Recht auf Einzelabrechnung

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
neils
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Einzelabrechnung

Hallo,

ich war vom 2.3. bis 31.8.09 Mieter in einer Wohnung. Da ich zu dem Zeitraum sehr wenig bis gar nicht geheizt habe und nur selten in der Wohnung war, war ich der Meinung, dass ich evtl. sogar eine kleine Nebenkostenrückzahlung erhalten könnte.

Der Vermieter hat mir jetzt jedoch mitgeteilt, dass er von der Hausverwaltung nur eine Abrechnung für das gesamte Jahr 2009 bekommen hat und dafür insgesamt 55€ nachzahlen muss. Er würde dies aus eigener Tasche begleichen um auf "teure Einzelabrechnungen zu verzichten".

Jetzt ist meine Frage: Habe ich das Recht, kostenlos eine Einzelabrechnung zu bekommen? Schließlich hat der Hausmeister damals beim Auszug extra alle Zählerstände abgelesen und die beiden Mieter, die während der Wintermonate in der Wohnung waren werden wohl deutlich mehr verbraucht haben als ich im Sommer.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Nur weil der Vermieter eine Nachzahlung an die Hausverwaltung leisten muss, heißt das noch nicht, dass auch der Mieter nachzahlen muss.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung zu machen. Das geht so weit, dass Du die gesamten Nebenkostenvorauszahlungen zurückfordern kannst, wenn er sich standhaft weigert. Klagen kannst Du allerdings erst, wenn die Abrechnungsfrist auch abgelaufen ist. Schließlich hat der Vermieter noch bis zum 31.12.2010 Zeit, die Abrechnung zu erstellen.

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#4
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Wenn der M schlau ist, wartet er 12 Monate nach Fälligkeit der NK-Abrechnung ab, dann wäre ein Anspruch des VM verjährt.
Sein eigener Anspruch, falls er aus der Abrechnung noch etwas zurück bekommt, verjährt hingegen erst 3 (oder 4?) Jahre nachdem der VK ordnungsgemäß abgerechnet hat.

Die Nummer hat mein VM auch mal versucht, als ich die NK-Abrechnungen von 2006 und 2007 haben wollte und er meinte "vielleicht möchten Sie darauf im Hinblick auf mögliche Nachzahlungsforderungen lieber verzichten", da mußte ich ihm dann erst mal die Rechtslage erläutern. ;)

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#6
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
neils
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ja, das Recht hast du, denn der Vermieter ist per Gesetz dazu verpflichtet, solch eine Abrechnung zu erstellen. http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html


Verstehe ich gerade etwas falsch, oder steht bei dem Link nicht etwas anderes: "Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet."?

Und natürlich könnte der Schuss nach hinten losgehen. Nur während der 6 Monate war ich aus beruflichen Gründen 2 Monate lang gar nicht in Wohnung und in der restlichen Zeit habe ich nie geheizt (Sommer). Die Wahrscheinlichkeit, dass ich etwas zurückbekomme ist also größer als das Risiko einer Nachzahlung. Und die wäre dann ja auch nur sehr gering.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

quote:
Verstehe ich gerade etwas falsch, oder steht bei dem Link nicht etwas anderes: "Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet."?


Das verstehst Du falsch. Der Vermieter ist lediglich nicht verpflichtet, nur über einen Teil der Nebenkosten abzurechnen. Eine Aufteilung der Nebenkosten auf dieMieternach Mieterwechsel ist keine Teilabrechnung in diesem Sinn.

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#10
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
ich war vom 2.3. bis 31.8.09 Mieter in einer Wohnung.

Das ist nun nicht gerade die heizungsintensivste Zeit. Das dürfte sich für dich positiv auswirken, wenn bei deinem Auszug abgelesen wurde. Also ist mit ziemlicher Sicherheit eine Rückzahlung für dich drin.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#13
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 35x hilfreich)

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