Recht auf Renovierung durch Fachmann?

30. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.06.2010 21:15:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Renovierung durch Fachmann?

Folgendes Szenario: in einem unserer Zimmer ist Teppichboden verlegt, der schon seit geraumer Zeit dringend renoviert gehört. Unser Vermieter hat uns diese Renovierung nun für diesen Sommer zugesagt. Der alte Teppichboden soll rausgerissen und Laminat verlegt werden. Diese Arbeiten möchte der Vermieter selbst erledigen, statt eine Firma damit zu beauftragen, um Kosten zu sparen. An sich haben wir da nichts dagegen, nur kalkuliert der Vermieter (mangelns passendem Werkzeug und natürlich Erfahrung) alleine für das Rausreissen des alten Teppichs 3 volle Werktage, das Verlegen des Laminats noch nicht mit eingerechnet (mindestens 1 weiterer Tag). Ein professioneller Raumaustatter würde (mit dem richtigen Werkzeug und der nötigen Erfahrung) beides innerhalb von 2 Tagen erledigen (war bereits vor Ort und hat es sich angesehen und 2 Tage für realistisch und "gut machbar" kalkuliert).

Für die Dauer der Renovierungsarbeiten müsste einer von uns natürlich Urlaub nehmen, da wir den Vermieter nicht den ganzen Tag alleine in unserer Wohnung herumspazieren lassen wollen.

Meine Fragen:

1. Kann der Vermieter darauf bestehen, die dringend nötigen Renovierungsarbeiten selbst durchzuführen, auch wenn das mindestens doppelt so viel Zeit braucht, wie bei einem Fachmann? Ob das Ergebnis nachher dasselbe ist ganz zu schweigen.

2. Kann er uns die Renovierung verweigern, wenn wir ihn diese nicht selbst durchführen lassen?

3. Kann er uns vor die Wahl stellen, entweder die Wohnung auch ohne unser Beisein betreten zu dürfen, um die Renovierung durchzuführen, oder eben die Renorierung überhaupt nicht durchzuführen?

Danke für die Tipps!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Wer bezahlt, entscheidet.



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#2
 Von 
guest-12330.06.2010 21:15:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was soll das in meinem konkreten Fall bedeuten?

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#3
 Von 
guest-12305.07.2010 11:31:09
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 36x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12330.06.2010 21:15:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

D.h. der Vermieter könnte auch eine Renovierungsdauer von einem Monat ansetzen, weil er jeden Tag nur eine Stunde lang Zeit dafür hat, und wir haben einen Monat lang Baustelle hier?

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#5
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12305.07.2010 11:31:09
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

quote:

1. Kann der Vermieter darauf bestehen, die dringend nötigen Renovierungsarbeiten selbst durchzuführen, auch wenn das mindestens doppelt so viel Zeit braucht, wie bei einem Fachmann? Ob das Ergebnis nachher dasselbe ist ganz zu schweigen.

2. Kann er uns die Renovierung verweigern, wenn wir ihn diese nicht selbst durchführen lassen?

3. Kann er uns vor die Wahl stellen, entweder die Wohnung auch ohne unser Beisein betreten zu dürfen, um die Renovierung durchzuführen, oder eben die Renorierung überhaupt nicht durchzuführen?


zu1. Ja

zu2. Ja

Zu3. Nein, ihr müßt ihn nicht alleine in die Wohnung lassen, was u.U. allerdings wieder zu2. führen könnte

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

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#10
 Von 
guest-12330.06.2010 21:15:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Für Fragesteller, die solch eine präzise Antwort, die richtigerweise kurz und knapp gehalten ist, nicht kapieren, wird hier im Forum eine Neuerung eingeführt.

Unter einer weiteren 0180... Nummer wird die Antwort vom Tölzer Knabenchor gesungen. Reicht das?

Macht euch nur lustig. Hab schon verstanden, wie der Hase hier läuft. Ich bemüh mich, als Neuling (sowohl in diesem Forum, als auch in Rechtsfragen), mein Anliegen schön ausführlich und verständlich zu schildern, und soll dann mit einer Antwort bestehend aus 3 Wörtern zufrieden sein. Aber WEHE, ich frage nochmal nach, weil mir die völlige Tragweite von "Wer bezahlt, entscheidet." nicht auf Anhieb ersichtlich sein wollte. Wie konnte ich nur!

quote:
Und was soll das jetzt heißen? Um bei einem Teppichboden, der nicht mehr ganz in Ordnung ist, eine Mietminderung durchzusetzen, muss schon allerhand passieren (z.B. wegen Löchern und Falten auf die Nase gefallen)

Von "nicht mehr ganz in Ordnung" war nie die Rede! Der Teppich ist völlig hinüber, hat sowohl Löcher, als auch Falten, die von Tag zu Tag größer werden und löst sich auf der ganzen Fläche bereits auf, sodass die Fusseln nur so herumfliegen!

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#11
 Von 
guest-12305.07.2010 11:31:09
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 36x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12305.07.2010 11:37:09
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Also ganz ehrlich:
Wenn mir ein Mieter so kommen würde, dann würd ich dem den allerbilligsten Teppich reinlegen, den ich auftreiben kann. Am besten auch noch farblich was hübsches: lila mit blauen Tupfen oder so. Der wär dann auch ruckzuck verlegt.

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#15
 Von 
Farascha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also seid mir nicht böse ich bin keine Vermieterin sondern nur Mieterin aber mir würde nicht einfallen meinen Vermieter mit Mietminderung zukommen, wenn der schon so nett ist und Laminat verlegt obwohl er wohl dazu gar nicht verpflichtet ist.
Auch wenn der Teppich schon kaputt ist, würd ich sagen dass normalerweise der Mieter sich darum kümmern sollte oder mit dem Vermieter ausmachen er besorgt sprich zahlt das Material und ihr kümmert euch um die Verlegung und auch um die Kosten für den Fachmann.

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#16
 Von 
guest-12305.07.2010 11:37:09
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 34x hilfreich)

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#17
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Wenn die Wohnung mit Teppichboden vermietet war und wenn der aufgrund von Verschleiß hinüber ist, ist der Vermieter instandsetzungspflichtig, sonst eben nicht. Wie er das macht, ist seine Sache, solange das Ergebnis dem Zustand bei Vermietung jedenfalls gleichwertig ist. Bei Laminat ist das wohl klar. Nach § 554 I BGB hat der Mieter die Instandsetzungsarbeiten des Vermieters zu dulden. Einschränkungen hinsichtlich Anwesenheit des Mieters o.ä. stehen da nicht. Für die Dauer der Arbeiten kann der Mieter entsprechend der Einschränkung der Nutzbarkeit der Wohnung die Miete mindern.

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#18
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Zu empfehlen wäre es allerdings trotzdem nicht.



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