Rechte bei stark klopfender Heizung?

27. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 293x hilfreich)
Rechte bei stark klopfender Heizung?

Hallo,

eine Mieterin hat seit ein paar Tagen ein starkes, lautes Klopfen in der Heizung. Es ist so stark und penetrant, dass sie schon seit Tagen nicht mehr schlafen kann, trotz Ohrstöpseln. Es sind alle Heizkörper betroffen, so dass ein Ausweichen auf einen anderen Raum keine Lösung ist.
Sie hat dem VM den Mangel gemeldet und dieser kommuniziert auch schnell zurück (What's App), aber da es sich um eine WEG handelt, muss er immer erstmal die Hausverwaltung kontaktieren und die muss dann wiederum ihrerseits handeln (keine Ahnung, ob die einen Hausmeister haben oder gleich nen Fachbetrieb hinschicken? Jedenfalls wil ich sagen, dass die Behebung nicht von heute auf morgen geht.)

Nun geht ihr der mehrtägige Schlafmangel bereits Körperlich an die Substanz. Und auch tagsüber klopft es, so daß sie kein Entkommen vor dem Geräusch hat. Es ist zurmürbend. (sie hat es aufgenommen und mir vorgespielt. Es ist so, als würden Kinder in diesem Raum Topschlagen spielen und dauernd mit dem Kochlöffel irgendwo gegen schlagen. Und das Tag und Nacht). Eine schnelle Übergangslösung muss her. Mietminderung hilft ihr ja nicht, dadurch wird es auch nicht besser.
Daher die Frage: kann die Wohnung Bis zur Mangelbehebung als unbewohnbar angesehen werden? Hätte sie für die Zeit evtl. Anrecht auf ein Ausweichquartier? (Pension?Ferienwohnung? sie will nichts dolles, sondern einfach nur schlafen können).

Gruß und Danke




29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 51x hilfreich)

Die offensichtliche (kurzfristige) Lösung ist: Heizung abdrehen. Es ist Sommer!

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 293x hilfreich)

??? Sorry, was soll das? Unterschied zwischen Heizung(skessel) und Heizkörper ist bekannt?

Die Heizkörper sind selbstverständlich abgedreht. Die Heizung (im Keller) gehört ihr nicht, sie hat keinen Zugang und die restlichen Bewohner würden wohl auf die Barrikaden gehen, wenn sie ihnen das Heißwasser abdreht.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von beppi):
Die offensichtliche (kurzfristige) Lösung ist: Heizung abdrehen
Du meinst die Thermostatventile der Heizkörper zudrehen?
Als Mieter könnte man die Heizkörper auch (nochmals) entlüften.
Als Mieter könnte man auch die Nachbarn befragen, ob und was die bereits dagegen unternommen haben.

Zitat (von Schalkefan):
kann die Wohnung Bis zur Mangelbehebung als unbewohnbar angesehen werden?
Über die Unbewohnbarkeit würde im Zweifel erst ein Gericht entscheiden.

Evtl. kommt nun nach dem vergangenen WE zeitnah eine von der bevollmächtigten HV beauftragte Heizungsfachkraft... und behebt die Ursache hoffentlich blitzschnell?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(667 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
??? Sorry, was soll das? Unterschied zwischen Heizung(skessel) und Heizkörper ist bekannt?


Und selber!? :wink:

Zitat (von Schalkefan):
wenn sie ihnen das Heißwasser abdreht.


Warmwasserkreislauf und Heizkreislauf sind zwei verschiedene Kreisläufe mit eigenen Pumpen. Bei Sommerbetrieb, wo nur Warmwasser bereitet wird (Sollte Ende Juli selbstverständlich sein), zirkuliert kein Wasser im Heizkreislauf.

Zitat (von Schalkefan):
keine Ahnung, ob die einen Hausmeister haben


Das würde ich als erstes mal klären. Wäre vermutlich der schnellste Weg.

Zitat (von Schalkefan):
Sie hat dem VM den Mangel gemeldet und dieser kommuniziert auch schnell zurück


Und dieser weiß auch nicht ob es einen Hausmeister gibt?

-- Editiert von User am 27. Juli 2026 11:23

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13681 Beiträge, 4863x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Sorry, was soll das? Unterschied zwischen Heizung(skessel) und Heizkörper ist bekannt?

->
Zitat (von Schalkefan):
Es sind alle Heizkörper betroffen...


Wo ist denn nun das Klopfen?
Im Heizkreislauf, oder im Warmwasserkreislauf?

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Als Mieter könnte man die Heizkörper auch (nochmals) entlüften.

Ist schon mehrfach gemacht worden. Es kommt immer sofort Wasser.

Zitat (von Anami):
Als Mieter könnte man auch die Nachbarn befragen, ob und was die bereits dagegen unternommen haben.
auch schon geschehen.
Bei der Nachbarin auf selber Etage gibt es kein Klopfen (eventuell hat die einen anderen Rohrstrang?). Die Wohnung über ihr ist derzeit unbewohnt und noch eine Wohnung da drüber, der ist entweder nie zu Hause oder öffnet die Tür nicht.

Zitat (von Anami):
und behebt die Ursache hoffentlich blitzschnell?

Das wäre natürlich wünschenswert.

Zitat (von 9elfer):
Warmwasserkreislauf und Heizkreislauf sind zwei verschiedene Kreisläufe mit eigenen Pumpen. Bei Sommerbetrieb, wo nur Warmwasser bereitet wird (Sollte Ende Juli selbstverständlich sein), zirkuliert kein Wasser im Heizkreislauf.

Ok, aber dennoch liegt es nicht an den Heizkörpern die sind definitiv abgedreht. Wie es sich in einem Sommer gehört.
Und ob ein oder zwei Pumpen, sie kann sich ja schließlich an keiner von beiden zu schaffen machen als Mieterin. Zudem sie wie gesagt auch gar nichts Zugang hat.

Trotzdem bleibt ja die Frage, ob die Wohnung als unbewohnbar gilt? Eine Wohnung, in der kein Schlaf möglich ist? Evtl. Gibt es da schon Rechtsprechung? Denn bis dahin
Zitat (von Anami):
Über die Unbewohnbarkeit würde im Zweifel erst ein Gericht entscheiden
wäre sie schon längst zusammengebrochen.

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1394 Beiträge, 222x hilfreich)
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#8
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2342 Beiträge, 464x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ok, aber dennoch liegt es nicht an den Heizkörpern die sind definitiv abgedreht.
Jetzt doch nicht?
Zitat (von Schalkefan):
Es sind alle Heizkörper betroffen

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

Danke... schon fast alles versucht...

Dann gibt es für die Mieterin noch das Instrument der sog. Ersatzvornahme, d.h. sofort auf eigene Rechnung den Heizungsfachdienst zu beauftragen...das Klopfen unverzüglich zu beseitigen. Danach die Kostenübernahmefrage klären.

Die Mieterin selbst hat das Recht, eine andere Unterkunft zu nutzen... um zu *überleben* und nicht zusammenzubrechen und danach die Kostenübernahme zu klären.

Zitat (von Schalkefan):
Trotzdem bleibt ja die Frage, ob die Wohnung als unbewohnbar gilt?
Ja. Ich würde diese Frage mit ---nein-- beantworten. Kenne selbst keine allg. gültige Rechtsprechung für solchen Fall.

Zitat (von Daskalos):
Deshalb würde ich mal 30.- investieren und hier fragen:
Ob es Rechtsprechung gäbe? Ob man als Mieter ein Anrecht auf eine Ersatzunterkunft hätte? Ob die Wohnung unbewohnbar wäre?
...ja, das geht...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130568 Beiträge, 41545x hilfreich)

Zitat (von Anami):
sofort auf eigene Rechnung den Heizungsfachdienst zu beauftragen...das Klopfen unverzüglich zu beseitigen.
Da er das nicht kann, ist so eine Maßnahme völlig nutzlos.



Zitat (von Anami):
Danach die Kostenübernahmefrage klären.

Da braucht es keine große Klärung, sie bleibt auf den Kosten sitzen, denn wer völlig sinnlose Maßnahmen beauftragt verstößt eklatant gegen die Schadenminderungspflicht.



Zitat (von Schalkefan):
kann die Wohnung Bis zur Mangelbehebung als unbewohnbar angesehen werden?

Kann man - wenn der Vermieter diese Ansicht teilt, prima.
Falls nicht wird an vor Gericht zeihen müssen - da sollte man dann kein Ansicht haben, sondern Fakten und valide Beweisangebote.



Zitat (von Schalkefan):
Hätte sie für die Zeit evtl. Anrecht auf ein Ausweichquartier? (Pension?Ferienwohnung? sie will nichts dolles, sondern einfach nur schlafen können).

Bei nicht Nutzbarkeit der Mietsache zum Zweck X darf man sich einer anderen Mietsache bedienen welche Zweck X dient, zumutbar und angemessen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 293x hilfreich)

@vacantum. Es klopft, Rauscht und gluckert in allen Heizkörpern, aber es liegt nicht daran, dass die Heizkörper aufgedreht sind (sind sie nicht). So war das gemeint.

Und um es vorwegzunehmen: auch wenn man sie aufdreht, ist es das gleiche.

Zitat (von Anami):
Dann gibt es für die Mieterin noch das Instrument der sog. Ersatzvornahme, d.h. sofort auf eigene Rechnung den Heizungsfachdienst zu beauftragen..


Das hätte sie doch schon längst gemacht, wenn das ginge. Sie hat aber keinen Zugang zum Heizungskeller und dürfte ihn mit Sicherheit auch keinem Dritten zur Verfügung stellen. Und wenn der dann daran rumwurschtelt und es verschlimmbessert, so dass die anderen Wohnungen dann plötzlich auch Probleme bekommen? Ne, das wäre ihr zu heiß...

Ach so:
Zitat (von 9elfer):
Und dieser [Vermieter] weiß auch nicht ob es einen Hausmeister gibt?

Doch, sicher. Er hat der Mieterin aber klargemacht, dass alles über ihn zu laufen hat.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Das hätte sie doch schon längst gemacht, wenn das ginge.
Dann lässt sie es eben, wenns nicht geht. Für die WEG und die Heizungsanlage gibt es wahrscheinlich eine Firma, die den Wartungsvertrag hat, an der Anlage auch was tun darf... das muss der Vermieter nicht wissen, aber die HV weiß es.
Das Nötige über den VM ist längst gelaufen.
Nun kann die Mieterin sich mE nur schnell selbst helfen, wenn sie nicht zusammenbrechen will.

- Heute die HV fragen.
- Heute Unterkunft suchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13681 Beiträge, 4863x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Es klopft, Rauscht und gluckert in allen Heizkörpern

Dann ist Luft im System.
Es hilft dann aber nicht Heizkörper in einzelnen Wohnung zu entlüften, sondern es muss durch alle Einheiten gegangen werden, (auch da wo es nicht "gluckert, rauscht, oder Klopft".

Zitat (von Schalkefan):
Daher die Frage: kann die Wohnung Bis zur Mangelbehebung als unbewohnbar angesehen werden?

In aller Regel wird das nicht funktionieren, die Rechtsprechung sieht es aber wohl als Mangel, der zu einer Mietminderung von 15-25 % berechtigen kann.

Nur...
Von 15-25% weniger Miete wird die Mieterin auch nicht schlafen können.

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#14
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Heute Unterkunft suchen.

Sie sollte sich aber bewusst sein, dass die Kosten vermutlich niemand erstatten wird.

Der nach DIN 4109-1 maximal zulässige Schalldruckpegel LAF darf bis zu 30 dBA betragen.
Dass dieser Wert so deutlich überschritten wird, dass eine Wohnungsnutzung unzumutbar ist, müsste durch eine Bauakustische Prüfung (z.B. nach DIN 4109-4) nachgewiesen werden.
Das ist schon aus zeitlichen Gründen nicht realisierbar.

Zudem muss dem Vermieter auch eine angemessene Zeit zur Nachbesserung gegeben werden.
Zitat (von Schalkefan):
seit ein paar Tagen

mit einem Wochenende dazwischen dürfte zu knapp sein.

Mit dem Vermieter reden und eine gemeinsame Lösung finden.
Eventuell kann ja auch der Notdienst da schon helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Sie sollte sich aber bewusst sein, dass die Kosten vermutlich niemand erstatten wird.
Genau. Dieses Bewusstsein bei der Mieterin kann man nur erhoffen.
Die Feststellung über *Unbewohnbarkeit* mittels Nachweis dauert und endet wahrscheinlich auch mit ...trotzdem bewohnbar. Es gibt also kein Anrecht auf eine Ersatzunterkunft auf Vermieter-Kosten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 293x hilfreich)

Ihr bestätigt leider das, was wir auch schon rausgefunden haben. :sad:

Zitat (von spatenklopper):
Von 15-25% weniger Miete wird die Mieterin auch nicht schlafen können.
genau, Mietminderung wird ihr nicht helfen.
Zitat (von de Bakel):
Der nach DIN 4109-1 maximal zulässige Schalldruckpegel LAF darf bis zu 30 dBA betragen.

Das entspräche meiner Recherche nach einem leisen Flüstern oder Ticken einer Uhr. Da sind wir weit drüber hinweg. Ich würde es bei 40-50db einsortieren (natürlich nur Laienmeinunganhand Beispielen aus dem Netz). Und das Hauptproblem ist ja, dass es nachts, ohne sonstige umgebungsgeräusche, ja noch mal viel stärker wahrgenommen wird. Und es wird ja noch nicht mal durch ohrstöpsel ausgeblendet. Und das ganze ja nicht nur sporadisch über den Tag verteilt, sondern wirklich 24 Stunden.



-- Editiert von User am 27. Juli 2026 17:12

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#17
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 77x hilfreich)

ich fasse zusammen
* die Heizkörper sind abgedreht aber es klopft und rauscht und gluckert trotzdem in allen Heizkörpern der Mieterin
* die Nachbarn haben keine Heizkörper wos klopft und rauscht und gluckert in allen Heizkörpern der Mieterin
* trotz dem hohen Lärm den das klopfen und rauschen und gluckern in allen Heizkörpern der Mieterin macht hört keiner der Nachbarn etwas

Bin ich der einzige wo glaubt das ein Heizungsmonteur da nix nutzen wird?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#18
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 293x hilfreich)

Vielleicht solltest Du richtig zusammenfassen bevor du der Mieterin Einbildung unterstellst?

Die Nachbarin der Wohnung nebenan hört sehr wohl etwas -> wenn sie in der Wohnung der Mieterin ist. Sie hat halt in ihrer eigenen Wohnung (Gott sei Dank) nicht dieses Problem.

Die Wohnung dadrüber ist unbewohnt.

Und die Wohnung in der dritten Etage, den Mieter trifft man nicht an oder eröffnet nicht.

Außerdem habe ich selber das Geräusch vernommen und es gibt Tonaufnahmen.

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#19
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 293x hilfreich)

Gelöscht da doppelt

-- Editiert von User am 27. Juli 2026 17:56

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ihr bestätigt leider das, was wir auch schon rausgefunden haben.
Ja. Nun sollte sich die Mieterin doch bitte an das halten, was außerdem noch kostengünstig möglichst schnell durchsetzbar sein könnte... und hier empfohlen wurde...und schneller geht als Recht zu erstreiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 51x hilfreich)

Soweit ich weiß kommt ein Anspruch auf eine Ersatzunterkunft nur dann in Frage, wenn es der Mieterin UNZUMUTBAR ist, dort weiter zu wohnen.
Da sie aber weiter drin wohnt, seitdem das Problem aufgetreten ist, ist es offensichtlich ihrer eigenen Meinung nach noch zumutbar. Es ist nicht möglich, dass es zumutbar ist wenn man die Alternative selber zahlen müsste, aber unzumutbar wenn es ein anderer zahlt. Sie kann sich hier nicht die Rosinen herauspicken!

-- Editiert von User am 27. Juli 2026 18:18

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130568 Beiträge, 41545x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Außerdem habe ich selber das Geräusch vernommen und es gibt Tonaufnahmen.

Im Idealfalle hat man die Anerkenntnis des Vermieter über das "unzumutbar zum schlafen". Wenn der Vermieter nicht kooperativ ist, hat man ein Problem. Denn wenn man vor Gericht zieht, trägt der Mieter die volle Beweislast für die Behauptung.

Tonaufnahmen werden nur beweisen, das es da Geräusche ab, aber weder die Lautstärke noch die Störintensität.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13681 Beiträge, 4863x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Die Wohnung dadrüber ist unbewohnt.

Dort könnte mit die Ursache liegen,

Der Vermieter ist ja dran, er muss nur erstmal jemanden finden, sei es einen Heizungsmonteur, oder eben den Hausmeister und alle Mietparteien unter einen Hut für einen Termin bekommen.
Bei ->
Zitat (von Schalkefan):
Und die Wohnung in der dritten Etage, den Mieter trifft man nicht an oder eröffnet nicht.
wird das aber wohl nichts was "schnell" geht, zumal er auch Vorlaufzeiten und mehrere Termine anbieten muss...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

@Schalkefan
Nachfragen darf ich?
Was hat die genervte Mieterin denn seit Montag abend erreicht bzw. ab Dienstag früh unternommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 293x hilfreich)

Klar kannst du nachfragen:

am Dienstag wollte sie nachfragen beim Vermieter, was nun der Stand ist. Doch dann war der Lärm im Laufe des Vormittags plötzlich weg. Sie dachte, oh, gut, der Mangel wurde behoben.
War aber leider nicht von langer Dauer. Dienstag auf Mittwoch Nacht ging es wieder los. Also wollte sie Mittwoch Nachmittag nachfragen (am Vormittag hatte sie Arzttermin) und als sie vom Arzttermin kam. War der Lärm wieder weg. Also abgewartet und juchu...seitdem kein Lärm mehr

Natürlich wollte sie gerne wissen, was den Lärm verursacht hat und was unternommen wurde, damit es jetzt ruhig ist, aber darüber gibt der Vermieter keine Auskunft.

Daraus gelernt hat sie jetzt zumindest, dass sie beim nächsten Mal (das Problem war im April auch schon mal, also geht sie davon aus, dass es bestimmt irgendwann nochmal wiederkommt) DIREKT den Vermieter informiert, damit es nicht wieder so lange dauert. Sie hatte ja erst ein paar Tage gewartet in der Hoffnung, es würde sich von alleine legen. Aber das hat natürlich die Behebung hinausgezögert.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

Danke.
Wahrscheinlich weiß der Vermieter der Wohnung nicht, was die Ursache war. Die HV und/oder der Hausmeister werden sich höchstwahrscheinlich gekümmert haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130568 Beiträge, 41545x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
DIREKT den Vermieter informiert

Besser als nur informieren wäre wohl eine gerichtsfeste Mängelmeldung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1713 Beiträge, 293x hilfreich)

Soweit mir bekannt, ist eine Mängelanzeige doch Formfrei? dies lief bisher immer über What's App und der VM reagiert ja auch immer kurz (wenn auch ohne genaue Details), z.b. mit "OK, ich kümmere mich". Damit bestätigt er ja auch dann den Erhalt.

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#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130568 Beiträge, 41545x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Soweit mir bekannt, ist eine Mängelanzeige doch Formfrei?

Korrekt.

Ist dann halt doof, wenn man wegen der Formfreiheit juristischen Schiffbruch erleidet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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