Folgende hypothetische Situation: Herr Meier ist Vermieter,hat gerade ein 3-Familien-Haus bauen lassen,welches nun vermietet wird. Nun zieht Mieter Schmidt ein und stellt fest,daß es dort bislang keinerlei Möglichkeit zum Fernsehempfang gibt...DVB-T gibts dort genausowenig wie Kabelanschluß,bleibt also nur Sat. Das Problem:Der Vermieter will weder Sat-Schüsseln an der Hauswand,noch eine Gemeinschaftsschüssel auf dem Dach. Dabei gehts nichtmal um die Finanzierung,sondern er will es aus optischen Gründen nicht. Welche Rechte hat der Mieter hier ? Muss der Vermieter die Installation einer Sat-Anlage genehmigen ?
Recht auf Sat-Schüssel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein muß er nicht genehmigen.
Ob du dir auf eigene rechnung kabeltv anschliessen lassen kannst bin ich mir nicht sicher.
Du darfst aber defiitiv eine sat-schüssel auf dem balkon aufstellen, solange du sie nicht irgendwo festschraubst
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Ok wenn er keine Sat-Schüsseln möchte, dann sollte er aber wenigstens einen Kabelanschluss genehmigen !
Wohl ein bischen rückständig der Typ, Fernsehen gehört heute zum ganz normalen Gebrauch der Mietsache !
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So wie ich es verstehe ist es Pampa-Urwald-Region wo noch nicht mal Kabel liegt - da könnte der Vermieter genehmigen was er will.
@Werniman: such im Internet mal nach "Verpflichtung Vermieter Rundfunkempfang".
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