Recht haben und Recht bekommen...

10. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)
Recht haben und Recht bekommen...

Guten Morgen,

..sind ja bekannter Weise zwei unterschiedliche paar Schuhe. So unser Mietkautionsdrama hat gestern endlich ein Ende genommen. Es wurde ein Vergleich geschlossen, glücklich sind wir nicht, aber wir haben unseren Frieden wieder.

Streithöhe 1700€ 1000 für uns und 700 für die Vermieterin.

Ausschlaggebend war für den Richter das Übergabeprotokoll indem einmal Mängel aufgeschrieben unterschrieben, nach Beseitung wieder unterschrieben wurde das keine weiteren Mängel béstehen.
Der Richter meinte, dies war schlecht, denn die Unterschrift unter Mängel (auch wenn sie dann beseitigt werden) gilt als Anerkennung tatsächlicher Mängel kann aber auch als Anerkennung für weitere folgende Mängel gelten.

Das hieß für uns, entweder Vergleich oder ein langwieriges Verfahren mit Gutachten etc. pp.

Zur Erinnerung, schlag 6 Monate nach Übergabe hatte unsere VM viele Mängel erfunden.

Nun wir haben daraus gelernt, nie wieder ein Protokoll zu unterschreiben, wenn darin Mängel waren auch wenn diese beseitigt und vom VM anerkannt sind.

Wir hoffen ja, das wir nie wider solche VM haben werden, das nächste Mal würden wir tatsächlich vor Auszug die Mieten einbehalten die die Kaution beträgt.

Wie gesagt, sind wir froh diese Sache endlich ruhen zu lassen, auch wenn es teures Lerngeld war.

Liebe Grüße
Hmanu

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



47 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Scarlar12 (ich kanns nicht lassen),

nun wie gesagt wir hoffen und denken dass uns sowas mit unseren jetzigen VM nicht passiert. Aber ja, das nächste Mal würden wir das in Kauf nehmen. Denn eine Klage dauert erstmal (bei uns 1 1/2 Jahre) und bis dahin hätten wir zumindest die Kohle.

Aber wie gesagt, ist nicht aktuell und aus Wut geschrieben.

Wichtig fand ich die Begründung des Richters, vielleicht auch für ander interessant die sich in ähnlicher Situation befinden.

LG
Hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

@The user formerly known as Morthingale

..wenn du nix besseres zu tun hast....gähn

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

mache ich, ich bezahle nicht für meine Wut sondern für meine Ehrlichkeit. Naja, aber lass es du musst nicht lesen können.

Kannst ja andere nerven.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Sorry, aber den Fall verstehe ich nicht.
Im Übergabeprotokoll standen Mängel und später wurde die Beseitigung der Mängel bestätigt?
Und das nahm der Richter zum Anlass festzustelle, dass, wenn einmal Mängel dokumentiert wurden, auch noch durchaus mehr Mängel da sein könnten?
Entweder bin ich zu blöd, oder die Logik des Richters ist völlig daneben.

Ps: Morthi, schreib jetzt bitte nicht ohne Begründung das ersteres zutrifft. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ich kenne die Vorgeschichte nicht, aber das eine Unterschrift unter einem Mängelprotokoll auch als Anerkennung für weitere folgende Mängel gelten soll, hört sich erstmal schief an.

Mängel, die im Zusammenhang mit den anerkannten Mängeln stehen: ok.
Andere Mängel: :???: wohl eher nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

>>> nach Beseitung wieder unterschrieben wurde das keine weiteren Mängel béstehen. <<<
Vorausgesetzt das war so, dann dürfte man als Mieter niemals mehr mit seiner Unterschrift bestätigen, dass Mängel vorhanden sind, wenn ein Richter so urteilt.

Sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft?

HManu, schilder doch noch mal die Details.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ja ihr habt das schon richtig verstanden!

Geschichte: Einzug Sept 2005, Auszug März 2007.

Kurz nach Einzug gab es schon Ärger mit der VM, ich muss dazu sagen, dass wir nicht wussten das diese ein psych. Problem hat (ihr Vater hatte wohl vor ca. 7 Jahren die ganze Familie außer sie indem Haus erschossen). Das wussten wir nicht.

Wir beschlossen also wieder auszuziehen, gaben ihr die Möglichkeit das Haus zu besichtigen mit evtl. Nachmietern wir haben ihr keine Schwierigkeiten gemacht.

Nun gut Tag der Übergabe: Beginn ca. 09:30 Uhr, Uhr Ende der Übergabe 14:30 Uhr!

Personen: mein Mann und ich und 2 Nachbarn, von ihrer Seite: Marklerin und ein Freund.

Um ca. 12:00 war die erste Runde zu ende, es gab zu beanstanden 2 Spinnweben im Keller, ein Wasserfleck in der Küche auf der Ablage (Holz) eine lockere Steckdose. Wir beseitigten diese Mängel innerhalb 1 Stunde im Protokoll wurden diese Mängel festgehalten und unterschrieben, nach der Behebung wurde drauf geschrieben Mängel beseitigt und daneben haben wir und unsere Zeugen unterschrieben.

1 Tag nach Fristablauf der Kaution (nach 6 Monaten) kam ein Schreiben ihres Anwaltes das wir das Haus quasi völlig verwarlost hinterlassen hätten (natürlich war das nicht so), angeblich hätten wir bei der Besichtigung die Sicherung rausgedreht und somit wurden die versteckten Mängel nicht erkannt usw. usw.

Nun ja nach weiteren 2 MOnaten hat sie uns einen Teil der Kaution freigegeben, um den Rest ging es dann gestern.

Und ja, der Richter hat gesagt, durch die Anerkennung der ersten Mängel könnte man darauf schließen das auch weitere Mängel vorhanden waren. Um dies zu klären müssten Gutachten erstellt werden (das Haus ist seit 1 1/2 Jahren wieder vermietet) und das ganze käme zu teuer und der Ausgang wäre ungewiss.

Er sagte auch, dies war unser Fehler jemals ein Protokoll mit Mängel unterschrieben zu haben. Sowas sollte man nicht tun.

Wie gesagt wir wollten die Sache jetzt auch abschließen, ich denke die Frau ist schon gestraft genug und soll sie am Geld ersti....

LG
Hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Spinnweben und Wasserfleck... Sorry, das hätte ich bestimmt nicht als Mängel unterschrieben. So gesehen hatte der Richter nicht unrecht, aber ansonsten eine total verrückte Geschichte!!! WOW!!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Na ja, die geschilderte Begründung vom Richter erscheint schon abenteuerlich.

Versteckte Mängel können auch später noch vom Vermieter geltend gemacht werden - unabhängig von irgendwelchen Unterschriften auf einem Protokoll.

Insofern interessiert mich auch die Frage von Morti: was waren diese versteckten Mängel? Und was hat die Sicherung damit zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

also, die "versteckten angeblichen Mängel" waren nach 6 Monaten:

1.Gästetoliette war verkalkt (20 Jahre alt). Sodass sie wohl angeblich einen neue hat einbauen lassen.

2.Eine Platte des Herdes ging angeblich nicht, obwohl wir alle daneben standen als die VM es ausprobiert hat.

3. 1 Delle im WZ Boden (Parkett, na wo die wohl herkommt :augenroll: )

4. 1 Türe im Obergeschoss war ausgefranst, das war vorher auch schon und wir hatten die VM darauf aufmerksam gemacht.

5. die untere Seite 1 Küchenfensters war etwas ausgefranst (Holzfenster) vom Kodenswasser, das war angeblich lt. VM unsere Katze

Ich muss dazu sagen, dass alle Böden und Einbaumöbel 20 Jahre alt sind, von uns gepflegt und geölt wurden mit den Produkten die VM uns dafür zur Verfügung gestellt hatte.

Zur Sicherung: die VM hat sich in alle Räume bei der Abnahme mit der Maklerin und dessen Freund eingesperrt um zu überprüfen ob Licht, Jalousien, Türschlösser usw. funtkionieren.

Wie gesagt, es war ein Fehler diese Protokoll zu unterzeichnen, nur der Mangel an der Anrichte war ja korrekt, dadurch das unsere Kaffeemaschine ausgelaufen war kam dieser Wasserfleck, und wir habens ehrlicher Weise ja auch gesagt und behoben (abgeschliffen und neu eingelassen).

So, es ändert nix mehr ich bin froh überhaupt noch was von der Kaution zu sehen und wie gesagt, Glück hat sie sich mit den 700€ bestimmt nicht gekauft.

LG
Hmanu


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2037
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

täuschen, tricksen tarnen
so sind sie die Vermieter.

Deshalb bin ich ja auch Mitglied im Mieterverein! So werden meine Interessen auch gut vertreten.

Aber davon abgesehen, so lange wie bei Ihnen die Abnahme der Whg gedauert hat, so lange benötige ich meist bei meinem VM für die Sichtung der Unterlagen zu den Betriebskosten.

Mittlerweile müssen VM diese ja nicht mehr den Mietern zusenden, ein gravierender Fehler der Regierung Schröder (die Linkspartei als neue Bundesregierung wird dies richten), und so eine Durchsicht beim VM mit Fachanwalt vom Mieterverein, ja das dauert schon so ca. 4-6 Stunden, wenn alles gut läuft.

aD

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2037
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

@123Blockwart

Ihre Darstellungen haben keine Substanz nur bla bla, es ist angebrachter sie schweigen -am besten wird es sein für immer.
:kotz:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

es ist ja vorbei, und wir haben unsere Ruhe.

Ich kämme nicht alle VM über einen Kamm aber eines habe ich gelernt, man soll öfter auf sein Bauchgefühl vertrauen.

Bei unseren jetztigen VM ist das Verhältnis z.B. super und wir kommen alle bestens miteinander aus. Wir reden halt miteinander und so hoffe ich, dass wir noch lange dort wohnen bleiben.

Ach ja, die einen Mängel hatten mit den anderen vorherigen nix zu tun, und ein angeblich verkalktes Klo kann man wohl innerhalb von 5 Stunden erkennen. Ach ja , wären die Sicherungen rausgedreht gewesen, wären die Herschaften spätestens im Flur gestolpert weils dort finster wie die Nacht ist.

So jetzt ist gut, aus vorbei:-)

LG
Hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

HManu, auf den Vergleich hätte ich mich nie eingelassen!
Der Richter scheint ja wirklich nicht ganz klar zu sein. In der nächsten Instanz wärest Du mit Sicherheit durchgekommen.
Hattest Du keinen Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Richter müssen vor einem Urteilsspruch auf einen Vergleich hinwirken. Ein Urteil wird nur gefällt, wenn kein Vergleich zustande kommt.

Das das Urteil auch von diesem Richter so ausgefallen wäre, wie der Vergleich ist eine reine Mutmaßung und lässt sich durch nichts belegen. HManu hat lediglich vor Gericht kalte Füße bekommen und dadurch dem Vergleich zugestimmt.

@aus_dresden
Deshalb bin ich ja auch Mitglied im Mieterverein! So werden meine Interessen auch gut vertreten.

Die Mitgliedschaft im Mieterverein hilft auch nicht weiter, wenn man einem Vergleich zustimmt.

Mittlerweile müssen VM diese ja nicht mehr den Mietern zusenden, ein gravierender Fehler der Regierung Schröder (die Linkspartei als neue Bundesregierung wird dies richten)

Was heißt mittlerweile? Das mussten die Vermieter noch nie! Und was hat die Regierung Schröder damit zu tun? Die hat jedenfalls kein derartiges Gesetz erlassen. Wenn Du anderer Meinung bist, dann kannst Du mir ja gerne das entsprechende Gesetz nennen, aber bitte mit dem Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

und so eine Durchsicht beim VM mit Fachanwalt vom Mieterverein, ja das dauert schon so ca. 4-6 Stunden, wenn alles gut läuft.

Wenn es Dir Spaß macht. Hast Du denn wenigstens genügend Fehler gefunden, damit der Aufwand gerechtfertigt ist?
Was kostet die Arbeitsstunde eines Fachanwaltes? 150-200€? Dann hat sich das ja schon gelohnt, wenn man nur 1.000€ durch die Kontrolle eingespart hat.

die Linkspartei als neue Bundesregierung wird dies richten

Und was passiert dann? Die dadurch entstehenden zusätzlichen Verwaltungskosten müssen über eine höhere Miete wieder hereingeholt werden. Auf die Dauer der Prüfung durch den Fachanwalt hat das keinen Einfluss. Im Gegenteil: Rückfragen können nicht direkt gestellt werden, sondern werden dann schriftlich gestellt, was für beide Seiten einen noch höheren Aufwand bedeutet.

-- Editiert von hh am 10.09.2008 17:27:46

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Das ist mir schon klar, dennoch möchte ich derart haltlose Behauptungen nicht unkommentiert lassen.

Schließlich gibt es hier auch eine Reihe unbedarfter Leser, die Andilein nicht kennen und sich durch seine Antworten irritieren lassen.

Wenn es nach Andilein gehen würde, dann müsste es eine Rückkehr zu den guten alten DDR-Zeiten geben mit den tollen Plattenbauten.

Nur komisch, dass darin heute kaum jemand noch wohnen möchte. Kann es vielleicht sein, dass unter dem fehlenden Profitinteresse der damaligen Wohnungsbaugenossenschaften die Mieter viel stärker gelitten haben, als unter der angeblichen Profitgier der heutigen Vermieter?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Nur komisch, dass darin heute kaum jemand noch wohnen möchte
Auch wenn ich Andilein in seiner Argumentation und bisweilen Hetzerei nicht unterstütze, so gibt es doch einige Gegenden in denen es für Wohnungen in den sanierten Plattenbauten teils lange Wartelisten gibt. Und das obwohl es sehr gute Alternativen gäbe.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Plattenbauten im Westen sind damals ja auch größtenteils durch staatliche Wohnungsbaugesellschaften gebaut worden.

Die sollten im Westen auch in erster Linie das Wohl der Mieter im Auge behalten. Die meisten dieser Gesellschaften existieren heute aber nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12