Recht auf volle Kaution ?

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.03.2010 12:56:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf volle Kaution ?

Guten Morgen.

Person A (der Mieter bzw ehemalige Mieter) ist genau vor einem Jahr fristgerecht aus der Wohnung von Person B (Vermieter) gezogen. Zu der Kaution meinte Person B nur, dass die Tür gemacht werden muss und sonst nichts.

Jetzt ist ein jahr vergangen und Person hat weder die Kaution noch irgendwie etwas genaues wegen der Reperatur der Tür noch irgendetwas schriftliches....

Jetzt würde Person A gerne einen Brief an Person B schreiben was mit der Kaution ist.

Steht Person A jetzt die ganze Kaution zu weil nichts genaues wegen der Tür gesagt wurden ist oder kann Person B jetzt einfach sagen "ich habe die Tür machen lassen vom schnellst möglichen Handwerker und das hat die volle Kaution gekostet sie haben Pech gehabt... ??

Vielen Dank

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Dazu stellt sich die Frage, ob der Vermieter dem Mieter gesagt hat, das der Mieter etwas an der Tür machen müsste....

Was war denn an der Tür ??

Ansonsten dem Vermieter eine Frist von 10 Tagen setzen um die Kaution zurückzuzahlen, denn wenigstens eine Abrechnung muss er darüber erstellen, wenn er die Kaution einbehalten will.



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#2
 Von 
guest-12322.03.2010 12:56:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter meinte nur "ja die Tür wird vom Nachbarn gemacht"...
Es war ein Loch bzw. ein Riss in der Tür weil diese zugeschlagen wurden ist.
Größe ca. 10x10cm....

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#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Es war ein Loch bzw. ein Riss in der Tür weil diese zugeschlagen wurden ist.
Größe ca. 10x10cm....

Entstand ein Loch durch Zuschlagen der Tür. Kann ich mir bei der Größe kaum vorstellen.

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#4
 Von 
guest-12322.03.2010 12:56:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

naja loch nicht direkt....
eher ein riss... ich kenn mich jetzt mit türen nicht aus ev. gibt es da verschiedene... das ist eine die innen zum größten teil hohl ist... und beim zuschlagen kam die an eine Ecke von einem schrank und da ist jetzt das "loch" bis zur mitte bzw. der riss... also kein durchgehendes loch...

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#5
 Von 
guest-12322.03.2010 12:56:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute habe ich Post bekommen...

In dem Brief steht von der Vermieterin:

Die Rechnung für die Tür beträgt 280€ und die Nebenkosten schlagen mit 270€ zu buche. Auf dem Kautionssparbuch sind mit Zinsen 502€ .


Mehr nich..... Soll das jetzt heissen ich muss die Kaution ihr überlassen und noch drauf zahlen ?? So kann sie ja einfach den teuersten Handwerker nehmen und ich muss zahlen...... Ich habe nichts eingewilligt usw.....

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#6
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Ein Loch mit 10x10 cm entsteht normalerweise durch einen Fusstritt.
Du hattest schliesslich Zeit genug, das reparieren zu lassen, da braucht es doch keine Nachfrist, und auch keine Einwilligung.
Oder würdest du, wenn dir jemand die Autotüre beschädigt, dem auch noch erlauben, das zu reparieren ?


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#8
 Von 
guest-12322.03.2010 12:56:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

das hatte ich vor. nur kam der auszug aus der wohnung schneller als geplant.....
dann hiess es "der nachbar macht das"...

Dann über ein Jahr nichts gehört und nun kam das Schreiben mit dem betrag.

Angeblich soll ja die Mutter meiner Ex die über uns gewohnt hat früher schon die Rechnungen erhalten haben weil die Vermieterin angeblich meine Adresse nichtr hatte und mir am 21.12.2009 weiterleiten wollen aber dies ist nie passiert.

Ich habe keine Rechnung einfach nur einen brief jetzt

Kaution so und so viel

Aber Tür und Nebenkosten so und so viel.......

Sonst nix...

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Das "Loch" ist aber fast ganz oben an der Tür gewesen... Da kann man schlecht mit dem Fuss gegentreten ....

-- Editiert am 22.03.2010 11:16

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#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Das "Loch" ist aber fast ganz oben an der Tür gewesen... Da kann man schlecht mit dem Fuss gegentreten ....
Das kommt bei Streitigkeiten schon mal vor.

weil die Vermieterin angeblich meine Adresse nichtr hatte
Also bist du unbekannt verzogen und beschwerst dich über deinen eigenen Fehler ?

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#10
 Von 
guest-12322.03.2010 12:56:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

meine adresse war dem vermieter bekannt !

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#11
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Eigenartige Vorgehensweise.

Habe gerade einen ähnlichen Fall, da ist der Rahmen der Terrassentür beim Zuschlagen gerissen. Die Mieter haben es der Versicherung gemeldet, die den Schaden ersetzt hat.

Man verlässt doch keine Wohnung, ohne den selbst verursachten Schaden behoben zu haben.

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#12
 Von 
guest-12322.03.2010 12:56:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wollte ich ja... da war ich aber so dumm und hab die vermieterin einfach machen lassen als diese meinte "das kann der nachbar machen der kann sowas".....

es ist also nicht so, dass es mir egal ist...... es geht mir nur darum, ob die vermieterin einfach so alles machen kann... nebenkosten von der kaution weg, handwerker den 1. besten nehmen und rechnung von kaution weg.....

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