Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Mein Vater gehört ein 4 Familienhaus. Ich wohne auch in einer dieser Wohnungen. Er hat im August vergangenen Jahres eine Frau mit Kind aufgenommen,die aus dem Frauenhaus kam.Sie ist die Tochter einer Arbeitskollegin,mit der er gut befreundet ist.Alles schön und gut,ich kam nach einiger Zeit mit ihr zusammen,wurde aber monatelang belogen und nun ist sie mit dem Typen zusammen,mit dem sie vorher zusammen war,bzw der sie geschlagen hat und in's Frauenhaus 'getrieben' hat.
Es kam in der Zeit seitdem sie hier eingezogen ist zu mehreren Straftaten und Vorfällen hier vor Ort gegen mich sowie die Frau. Unter anderem Körperverletzung gegen mich,außerdem wurden angezeigt von der netten Frau Stalking,Einbruch,Körperverltzung,Hausfriedensbruch,Sachbeschädigung.
Nun ist die Frau wie gesagt seit kurzem wider mit dem Ex Freund zusammen und dieser ist auch ständig hier.
Das passt dem Vermieter(meinem Vater) natürlich überhaupt nicht.
Hat der Vermieter das Recht sie 'einfach so' zu kündigen,auch jetzt mit Hinsicht auf die ganzen Vorfälle und (Gewalt-) Eskalationen?
LG
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-- Editiert Postmaschine am 29.06.2014 18:22
Recht dem Mieter zu kündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wer den Hausfrieden stört kann nach Abnahmnung gekündigt werden.
Eventuell ist auch eine Abmahnung entbehrlich.
Hier sollte man sich der Hilfe eines Anwaltes bedienen der hanhand der Unterlagen eine geeignete Strategie erarbeiten kann.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Wer den Hausfrieden stört kann nach Abnahmnung gekündigt werden.
Das tut die Mieterin aber nicht, sondern ihr Freund/Ex-Freund, der da gar nicht wohnt. Insofern würde ja ein Hausverbot gegenüber dem Ex-Freund ausreichen, was zulässig wäre (http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/ruhestoerung-mieter-muss-auf-seine-besucher-einwirken-6787.html).
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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Naja,aber da er ja mit ihr zusammen ist bzw der Vater des Kindes ist,ist er ja 'gezwungenermaßen' ständig dort.
Nach der ersten KV gegen mich im November,hat der Vermieter der Mieterin schon mal gedroht mit der Kündigung und das er es nicht duldet,das der (damalige Ex) Freund dort ist.
Dieses Hausverbot gegen den Freund,das kann ja aber nicht 'offiziell' durch den Vermieter ausgesprochen werden,oder?
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Doch. Da müßten Sie sich vielleicht mal die Mühe machen, den Link zu lesen...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ja sorry, hab ich erst nach meinem Post getan.
Wie läuft sowas denn ab? Muss man da der Mieterin eine schriftliche Mitteilung geben oder reicht es auch mündlich?
Weil angenommen dieses Verbot wurde ausgesrochen und er ignoriert dieses,man muss ja irgendwie eine Handhabe durch die Polizei haben,oder?
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Da empfiehlt sich selbstverständlich eine schriftliche Abmahnung.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Immer alles schriftlich machen, sonst hapert es an der Beweisbarkeit.
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Wäre die Frau standhaft mitgewirkt gegen den Ex, wäre die Sache viel einfacher. Aber stattdessen steht sie an seiner Seite, als Dank für ihren "Retter" sozusagen.
Man kann vielleicht gleichzeitig versuchen die Frau zum freiwilligen Umzug zu überreden. Ewige Streiterei im Haus ist doch auch nichts für sie.
Freiwillig wird sie mit Sicherheit nicht ausziehen.
Der Vermieter würde ja gern ein Hausverbot gegen den Typen aussprechen, nur er ist sich nicht sicher ob er das einfach so darf und es bei der Polizei auch Hand und Fuß hat.
Das wäre der einfachste Weg, da er das Hausverbot ganz sicher missachten würde. Und so wie ich das bis jetzt mitbekommen habe, wäre das ja ein Verstoß gegen die Regeln und damit ein Grund zur Kündigung?
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quote:
nur er ist sich nicht sicher ob er das einfach so darf
Er "darf" das immer. Ob es auch rechtlich wirksam ist, kann eine andere Frage sein.
quote:
und es bei der Polizei auch Hand und Fuß hat
Dazu müßte es berechtigt (d.h. mit nachvollziehbarem, nicht trivialem Grund) erfolgt sein und es dürften nicht ausnahmsweise "bessere" Rechte dagegen stehen (Beispiel: Hausverbot gegenüber dem Mieter tritt hinter den mietrechtlichen Mitteln - Abmahnung und Kündigung - zurück).
quote:
wäre das ja ein Verstoß gegen die Regeln und damit ein Grund zur Kündigung?
Man hat dir doch oben schon gesagt, daß du dem Mieter nicht kündigen kannst für etwas, was dessen Besucher tun, denen du Hausverbot erteilen kannst.
Wenn der Besucher das (berechtigte) Hausverbot mißachtet, macht er sich des Hausfriedensbruchs strafbar.
Mit der Kündigung der Mieterin hat das überhaupt nichts zu tun.
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