Rechnung vom Vermieter nach Auszug

13. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Erwin82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung vom Vermieter nach Auszug

Hallo zusammen,

folgende Frage:
Ich habe von meiner ehemaligen Vermietergesellschaft eine Rechnung von einer Schreinerei erhalten, die die Glasscheibe meiner ehemaligen Wohnzimmertür ausgetauscht hat (430€!).
Die Rechnung ist auf den 25.März datiert (Rechnungsadresse ist die Vermietergesellschaft) die Mitteilung an mich mit Aufforderung zur Zahlung ist auf den 02.April datiert, ich bin am 01.Oktober ausgezogen. Ist der Anspruch somit verjährt? Ich habe etwas mit 6 Monaten Verjährungsfrist gelesen?!

Zu sagen ist noch, dass dieser Mangel im Übergabeprotokoll festgehalten ist.

Wünsche ein schönes Wochenende!


-- Editiert von User am 13. April 2024 07:53




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Erwin82):
die Mitteilung an mich mit Aufforderung zur Zahlung ist auf den 02.April datiert, ich bin am 01.Oktober ausgezogen. Ist der Anspruch somit verjährt? Ich habe etwas mit 6 Monaten Verjährungsfrist gelesen?!


Nein, und zwar aus diesem Grund:

Zitat:
Zu sagen ist noch, dass dieser Mangel im Übergabeprotokoll festgehalten ist.


Die Verjährungsfrist von sechs Monaten gilt für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn der Schaden bei der Übergabe nicht erkennbar war.

-- Editiert von User am 13. April 2024 08:19

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10845 Beiträge, 4762x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Die Verjährungsfrist von sechs Monaten gilt für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn der Schaden bei der Übergabe nicht erkennbar war.
Das ist falsch. In § 548 BGB steht richtig.Spannend sind jedoch andere Dinge.

1) Verzicht auf Einrede der Verjährung: Steht irgendwas in dieser Richtung im Übergabeprotokoll?

2) Hemmung der Verjährung: Gab es Verhandlungen in diesem Punkt?

3) Aufrechnung: Hat der Vermieter eine Barkaution vom Mieter?

Unabhängig davon wäre natürlich zu prüfen, ob der Mieter überhaupt Schadensersatz leisten muss und wenn ja ob die Höhe gerechtfertigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Erwin82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

1) nein sowas steht nicht im Protokoll
2) nein auch nicht
3) wurde damals überwiesen und diese habe ich auch schon wieder in vollem Betrag zurückbekommen.

Folgender Satz steht im Protokoll:
„bemerkungen: Steht im Keller, Glas defekt, glaseinsatz erneuern und wieder montieren." - Zuständig: Mieter

Der Defekt ist mein Verschulden, jedoch finde ich die Höhe der Rechnung für ein Glas einer 0815 Zimmertür nicht gerechtfertigt. Jede neue vergleichbare Tür ist günstiger.

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