Rechnung vom Vermieter/Hausverwaltung

28. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tobi93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung vom Vermieter/Hausverwaltung

Hallo,
Meine Vermieterin ist drauf uns dran meine Wohnung zu verkaufen, die in einem sehr schlechten zustand ist.
Die Maklerin hat meine Vermieterin da drauf hingewiesen das es besser sei die Dusche einmal zu erneuern, weil hinter dem Hahn sich schon Schimmel bildet. Unsere Vermieterin hat da drauf uns ein Termin genannt wo ein Techniker dies austauschen soll und die Rechnung hat sich uns danach zukommen lassen ohne jegliche Absprache oder Verhandlung.
Unser Beitrag zu der Wohnung liegt bei 200 Euro im Jahr, die Rechnung beträgt knapp über 500 Euro. ( Für EIN Wasserhahn) Trotzdem hat Sie mit uns nichts abgesprochen und wollte jetzt hier einmal nachfragen wie sowas eigentlich abläuft und ob eine Vermieterin damit durchkommt.
Der Techniker kam aber wohl von der Hausverwaltung aber es muss dennoch über die Vermieterin an die Hausverwaltung weitergeleitet worden sein.

Ich dank schon mal für die Hilfe
MFG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3181x hilfreich)

Wenn die Frage war, ob Sie das zahlen müssen, nein müsden Sie nicht.

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#2
 Von 
Tobi93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau das war die Frage.
Und wie kann man da jetzt vor gehen?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13079 Beiträge, 4246x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und wie kann man da jetzt vor gehen?
Du bist in der komfortablen Situation, dass du einfach die Zahlung verweigern kannst. Blöder ist es immer, wenn man bereits gezahlt hat (z.B. indirekt über die Kaution).

Zitat:
Unser Beitrag zu der Wohnung liegt bei 200 Euro im Jahr,
Welcher Beirag, wozu?

Zitat:
die in einem sehr schlechten zustand ist.
Wenn das schon mit einer neue Armatur behoben ist - ja dann kann es so schlecht ja doch nicht sein ...

Stefan

Signatur:

PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9300 Beiträge, 4314x hilfreich)

Zitat (von Tobi93):
Und wie kann man da jetzt vor gehen?
Jemand fordert etwas von dir. Ich vermute die Vermieterin. Teile diesem jemand mit, dass er dir die rechtlichen Grundlagen dieser Forderung nennen soll. Andernfalls würdest du die Forderung nicht begleichen.

In diesem Fall macht es Sinn, den Brief nachweisbar an die Vermieterin zu senden und ausdrücklich eine Verrechnung mit der Kaution zu untersagen.

Dann wartest du ab. Es kann sein, dass ein Mahnbescheid kommt. Es kann sein, dass eine Klage kommt. Es kann sein, dass irgendwann bei Auszug die Kaution nicht vollständig ausbezahlt wird. Es kann noch vieles andere passieren. Eine Diskussion darüber ist müßig. Wenn eine Reaktion kommt, kannst du ja nochmal hier nachfragen.

Im übrigen sehe ich nicht ganz den Zusammenhang zwischen beginnendem Schimmel und einem Austausch des Wasserhahns. Falls der Mieter nicht ausreichend geputzt hat, wäre er möglicherweise für die Beseitigung des Schimmels zuständig. Aber dazu ist ein Austausch des Wasserhahns doch nicht notwendig, oder?

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#5
 Von 
Tobi93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

200 Euro im Jahr sind dafür da um diese instand zu halten. (Schöheitsreperaturen)

Das ganze Bad ist mit Rauchfaser Tapete beklebt, keine einzige Fliese. Da ist es doch klar das es früher oder später schimmelt.

Die Vermieterin möchte die Wohnung verkaufen und die Maklerin meinte, es sein von Vorteil dies zu tun.

-- Editiert von Tobi93 am 28.02.2020 15:59

-- Editiert von Tobi93 am 28.02.2020 16:09

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#6
 Von 
Tobi93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst einmal für die schnelle hilfe. Mal schauen was draus wird.

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Junior-Partner
(5976 Beiträge, 2252x hilfreich)

Es wäre sinnvoll zu erfahren, was der Techniker für eine Schadensursache genannt hat.
Falls der Schaden am Wasserhahn vom Mieter verursacht wurde (muss der Vermieter nachweisen) kann die Vermieterin natürlich Schadensersatz verlangen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13079 Beiträge, 4246x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
200 Euro im Jahr sind dafür da um diese instand zu halten. (Schöheitsreperaturen)
Und das zahlst du sowieso mit den Nebenkosten, oder wie?

Normalerweise sind Schönheitsreparaturen Aufgabe des Mieters, dass man dafür dann den Vermieter beauftragt, noch dazu pauschal, hab' ich noch nie gehört. :sweat:

Stefan

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3181x hilfreich)

Ich denke er meint Kleinreparaturen

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13079 Beiträge, 4246x hilfreich)

Hallo,

aber da sind 200 Euro doch auch zu viel (oder hat sich da etwas geändert? - mir sind 100 Euro bekannt).

Stefan

Signatur:

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3181x hilfreich)

Bis 150€ soweit ich weiß, der VM wusste das wohl nicht

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