Rechnung trotz Betriebskostenpauschale

12. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa463286-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung trotz Betriebskostenpauschale

Hallo Zusammen,
Folgende Problem.
Zweifamilienhaus Vermieter wohnt oben, wo ein „Warmmiete" vereinbart wird.
Im Mietvertrag steht.
§4 – Miete, Nebenkosten.
Unter 1. Die Monatliche Miete betragt 400€
Unter 2 Betriebskostenpauschale für Betriebskosten gemäß § 4 Abs. 6 pauschale 150€
Unter § 4 Abs. 6 steht „Die Betriebskosten werden als monatliche Pauschale erhoben, es erfolgt keine Abrechnung". Dieser punkte wird selber vom Vermieter angekreuzt.
Um Klarheit zu schaffen hat der Vermieter weiter unten Handschriftlich geschrieben.
„Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr inklusive".
Als letztes unter §4 – Miete, Nebenkosten steht.
„Insgesamt sind zzt. Monatlich zu zahlen: 550€
Sonst im Mietvertrag ist nichts angekreuzt oder andere Zahlungen aufgeführt

Der Mieterin hat die Wohnung zum 31.01.2023 Fristlose gekündigt, weil etwas vorgefallen ist.

Jetzt hat der Vermieter gerade eine dickes Nebenkostenrechnung verschickt wo die Betriebskostenpauschale nicht anerkannt wird, sondern als „Vorauszahlung" aufgeführt wird für „Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr".

Ich wollte ihre Meinung hören ob die Förderung der Vermieter irgendwie berechtigt sind trotz Betriebskostenpauschale bevor ich der Vermieter einer Antwort schreib.
Vielen danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Nö, wenn im Vertrag eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart wurde, dann gibt es keine Nachzahlung.

Da das Mietverhältnis bereits gekündigt ist, muss der (Ex-) Mieter ja auch keine Sorgen wegen des erleichterten Kündigungsrecht im selbst bewohnten Zweifamilienhaus mehr haben.

Oder auf gut deutsch - der Vermieter kann sich gehackt legen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von pa463286-8):
bevor ich der Vermieter einer Antwort schreib.

Ich sehe keinen Sinn darin dem Vermieter zu antworten ... im Gegenteil ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat:
Ich wollte ihre Meinung hören ob die Förderung der Vermieter irgendwie berechtigt sind trotz Betriebskostenpauschale bevor ich der Vermieter einer Antwort schreib.
Du hast keine NK nachzuzahlen. Abheften, nicht antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
wenn im Vertrag eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart wurde

Ich lese nur Teile der möglichen Betriebskosten und frage mich, wie wurde die Wohnung denn beheizt ? MIt Gas ?

-- Editiert von User am 13. März 2023 14:01

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich lese nur Teile der möglichen Betriebskosten und frage mich, wie wurde die Wohnung denn beheizt ? MIt Gas ?
???
Zitat (von pa463286-8):
Um Klarheit zu schaffen hat der Vermieter weiter unten Handschriftlich geschrieben.
Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr inklusive".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
„Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr inklusive".

Heiungskosten als Pauschale ??
Die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale ist im Regelfall unzulässig und damit unwirksam. Nach § 2 Heizkostenverordnung gehen die Vorschriften der HeizKV rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

Zitat:
Im Mietvertrag steht.

Durch die Wortwahl "steht" frage ich mich ohnehin, ob der bekant gegeben Text vollständig ist:
Zitat:
. §4 – Miete, Nebenkosten.
Unter 1. Die Monatliche Miete betragt 400€
Unter 2 Betriebskostenpauschale für Betriebskosten gemäß § 4 Abs. 6 pauschale 150€

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Heiungskosten als Pauschale ??
Die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale ist im Regelfall unzulässig und damit unwirksam. Nach § 2 Heizkostenverordnung gehen die Vorschriften der HeizKV rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
Und? Mal § 2 richtig gelesen?
Zitat:
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

Lies den Eröffnungsbeitrag:
Zitat (von pa463286-8):
Zweifamilienhaus Vermieter wohnt oben

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pa463286-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Durch die Wortwahl "steht" frage ich mich ohnehin, ob der bekant gegeben Text vollständig ist:


Der Text ist vollständig
Vielleicht hat ich statt "Unter" § 4.1 bzw §4.2 schreiben soll
In das Mietvertrag sind die punkte genau aufgelistet , wie von mir hier geschrieben wird .

War etwas anders in dem Vertrag geschrieben hat ich auch hier reingestellt.


-- Editiert von User am 14. März 2023 13:43

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zur Wiederholung:

Zitat (von bostonxl):
Du hast keine NK nachzuzahlen. Abheften, nicht antworten.

2x Hilfreiche Antwort

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