Hallo Forum,
mache gerade interessante Erfahrungen mit Vermietern süddeutscher Dörfer. Bin hier friedlich und lieb eingezogen, doch langsam hab ich kein Bock mehr.
Will Euch nicht lang nerven, daher hier folgende absolut fiktive Situation:
Erstbezug im Neubau, Außenanlagen nicht fertig. Bislang haben alle Mieter (sehr gutes hausinternes Verhältnis) mit Ihren Autos geparkt wo Platz war, auf Kies halt. Nachdem ich jetzt gemeckert habe, ist hier Zoff: Der Vermieter erklärt, pro Wohnung dürfe auf dem Gelände eh nur ein Fzg stehen, weitere Fzge müssen woanders parken. Dabei verweist er auf den gesonderten Stellplatz-Mietvertrag, wovon nur einer besteht.
Dieser Stellplatz ist aber noch nicht zu erreichen (zumindest nur zu Fuß ), weshalb ich dafür noch nie Miete bezahlt hab, hat er aber wohl scheinbar nicht gemerkt.
Meine Fragen zu dieser Situation:
1) Gibt es ein Recht auf einen Parkplatz?
2) Kann mich der Vermieter komplett vom Gelände verbannen ?
3) Wenn über den Stellplatz ein gesonderter Mietvertrag besteht kann ich den doch auch seperat kündigen, oder?
Schöne Grüße,
Harteknut
Recht auf Stellplatz
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
mache gerade interessante Erfahrungen mit Vermietern süddeutscher Dörfer
Es gibt Leute, die ganze Dörfer vermieten ?
Den Rest hat Blockwart ja schon beantwortet; Kündigungsmöglichkeiten für den Stellplatz könnten allerdings problematisch werden.
Ps. 'Verbannen' kann er natürlich nur Dein Fahrzeug.
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-- Schwabe oder Bayer?
Schwabe!
Kann ich nur empfehlen. Für jeden Rheinländer eine Grenzerfahrung.
Kann ich nicht erklären, dass der Vertrag "nie zustande" gekommen ist, da es den im Mietvertrag beschriebenen Stellplatz noch überhaupt nicht gibt?
-- Kündigungsmöglichkeiten für den Stellplatz könnten allerdings problematisch werden.
Wieso dieses?
muß nicht zu jeder wohnung ein stellplatz bestehen? ist das nicht von der bauaufsicht vorgeschrieben?
--- editiert vom Admin
Deswegen nimmst Du ja zur Zeit eine 100%ige Mietkürzung für den Stellplatz vor.
Da die Vermietung aber vermutlich im Zusammenhang mit der Wohnung steht, kann man ihn nicht separat kündigen (auch der Vermieter nicht).
--- editiert vom Admin
Auch bei zwei Vordrucken wird im Regelfall ein einheitliches Vertragsverhältnis unterstellt.
--- editiert vom Admin
Verlaß Dich nicht drauf.
(Abgesehen davon, daß das hier genau der Fall sein dürfte)
-- Editiert von mortinghale am 11.06.2007 16:59:51
--- editiert vom Admin
Wenn die Dich mit Deinen Zeugen anrücken sehen, geht alles durch.
--- editiert vom Admin
Was hat das jetzt mit einem Stellplatz zu tun ?
Mensch, Blockwart, die Anmeldung ist doch kostenlos
.
Dann wird das nix, beide Verträge sind mit gleichem Datum.
Aber da schwarnt mir übles:
Die 100%-Mietkürzung des Stellplatzes habe ich bei Einzug nur mal mündlich erwähnt, nie schriftlich festgehalten.
Kann mir mein Vermieter daraus irgendwann mal nen Strick drehen, der mein Wohnraummietverhältnis betrifft?
Was ich gegen die Schwaben habe kann ich auch klar formulieren: gar nix.
Aber die vier VM-Exemplare schwäbischer Gattung, bei denen ich bislang Mieter sein durfte, beschreibe ich besser nicht näher, Ihr glaubts sonst nicht.
Da Dir ja zur Zeit noch kein Stellplatz zur Verfügung steht, ist die Kürzung gerechtfertigt.
--- editiert vom Admin
ich würde im Schriftverkehr sicherheitshalber nochmals auf die seinerzeitige, mündlich vereinbarte 100%-Kürzung für den noch nicht vorhandenen Stellplatz hinweisen. Da Du einen Vertrag geschlossen hast, mußt Du Deinen Vermieter auf den Mangel hinweisen, um ihm die Möglichkeit zur Abhilfe schaffen. Im Zwist hast Du sonst ein Beweisproblem, was nervt.
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