Rechte Mieter - Installation Technikraum

24. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Johnny.B
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte Mieter - Installation Technikraum

Hallo zusammen,

in einem neuen MFH wurde in jede Mietwohnung Glasfaser gelegt.
Weiterhin wurde ein CAT7 Kabel vom Keller in die Wohnung gelegt.

Die Glasfaser Kabel sind angeschlossen und betriebsbereit.
Die CAT7 Leitungen sind wohl - laut Hausverwalter - für DSL, Telefon o.ä. vorgesehen. Aktuell liegen die Leitungen auf einer Kabelbrücke unter der Decke (frei, aufgewickelt, nicht verdrahtet).

Drei Mieter im Rentenalter würden sich gerne einen Glasfaseranschluss teilen, da die Mieterinnen das Internet nur wenig nutzen und nicht unbedingt zum reichsten 1% Prozent der Gesellschaft gehören.

Per W-LAN scheint es leider nicht möglich zu sein (zu schwaches Signal), daher würden die Mieter gerne die bereits liegenden LAN Kabel nutzen und an einem Patchfeld (20x10x5 cm) sowie einem Switch mit PoE im Technikraum zusammenführen.

Für die Montage des Patchpanels und eines Kabelkanals, sind vermutlich 5-10 Schrauben notwendig (damit es ordentlich aussieht), ansonsten wäre keine bauliche Veränderung im Technikraum erforderlich.

Gibt es hier eine juristische Grundlage/Orientierung, auf deren Grundlage die Mieter argumentieren könnten?
Das Gebäude gehört einer sozialen Stiftung, sagen wir, sie hieße Böseneu Stiftung...

Vielen Dank und viele Grüße

Johnny.B

-- Editiert von User am 24. September 2024 10:52

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36031 Beiträge, 6108x hilfreich)

Zitat (von Johnny.B):
Gibt es hier eine juristische Grundlage/Orientierung, auf deren Grundlage die Mieter argumentieren könnten?
NÖ, ist mir nicht bekannt.
Selten wollen neue Vermieter mit neuen Mietern so individuelle Vereinbarungen treffen.
Die Renterinnen haben erstaunliche technische Kenntnisse... :smile:
Zitat (von Johnny.B):
Rechte Mieter - Installation Technikraum
Deine Überschrift klingt irgendwie ... wie soll ich sagen... vermutlich gibt es für gar keinen Mieter ein Recht, Installationen im Technikraum durchzuführen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Johnny.B
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Überschrift klingt irgendwie ... wie soll ich sagen... vermutlich gibt es für gar keinen Mieter ein Recht, Installationen im Technikraum durchzuführen.


Naja... das war ja die Frage des Beitrages. Zahlreich Publikationen, Urteile usw. befassen sich mit 'Mieterrechten'; ich möchte weit von mir weisen (das hatte ich ja geschrieben), dass es hier um Rechte im Technikraum ginge.
Es geht aber oft um Rechte bei der Nutzung von Gemeinschaftsflächen (was ja ein Technikraum im weiteren Sinne auch ist).

Weiterhin möchte ich dann grundlegend die Frage stellen, welche Rechte (sorry, dass ich dabei bleibe), Mieter:innen in Bezug auf die Versorgung der Wohnung haben.
Strom und Wasser sind - denke ich - Standard. Lange war das - vermutlich - auch ein Telefonanschluss und ein Fernsehanschluss (ob via terrestrischer Antenne oder Analog/DVB-C Kabel oder Sat sei dahingestellt).
Ob Mieter:innen einen Anspruch auf DSL und Kabel und Glasfaser haben sei auch dahingestellt, vor allem dann, wenn bspw. gar kein Kabel in der Straße liegt.
Wenn aber DSL im Gebäude liegt und CAT7 Kabel für diesen Zwecke (scheinbar) vom Technikraum in die Wohnung gelegt wurden - darf dann der Mieter fordern, dass sein Kabel verdrahtet wird, wenn dieses bisher 'dumm herumliegt'?
Oder muss er akzeptieren, dass er/sie zwar eine Coaxial Dose und ein CAT7 Kabel hat, aber glücklich sein soll, dass modernes Glasfaser liegt?

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 769x hilfreich)

Zitat (von Johnny.B):
Per W-LAN scheint es leider nicht möglich zu sein (zu schwaches Signal),


Verstärker nutzen

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36031 Beiträge, 6108x hilfreich)

Zitat (von Johnny.B):
Zahlreich Publikationen, Urteile usw. befassen sich mit 'Mieterrechten'
Genau. Das sind dann Mieterrechte, ganz sicher nicht Rechte Mieter.
Zitat (von Johnny.B):
Es geht aber oft um Rechte bei der Nutzung von Gemeinschaftsflächen (was ja ein Technikraum im weiteren Sinne auch ist).
Nein, nicht im Technikraum. Die zur Nutzung berechtigten Gemeinschaftsflächen sind im MV ausgewiesen. zB, im Wasch-u. Trockenraum, im Fahrradkeller.
Zitat (von Johnny.B):
Mieter:innen in Bezug auf die Versorgung der Wohnung haben.
Steht auch im Mietvertrag, oft auch in der Hausordnung. Ein neu erstelltes Wohngebäude hat mind. den aktuellen technischen Standard, oft etwas mehr und mehr als Wasser aus Wand und Strom aus Steckdose sowieso.

Es geht nicht um den Anspruch eines Mieters, sondern um die gemietete Wohnung.
Fordern darf ein Mieter alles, hat aber keinen Anspruch auf Erfüllung. Erst recht keinen Anspruch, dass Unbefugte an dumm rumliegenden Kabeln ruminstallieren.
Von zwangsweiser Nutzung aller vorh. Installationen steht nichts.

Zuerst ging es um Kostenersparnis (1 für 3)--- und jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Johnny.B
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Genau. Das sind dann Mieterrechte, ganz sicher nicht Rechte Mieter.


Also politisch 'rechte' Mieter:innen waren nicht gemeint.
Ich denke, ich meinte damit eine Abkürzung des Satzes 'Rechte von Mieter:innen in Bezug auf die vorhandene Installation bzw. Nutzung eines Technikraumes' oder auch 'Welche Rechte haben Mieter:innen in Bezug [...]'

Zitat (von Anami):
Steht auch im Mietvertrag, oft auch in der Hausordnung. Ein neu erstelltes Wohngebäude hat mind. den aktuellen technischen Standard, oft etwas mehr und mehr als Wasser aus Wand und Strom aus Steckdose sowieso.

Ja, damit wäre die grundlegende Frage, ob es ausreichend ist, Glasfaser anzubieten, wenn Koaxial-Kabel liegt und Kupferleitungen für Telefonanschlüsse herumliegen. Es ist nicht davon auszugehen, dass Mieter einen Anspruch haben, Unbefugte irgendetwas machen zu lassen. Einen Anspruch, dass vorhandene Infrastruktur ordentlich verdrahtet ist, aber vielleicht ja schon.


Zitat (von Anami):
Zuerst ging es um Kostenersparnis (1 für 3)--- und jetzt?

Dabei bleiben wir (bzw. das fiktive Szenario) - der Vorschlag von Solan196 war vielleicht etwas ironisch, vielleicht aber auch ernst. Eine FritzBox 7530 AX bringt nicht die gewünschte Signalstärke, das muss ja aber nicht heißen, dass diese gar nicht erreicht werden kann.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36031 Beiträge, 6108x hilfreich)

Zitat (von Johnny.B):
Also politisch 'rechte' Mieter:innen waren nicht gemeint.
Dann ist das ja jetzt klar. :smile:
Und hier im Unterforum *Mietrecht* gehts um Mieterrechte und um Vermieterrechte. Auch klar. :smile:

Zitat (von Johnny.B):
damit wäre die grundlegende Frage,
NÖ. Ich hatte gefragt, was im MV steht. Nur darauf hat ein Mieter grundsätzlich Anspruch.
Zitat (von Johnny.B):
Einen Anspruch, dass vorhandene Infrastruktur ordentlich verdrahtet ist, aber vielleicht ja schon.
Ja, schon, bringt aber keine Kostenersparnis und ist vermutlich nur eine Frage der Zeit.
Mieter in Neubauten müssen unfertige dumme Verdrahtungen für Tel/TV/Net für eine angemessene Zeit dulden.
Ich kenne welche, die haben ihre Haus-Eingangstür erst nach 5 Monaten erhalten...andere ihre Fassadenfertigstellung erst nach 7 Monaten. Bis dahin ein Gerüst vor der Brust.

Zitat (von Johnny.B):
Dabei bleiben wir
Gut. Dann wird der Vermieter bzw. die von ihm beauftragte Firma die Wohnungen medientechnisch so fertigstellen, wie es geplant ist und vermietet wurde. Unbefugte haben daran nichts zu suchen. Und was Hausverwalter beiläufig sagen, ist für Mieterrechte irrelevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2159 Beiträge, 1070x hilfreich)

Zitat (von Johnny.B):
Die Glasfaser Kabel sind angeschlossen und betriebsbereit.
Die CAT7 Leitungen sind wohl - laut Hausverwalter - für DSL, Telefon o.ä. vorgesehen. Aktuell liegen die Leitungen auf einer Kabelbrücke unter der Decke (frei, aufgewickelt, nicht verdrahtet).

Irgendwas passt mir hier nicht. Wenn tatsächlich Cat7 Kabel rumliegen, dann hat das reichlich wenig mit DSL an sich zu tun. Könnte eventuell eher was für Smart Home sein.
Wenn der Hauseigentümer nicht zum Internetanbieter aufsteigen will, dann kommt an den Cat7 Kabeln auch nie ein Internetsignal an. Außer, dass der Technikraum tatsächlich dazu da sein sollte, dass jeder seine Geräte dort parken, betreiben und erreichen / ändern (physisch, logisch sowieso) kann, wie er lustig ist. Das klingt nach datenschutzrechtlichem Selbstmord. Versicherungstechnisch ist das auch grenzwertig. Generell gruselig.

Wenn Doppeladern oder ähnliches rumhängen, ok. Falls die jemals bis zur Straße kommen. Würde mich aber der Beschreibung nach wundern.


Zitat (von Johnny.B):
Drei Mieter im Rentenalter würden sich gerne einen Glasfaseranschluss teilen, da die Mieterinnen das Internet nur wenig nutzen und nicht unbedingt zum reichsten 1% Prozent der Gesellschaft gehören.

Der Vertragsinhaber mit dem Internetanbieter ist damit aber auch der Dumme, wenn was schiefgeht. Zummindest grundsätzlich. Vielen Ärger kann er sich bei geschicktem Handeln vom Hals halten, aber nicht alles.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127602 Beiträge, 40841x hilfreich)

Zitat (von Johnny.B):
Ja, damit wäre die grundlegende Frage, ob es ausreichend ist, Glasfaser anzubieten, wenn Koaxial-Kabel liegt und Kupferleitungen für Telefonanschlüsse herumliegen.

Angesichts der Tatsache, das die Telekom damit begonnen hat, DSL-Kupferstruktur stillzulegen, dürfte Glasfaser zu akzeptieren sein.



Zitat (von Johnny.B):
Einen Anspruch, dass vorhandene Infrastruktur ordentlich verdrahtet ist, aber vielleicht ja schon.

Man will aber eine ganz spezielle Verdrahtung ...



Zitat (von Johnny.B):
der Vorschlag von Solan196 war vielleicht etwas ironisch, vielleicht aber auch ernst.

Der war schon ernst gemeint.



Zitat (von Johnny.B):
Eine FritzBox 7530 AX bringt nicht die gewünschte Signalstärke, das muss ja aber nicht heißen, dass diese gar nicht erreicht werden kann.

AVM mach doch extra Werbung für seine Repeater und Mesh-Netzwerke, das funktioniert schon recht gut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wenn tatsächlich Cat7 Kabel rumliegen, dann hat das reichlich wenig mit DSL an sich zu tun. Könnte eventuell eher was für Smart Home sein.
Wenn der Hauseigentümer nicht zum Internetanbieter aufsteigen will, dann kommt an den Cat7 Kabeln auch nie ein Internetsignal an.


So ein Blödsinn.
Cat7 enden typischerweise beidseitig an einem RJ45-Port. Die 8 Adern lassen sich durchgängig für alle möglichen Verteilungen nutzen. Bsp. 2 Adern DSL, 4 Adern ISDN, 8 Adern TCP/IP, Sprechanlageninfrastruktur und und und...

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6672 Beiträge, 2344x hilfreich)

Mieterrechte sind die Rechte welche vereinbart wurden.
Nach der Eingangsschilderung:

Zitat:
in einem neuen MFH wurde in jede Mietwohnung Glasfaser gelegt.

scheint es ja schon einen Mietvertrag zu geben.
Aber was dort über die "Ausstattung der Wohungn und deren Anschlüsse" vereinbart wurde, fehlt.

Das Gesetz sieht da keinen Zwangsanschluß in den genannten Bereich vor.
Ob die zuständige unbekannte örtliche Gemeinde dazu bei den Bauvorschriften Regelungen getroffen hat, kann hier niemand wissen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 133x hilfreich)

Fragt doch mal an, ob im Technikraum ein passendes Patchfeld (für jeden Wohnung) und in den Wohnungen eine passen RJ45-Dose verbaut werden soll.

Wenn nein hab ihr vermutlich Pech gehabt. Ich glaube nicht das man euch erlaubt an das LAN-Kabel eigenen Dosen / Patchfelder zu installieren. Man könnte natürlich eine Kostenbeteiligung anbieten... aber vermutlich sprengt das euer Budget.

Gibts denn bei euch nur teure Tarife für den Glasfaseranschluss? Viele Anbieter haben inzwischen einen "langsamen" (und immer noch zu gross dimensionierten) Anschluss im Angebot der kaum über den Kosten eines DSL-Anschlusses liegt.

Nebenbei: Die sogenannte "Störerhaftung" wurde meines Wissens doch abgeschafft... sollte also nichts dagegen sprechen einen Anschluss zu teilen.

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#12
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1007 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von TobiM78):
Cat7 enden typischerweise beidseitig an einem RJ45-Port.


Im gegebenen Fall sind die CAT7 Kabel jedoch noch nicht angeschlossen.

Zitat (von Johnny.B):
Die CAT7 Leitungen sind wohl - laut Hausverwalter - für DSL, Telefon o.ä. vorgesehen. Aktuell liegen die Leitungen auf einer Kabelbrücke unter der Decke (frei, aufgewickelt, nicht verdrahtet).


Letztendlich hat der Mieter auch kein Anrecht darauf das der VM die vorhandenen CAT Kabel in der vom Mieter gewünschten Form anschließt. Aber fragen kostet bekanntlich nichts. Eventuell ist der VM auch auch bereit dem Mieterwunsch zu folgen, ggf. auch gegen Kostenübernahme durch die Mieter.

PS/OT: Auch könnte man prüfen ob sich eine Powerline-Verbindung zwischen den Wohnungen verstellen lässt.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36031 Beiträge, 6108x hilfreich)

Wenn ich den TE richtig verstanden habe--- geht es grundsätzlich darum, dass sich 3 Mieter 1 Internetanschluss teilen wollen und zwar aus Kostengründen und weil sie das Internet wenig nutzen.
Ich kann noch keinen Vorteil für 3 Mieter sehen, wenn die jetzt irgendeine Kostenbeteiligung wofür auch immer verhandeln und eine sonstwie-Verdrahtung vorgenommen wird.

Der Vermieter denkt ganz sicher jetzt schon an spätere Mieter, die das (schnelle) Internet häufig und gern nutzen wollen.

Was das lt. MV überhaupt mtl. pro Wohnung kosten soll, ist vollkommen unbekannt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1582 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wenn tatsächlich Cat7 Kabel rumliegen, dann hat das reichlich wenig mit DSL an sich zu tun. Könnte eventuell eher was für Smart Home sein.
Wenn der Hauseigentümer nicht zum Internetanbieter aufsteigen will, dann kommt an den Cat7 Kabeln auch nie ein Internetsignal an.
Was für ein Unsinn. Cat7 Kabel werden im Rahmen einer strukturieren Verkabelung genutzt. Welches Signal darüber kommt, ist vollkommen egal.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Johnny.B
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten und die rechtliche Einordnung.

Zum technischen Sachverhalt sehe ich es auch so, dass über 4x2 Adern alles mögliche gefahren werden kann; DSL benötigt m.W. tatsächlich nur zwei Adern, müsste Ich aber auch nochmal prüfen.

Genau wie beschrieben geht es mir darum, dass die Kabel sauber in der Wohnung beschriftet sind ('Zuleitung'), aber im Keller dumm rumliegen.

Gerade für eine zukünftige Nutzung (mit welcher Technologie über Kupfer auch immer) wäre wenigstens ein Anschluss an ein Patchfeld zielführend.
Dann die höfliche Frage, ob ein PoE Switch dort hingehängt/geklebt/... werden dürfte, wäre kein so großes Thema.

Danke auf jeden Fall, ich teste mal die Leistung von Unifi Geräten...

Vielen Grüße

Johnny.B

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36031 Beiträge, 6108x hilfreich)

Zitat (von Johnny.B):
Genau wie beschrieben geht es mir darum, dass die Kabel sauber in der Wohnung beschriftet sind ('Zuleitung'), aber im Keller dumm rumliegen.
Wow, das ist mal ne Wendung. :grins: :neck:

A) 3 Mieter wollen sich zwecks Kostenersparnis 1 Internetanschluss teilen.
B) Man habe Anspruch auf Nutzung von Flächen in Technikräumen.
C) Man habe Anspruch auf sauber verdrahtete vorhandene Infrastruktur
D) Kabel sollen in der Wohnung sauber beschriftet sein.

Ich meine, D) sollte doch durchaus leistbar sein, sogar ohne Kostenbeteiligung und ohne auch nur einen Blick in den MV geworfen zu haben.
Aber vermutlich nicht ohne Kostenersparnis.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1007 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Johnny.B):
Dann die höfliche Frage, ob ein PoE Switch dort hingehängt/geklebt/... werden dürfte, wäre kein so großes Thema.


Das (Patchfeld/Switch) wäre technisch sicherlich ein Problem, allerdings stellt sich die formale Frage wer die Stromkosten für den Switch erfassen und bezahlen soll. Ergo sollte dieser Strom über den Stromzähler eines Nutzers bezogen werden..

Das klingt kleinkariert weil die Stromkosten kaum 1€ pro Jahr betragen dürften, allerdings darf der VM diese Sonderkosten auch nicht so ohne weiteres dem Allgemeinstrom zurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127602 Beiträge, 40841x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
allerdings stellt sich die formale Frage wer die Stromkosten für den Switch erfassen und bezahlen soll.

Man könnte es großzügig berechnen.
Oder so ein Energiekosten Messgerät installieren.


Relevanter könnten da Versicherungsschutz und Brandschutz sein.



Zitat (von Gerd61):
Ergo sollte dieser Strom über den Stromzähler eines Nutzers bezogen werden..

Alleine das könnte ein paar hundert EUR kosten.



Erlaubt der Vertrag überhaupt die dauerhaft Weitergabe der Leistungen an Dritte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2672 Beiträge, 1209x hilfreich)

Zitat (von Johnny.B):
Gibt es hier eine juristische Grundlage/Orientierung, auf deren Grundlage die Mieter argumentieren könnten?
Hat man denn mit der Vermietung Kontakt aufgenommen und die Einstellung zu dem Anliegen ausgelotet?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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