewohne. An die Wohnung angeschlossen ist eine sogenannte Hebeanlage, die lediglich das Abwasser meiner Wohnung in den Hauptschacht befördert. Keine andere Wohnung ist daran angeschlossen.

Anfang Dezember lief das Abwasser aus meiner Wohnung nicht mehr ab. Daraufhin beauftragte meine Vermieterin ein Sanitär Dienstleister, der das Problem schnell erkannt hat. Das Problem waren Fasern einer Damenbinde im Mahlwerk der Hebeanlage. (Dies wurde auch so vom Dienstleister dokumentiert)
Diese erlitt dadurch einen Totalschaden und musste ausgetauscht werden. Die daraus resultierende Rechnung hat meine Vermieterin mir kommentarlos in den Briefkasten geworfen. Die Rechnung ist adressiert an sie und sie ist laut Rechnung auch Auftraggeberin.

Die Rechnung habe ich dann mit einer kurzen Stellungnahme, die im wesentlichen nur besagt, dass ich die getätigten Arbeiten bestätige und die sanitären Anlagen wieder zu 100% funktionieren, meiner Vermieterin in den Briefkasten geworfen.

Meine Vermutung:
Meine Vermieterin möchte, dass ich die Rechnung zahle, da angeblich meine Freundin die Damenbinde in die Toilette geworfen hat. Aus meiner Sicht werde/sollte ich die Rechnung auf keinen Fall einfach so begleichen:

1) Meine Freundin sagt sie hat keine Damenbinde in die Toilette geworfen. Schließlich ist auch über der Toilette ein entsprechender Hinweis, der zeigt, was alles nicht in die Toilette gehört. Sie ist auch nur gelegentlich zu Besuch.
2) Ich trage als Mann keine Damenbinden.
3) Zuvor hat eine junge Dame in der Wohnung gewohnt und die Hebeanlage ist kurz bevor ich eingezogen bin schon mal kaputt gegangen (Grund ist mir nicht bekannt). Wer garantiert mir, das dies keine Spätfolgen sind?
4) Die Rechnung geht an meine Vermieterin. Sie kann aus meiner Sicht die Reparatur auch steuerlich geltend machen und muss, wenn sie mir zu 100% nachweisen kann, dass dies mein Verschulden ist, eine Rechnung stellen.


Meine Frage:
Wie gehe ich in diesem Fall weiter vor? Ich bin extrem verunsichert, da ich mit solch einem Vorfall noch nie in Berührung gekommen bin.

Ich bedanke mich für jeden hilfreichen Beitrag!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16921 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich sehe das etwas anders als du. Wie lange wohnst du denn schon dort? Die Anlage ist durch einen Stofffetzen außer Gefecht gesetzt worden. Du bist der aktuelle Mieter und alleinige Nutzer. Du wohnst wahrscheinlich auch schon länger als nur ein oder zwei Tage in der Wohnung. Ich sehe das also so, dass du die Kosten übernehmen musst. Bist du der Meinung, dass es die Schuld der Vormieterin ist, dann musst du ihr das nachweisen können und dann diese Kosten von ihr zurückverlangen. Das Schild über der Toilette war ja wahrscheinlich auch schon bei der Vormieterin vorhanden, also warum hätte diese denn das Schild nicht beachten sollen? Du bringst das gleiche Argument zu deiner Verteidigung wie es auch die Vormieterin bringen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sifa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ich sehe das etwas anders als du. Wie lange wohnst du denn schon dort? Die Anlage ist durch einen Stofffetzen außer Gefecht gesetzt worden. Du bist der aktuelle Mieter und alleinige Nutzer. Du wohnst wahrscheinlich auch schon länger als nur ein oder zwei Tage in der Wohnung. Ich sehe das also so, dass du die Kosten übernehmen musst. Bist du der Meinung, dass es die Schuld der Vormieterin ist, dann musst du ihr das nachweisen können und dann diese Kosten von ihr zurückverlangen. Das Schild über der Toilette war ja wahrscheinlich auch schon bei der Vormieterin vorhanden, also warum hätte diese denn das Schild nicht beachten sollen? Du bringst das gleiche Argument zu deiner Verteidigung wie es auch die Vormieterin bringen wird.


Hey Micbu,

da hast du natürlich vollkommen recht! Ist mir so noch gar nicht in den Sinn gekommen! Dennoch steht hier die Frage der Rechnungsbegleichung im Raum. Aus meiner Sicht: "Wer du Musik bestellt, der bezahlt sie auch erstmal."

Ich wäre auch nur halb so aufgebracht, wenn sie mir die Rechnung nicht einfach kommentarlos in den Briefkasten geworfen hätte.


Viele Grüße,
Sebastian

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16921 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Sifa):
Wer du Musik bestellt, der bezahlt sie auch erstmal."
Absolut korrekt. Dem Handwerker gegenüber ist natürlich diese Vermieterin zur Zahlung verpflichtet.


Zitat (von Sifa):
Ich wäre auch nur halb so aufgebracht, wenn sie mir die Rechnung nicht einfach kommentarlos in den Briefkasten geworfen hätte.
Na warum sollte sie denn mit dir darüber diskutieren? Die Anlage hat unter deiner "Herrschaft" einen Schaden erlitten der auf falsche Benutzung, also grob fahrlässig, herbeigeführt wurde. Ich sehe jetzt nicht wirklich was es da an Klärungsbedarf gibt. Am einfachsten ist es aber halt wenn du den Rechnungsbetrag an den Handwerker überweist, das spart deinem VM halt Zeit, Arbeit und warten auf die Rückerstattung von dir. Du kannst aber natürlich auch verlangen, dass dein VM den Handwerker bezahlt, denn dieser hat ihn ja auch bestellt. Dann läuft das Ganze halt unter dem Motto: "Warum einfach wenn es auch umständlich geht?"

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Je nach Rechnungsbetrag würde ich es der Privathaftpflicht zur Prüfung geben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von Sifa):
Meine Vermieterin möchte, dass ich die Rechnung zahle, da angeblich meine Freundin die Damenbinde in die Toilette geworfen hat.

Das müsste sie erst mal beweisen.
Die Vormieterin kann auch abstreiten, auch da müsste erst mal ein Beweis her.

Wobei auch de Aussage des handwerkers ein Beweis ist. Wenn der also aussagt, das die Reste noch "frisch" aussahen, dann hast Du ein (teures) Problem ...



Zitat (von micbu):
Am einfachsten ist es aber halt wenn du den Rechnungsbetrag an den Handwerker überweist,

Dann könnte es Probleme mit der steuerlichen Absetzbarkeit geben.


Wobei, stünde das nicht dem Mieter zu?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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