Recht auf Nebenkostenabrechnung

21. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht auf Nebenkostenabrechnung

moin !

folgende situation: lt mietvertrag wird mite incl. nebenkosten gezahlt. die letzten jahre war es bisher immer so, das anfang des jahres die abrechnung der gemeindewerke mit dem vermieter, wohnt im gleichen haus, besprochen wurde. dazu ist zu sagen, das es für die mietpartien nur einen eigenen stromzähler gibt, aber keinen für wasser und gas.

somit wurden die verbräuche auch immer über den daumen aufgeteilt (ausser strom natürlich).

nun kommt es aufgrund eines fehlers der gemeindewerke zu einer grossen nachzahlung (ca 1440 €) für das jahr 2005.

ich möchte nun ab sofort eine echte nebenkosten abrechnung haben. frage nun: wie muss die aussehen ? was ist, wenn der vermieter die einzelnen werte gar nicht ermitteln kann (mangels zähler).

danke schon mal für passende tips...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13016 Beiträge, 4428x hilfreich)

Wenn laut Mietvertrag eine Pauschalmiete inkl. aller Nebenkosten bezahlt wird, dann bist Du m.E. bzgl. der tatsächlich anfallenden Nebenkosten völlig aussen vor. Sprich, es ist in diesem Fall einzig und allein Sache des Vermieters, entsprechende Nachzahlungen zu leisten. Von Dir kann er diese jedenfalls nicht, auch nicht anteilig, erstattet verlangen.

Hast Du denn in der Vergangenheit regelmäßig Nachzahlungen leisten müssen, und tatsächlich geleistet? Dann könnte vielleicht eine Art Gewohnheitsrecht eingetreten sein.

Grundsätzlich ist es ebenfalls Sache des Vermieters, dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit der exakten Nebenkostenerfassung und Abrechnung gegeben ist. Nun hast Du allerdings diesen Vertrag mit der Pauschalmiete irgendwann mal unterschrieben und bist an diesen gebunden. Wenn Du nunmehr sagst, Du möchtest eine ordentliche Abrechnung und dann ggf. nachzahlen, bzw. ein eventuelles Guthaben ausbezahlt haben, dann ist dafür eine Änderung des Mietvertrages erforderlich. Diese ist aber widerum nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Bei Deinem jetzigen und zukünftigen Vorgehen und Verlangen solltest Du auch bedenken, dass der Vermieter (sofern es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter ebenfalls wohnt) ein vereinfachtees Kündigungsrecht hat. Das heißt, er kann jederzeit und ohne besonderen Grund das Mietverhältnis kündigen. Dafür muss er dann lediglich eine, um drei Monate, verlängerte Kündigungsfrist einhalten.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

also nur so zum verständnis: wenn man eine pauschalmiete im mietvertrag vereinbart hat, braucht man keine nebenkostenaberechnung und ggfs nachzahlungen ? aber wie kommt denn der vermieter an seine geld wenn sich die energiekosten erhöhen -> mieterhöhung ?

wir haben in den letzten jahren immer wieder schon nachgezahlt (und auch einmal was zurückbekommen). wenn es zuviel wurde, haben wir uns dann auf mal eine mieterhöung geeinigt, da man am ende des jahres ja nun nicht so viel nachzahlen wollte.

vlt. sollte ich doch mal über ein änderung des mietvertrage nachdenken....

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#3
 Von 
Sesa1983
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das probelm das ich seit 1 1/2 jahre in meiner Wohnung wohne und bis heute noch keine Nebenkostenabrechnug bekommen habe. Ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet bei Einzug eine auszustellen?

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