Recht auf Stellplatz

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Harteknut
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Stellplatz

Hallo Forum,

mache gerade interessante Erfahrungen mit Vermietern süddeutscher Dörfer. Bin hier friedlich und lieb eingezogen, doch langsam hab ich kein Bock mehr.
Will Euch nicht lang nerven, daher hier folgende absolut fiktive Situation:

Erstbezug im Neubau, Außenanlagen nicht fertig. Bislang haben alle Mieter (sehr gutes hausinternes Verhältnis) mit Ihren Autos geparkt wo Platz war, auf Kies halt. Nachdem ich jetzt gemeckert habe, ist hier Zoff: Der Vermieter erklärt, pro Wohnung dürfe auf dem Gelände eh nur ein Fzg stehen, weitere Fzge müssen woanders parken. Dabei verweist er auf den gesonderten Stellplatz-Mietvertrag, wovon nur einer besteht.
Dieser Stellplatz ist aber noch nicht zu erreichen (zumindest nur zu Fuß :) ), weshalb ich dafür noch nie Miete bezahlt hab, hat er aber wohl scheinbar nicht gemerkt.
Meine Fragen zu dieser Situation:
1) Gibt es ein Recht auf einen Parkplatz?
2) Kann mich der Vermieter komplett vom Gelände verbannen ?
3) Wenn über den Stellplatz ein gesonderter Mietvertrag besteht kann ich den doch auch seperat kündigen, oder?

Schöne Grüße,
Harteknut

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

mache gerade interessante Erfahrungen mit Vermietern süddeutscher Dörfer

Es gibt Leute, die ganze Dörfer vermieten ?

:respekt:

Den Rest hat Blockwart ja schon beantwortet; Kündigungsmöglichkeiten für den Stellplatz könnten allerdings problematisch werden.

Ps. 'Verbannen' kann er natürlich nur Dein Fahrzeug.

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#3
 Von 
Harteknut
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

-- Schwabe oder Bayer?

Schwabe! :zoff:
Kann ich nur empfehlen. Für jeden Rheinländer eine Grenzerfahrung.

Kann ich nicht erklären, dass der Vertrag "nie zustande" gekommen ist, da es den im Mietvertrag beschriebenen Stellplatz noch überhaupt nicht gibt?

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#4
 Von 
Harteknut
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

-- Kündigungsmöglichkeiten für den Stellplatz könnten allerdings problematisch werden.

Wieso dieses?

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#5
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

muß nicht zu jeder wohnung ein stellplatz bestehen? ist das nicht von der bauaufsicht vorgeschrieben?

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#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Deswegen nimmst Du ja zur Zeit eine 100%ige Mietkürzung für den Stellplatz vor.

Da die Vermietung aber vermutlich im Zusammenhang mit der Wohnung steht, kann man ihn nicht separat kündigen (auch der Vermieter nicht).

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#8
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Auch bei zwei Vordrucken wird im Regelfall ein einheitliches Vertragsverhältnis unterstellt.

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#10
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Verlaß Dich nicht drauf.

(Abgesehen davon, daß das hier genau der Fall sein dürfte)



-- Editiert von mortinghale am 11.06.2007 16:59:51

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#12
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn die Dich mit Deinen Zeugen anrücken sehen, geht alles durch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Was hat das jetzt mit einem Stellplatz zu tun ?

Mensch, Blockwart, die Anmeldung ist doch kostenlos .

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#16
 Von 
Harteknut
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann wird das nix, beide Verträge sind mit gleichem Datum.

Aber da schwarnt mir übles:
Die 100%-Mietkürzung des Stellplatzes habe ich bei Einzug nur mal mündlich erwähnt, nie schriftlich festgehalten.
Kann mir mein Vermieter daraus irgendwann mal nen Strick drehen, der mein Wohnraummietverhältnis betrifft?


Was ich gegen die Schwaben habe kann ich auch klar formulieren: gar nix.
Aber die vier VM-Exemplare schwäbischer Gattung, bei denen ich bislang Mieter sein durfte, beschreibe ich besser nicht näher, Ihr glaubts sonst nicht.

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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Da Dir ja zur Zeit noch kein Stellplatz zur Verfügung steht, ist die Kürzung gerechtfertigt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#19
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

ich würde im Schriftverkehr sicherheitshalber nochmals auf die seinerzeitige, mündlich vereinbarte 100%-Kürzung für den noch nicht vorhandenen Stellplatz hinweisen. Da Du einen Vertrag geschlossen hast, mußt Du Deinen Vermieter auf den Mangel hinweisen, um ihm die Möglichkeit zur Abhilfe schaffen. Im Zwist hast Du sonst ein Beweisproblem, was nervt.

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