Hallo Zusammen,
Folgende Problem.
Zweifamilienhaus Vermieter wohnt oben, wo ein „Warmmiete" vereinbart wird.
Im Mietvertrag steht.
§4 – Miete, Nebenkosten.
Unter 1. Die Monatliche Miete betragt 400€
Unter 2 Betriebskostenpauschale für Betriebskosten gemäß § 4 Abs. 6 pauschale 150€
Unter § 4 Abs. 6 steht „Die Betriebskosten werden als monatliche Pauschale erhoben, es erfolgt keine Abrechnung". Dieser punkte wird selber vom Vermieter angekreuzt.
Um Klarheit zu schaffen hat der Vermieter weiter unten Handschriftlich geschrieben.
„Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr inklusive".
Als letztes unter §4 – Miete, Nebenkosten steht.
„Insgesamt sind zzt. Monatlich zu zahlen: 550€
Sonst im Mietvertrag ist nichts angekreuzt oder andere Zahlungen aufgeführt
Der Mieterin hat die Wohnung zum 31.01.2023 Fristlose gekündigt, weil etwas vorgefallen ist.
Jetzt hat der Vermieter gerade eine dickes Nebenkostenrechnung verschickt wo die Betriebskostenpauschale nicht anerkannt wird, sondern als „Vorauszahlung" aufgeführt wird für „Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr".
Ich wollte ihre Meinung hören ob die Förderung der Vermieter irgendwie berechtigt sind trotz Betriebskostenpauschale bevor ich der Vermieter einer Antwort schreib.
Vielen danke
Rechnung trotz Betriebskostenpauschale
12. März 2023
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Frage vom 12. März 2023 | 16:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung trotz Betriebskostenpauschale
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 12. März 2023 | 17:34
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 64x hilfreich)
Nö, wenn im Vertrag eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart wurde, dann gibt es keine Nachzahlung.
Da das Mietverhältnis bereits gekündigt ist, muss der (Ex-) Mieter ja auch keine Sorgen wegen des erleichterten Kündigungsrecht im selbst bewohnten Zweifamilienhaus mehr haben.
Oder auf gut deutsch - der Vermieter kann sich gehackt legen.
#2
Antwort vom 12. März 2023 | 21:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
Zitatbevor ich der Vermieter einer Antwort schreib. :
Ich sehe keinen Sinn darin dem Vermieter zu antworten ... im Gegenteil ...
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#3
Antwort vom 12. März 2023 | 21:21
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
Du hast keine NK nachzuzahlen. Abheften, nicht antworten.Zitat:Ich wollte ihre Meinung hören ob die Förderung der Vermieter irgendwie berechtigt sind trotz Betriebskostenpauschale bevor ich der Vermieter einer Antwort schreib.
#4
Antwort vom 13. März 2023 | 13:54
Von
Status: Senior-Partner (6415 Beiträge, 2315x hilfreich)
Zitat:wenn im Vertrag eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart wurde
Ich lese nur Teile der möglichen Betriebskosten und frage mich, wie wurde die Wohnung denn beheizt ? MIt Gas ?
-- Editiert von User am 13. März 2023 14:01
#5
Antwort vom 13. März 2023 | 14:26
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
???ZitatIch lese nur Teile der möglichen Betriebskosten und frage mich, wie wurde die Wohnung denn beheizt ? MIt Gas ? :
ZitatUm Klarheit zu schaffen hat der Vermieter weiter unten Handschriftlich geschrieben. :
„Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr inklusive".
#6
Antwort vom 13. März 2023 | 15:22
Von
Status: Senior-Partner (6415 Beiträge, 2315x hilfreich)
Zitat:„Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr inklusive".
Heiungskosten als Pauschale ??
Die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale ist im Regelfall unzulässig und damit unwirksam. Nach § 2 Heizkostenverordnung gehen die Vorschriften der HeizKV rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
Zitat:Im Mietvertrag steht.
Durch die Wortwahl "steht" frage ich mich ohnehin, ob der bekant gegeben Text vollständig ist:
Zitat:. §4 – Miete, Nebenkosten.
Unter 1. Die Monatliche Miete betragt 400€
Unter 2 Betriebskostenpauschale für Betriebskosten gemäß § 4 Abs. 6 pauschale 150€
#7
Antwort vom 13. März 2023 | 15:52
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
Und? Mal § 2 richtig gelesen?ZitatHeiungskosten als Pauschale ?? :
Die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale ist im Regelfall unzulässig und damit unwirksam. Nach § 2 Heizkostenverordnung gehen die Vorschriften der HeizKV rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
Zitat:Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
Lies den Eröffnungsbeitrag:
ZitatZweifamilienhaus Vermieter wohnt oben :
#8
Antwort vom 14. März 2023 | 13:38
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDurch die Wortwahl "steht" frage ich mich ohnehin, ob der bekant gegeben Text vollständig ist: :
Der Text ist vollständig
Vielleicht hat ich statt "Unter" § 4.1 bzw §4.2 schreiben soll
In das Mietvertrag sind die punkte genau aufgelistet , wie von mir hier geschrieben wird .
War etwas anders in dem Vertrag geschrieben hat ich auch hier reingestellt.
-- Editiert von User am 14. März 2023 13:43
#9
Antwort vom 14. März 2023 | 13:56
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
Zur Wiederholung:
ZitatDu hast keine NK nachzuzahlen. Abheften, nicht antworten. :
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