Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich bin im Mai 2007 mit meinem Freund zusammengezogen. Im Dezember 2007 bin ich ausgezogen, weil wir uns getrennt haben. Ich habe in dieser Zeit 2/3 der Miete bezahlt. Wir standen beide als Hauptmieter im Mietvertrag. Zum Dezember 07 bin ich aus dem Mietvertrag ausgeschieden und er ist jetzt der alleinige Hauptmieter. Jetzt bekam er im Dezember 2008 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2007 mit Ergebnis: ein Guthaben von 300Euro. Allerdings sind wir so im Streit das er mir meinen Anteil nicht auszahlen will. Nun meine Frage, habe ich irgendeine Chance an mein Geld zu kommen? Also auch rechtlich gesehen? Oder kann ich das ganze gleich abhaken?
vielen Dank für eure Antworten.
-- Editiert von Steffimaus am 06.01.2009 22:35
Rechte aus gekündigten Mietvertrag
6. Januar 2009
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Frage vom 6. Januar 2009 | 22:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte aus gekündigten Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2009 | 22:58
Von
Status: Schüler (434 Beiträge, 60x hilfreich)
> Zum Dezember 07 bin ich aus dem Mietvertrag ausgeschieden und er ist jetzt der alleinige Hauptmieter.
Wie genau steht das im MV? Sollte er in alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingetreten, dann steht ihm auch das Guthaben zu.
Alles andere sollte explizit vereinbart sein.
-- Editiert von Job-Center am 06.01.2009 22:49
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