Recht auf sicheres Türschloss?

30. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Recht auf sicheres Türschloss?

Habe ich als Mieter das Recht auf ein einigermaßen am Standart leigendes Türschloss? Unser Schloss ist derart alt und wackelig und die Tür an sich ist nur aus dünnem Holz und der Rahmen wackelt im Mauerwerk.
Ist das unser Ding oder muss der Vermieter einen gewissen Standart sichern?
Danke schonmal für eure Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

um welche Tür handelt es sich? Normale Zimmertür oder Wohnungs-/Haustür?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 30x hilfreich)

Na, ich gehe mal davon aus, dass Du die Wohnungstür meinst, da es Dir um die Sicherheit geht. Innerhalb der Wohnung muss man sich ja nicht so sehr sichern ;)

Hast Du schon einen Versuch gemacht, den Vermieter zu aktivieren?
Wahrscheinlich gilt die Regel *gemietet wie gesehen*, also wahrscheinlich wenig Chancen.
Auch für Mietminderung dürfte es nicht reichen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RickD
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 31x hilfreich)

Hätte der Mieter denn das Recht, eine unsichere Wohnungstür auf eigene Kosten auszutauschen, oder kann der Vermieter sagen: "die alte Tür bleibt drin, komme was wolle"?

-- Editiert von RickD am 31.03.2006 17:29:49

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo RickD.

Natürlich kann der Vermieter auch die alte Türe mit Rahmen drin lassen.

Sind Türe, Rahmen und/oder Schloß jedoch baufällig, hat der Vermieter für Abhilfe zu sorgen.
Der VM kann entscheiden, ob er nur repariert oder komplett erneuert.

DU als Mieter hast ein Anrecht auf einen SICHEREN und abschließbaren Zugang der Mietsache nach außen hin.

Mängelanzeige an den Vermieter schreiben, zur Sicherheit die Mängel fotografieren und eine 14tägige Frist zur Behebung der Mängel setzen.

Schöne Grüße

RobertRatlos

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Alleine die Anforderungen der eigenen Hausratversicherung zwingen einen dazu, den Vermieter unverzüglich zur Beseitigung der Mängel aufzufordern - im Fall eines Einbruchs bei z.B. nach außen rausragenden Schließzylinders wird so manche Versicherung die Leistung verweigern.

Sollte in der Vergangenheit schon mehrmals in eine Wohnung durch die Haustür eingebrochen worden sein, kann der Mieter vom VM auch den Einbau einer einbruchshemmenden Tür verlangen.

quote:
Hätte der Mieter denn das Recht, eine unsichere Wohnungstür auf eigene Kosten auszutauschen, oder kann der Vermieter sagen: die alte Tür bleibt drin, komme was wolle?


Das Sicherheitsbedürfnis des Mieters geht vor, er darf auf eigene Kosten Schloß bzw. Tür austauschen. Allerdings muß er bei Auszug auf Verlangen den alten Zustand wieder herstellen.

0x Hilfreiche Antwort

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