Rechtliche Anforderungen an "Monteurzimmer"

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.01.2023 22:13:52
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Anforderungen an "Monteurzimmer"

Guten Abend,
in unserer Straße wurde ein etwas größeres Haus mit drei Stockwerken durch einen im Ausland lebenden Osteuropäer gekauft.

Dieser hat das Haus leicht renoviert und daraus mehrere kleinere Wohnzimmer gemacht, sodass da nun nicht mehr 10 Personen sondern knapp 25 Personen wohnen. (Die genaue Zahl kann ich nicht sagen, da immer neue Menschen dazukommen und einige wieder gehen) In nahezu jedem Zimmer liegen Matratzen auf dem Boden. Ich denke man nennt sowas mittlerweile Monteurzimmer. Die ursprünglichen Mieter sind entweder weggezogen, verstorben oder leben da immer noch. Die aktuellen Mieter fahren morgens mit mehreren Sprintern zur Arbeit und kommen Abends wieder und parken leider auch auf dem absoluten Parkverbot, was das vorbeifahren in der Straße nochmal schwieriger macht. Das Ordnungsamt war zwar schon ein paar mal da, jedoch gibt es die Tickets nur für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen. Bei den ausländischen KFZ laufen sie nur vorbei.

Gibt es rechtliche Anforderungen für Monteurzimmer? Seit dem Einzug der neuen Saisonarbeiter aus Osteuropa gibt es deutlich öfter Probleme mit Geschrei, Gewalt, Musik und leider auch mit Drogen, sodass die Polizei regelmäßig zu Besuch kommt.

Ich möchte in Erfahrung bringen, ob das so legal ist, was der Vermieter macht im Sinne von max. XY Personen pro qm erlaubt o.ä.
Auch in Zeiten von Corona kann ich mir das nicht so legal vorstellen.

Muss man dazu auch ein Gewerbe anmelden?

Ich wohne quer daneben und vermiete auch eine Wohnung. Es könnte sein, dass mein Mieter die Miete im Sommer kürzen könnte, da an einigen Tagen bis 4/5 Uhr morgens laut gefeiert wird. In so einem Fall soll man das Ordnungsamt oder die Polizei rufen, jedoch wissen die sofort beim nennen der Straße Bescheid worum es geht und kommen leider auch nicht immer obwohl sie sagen, dass sie jemanden vorbei schicken würden.

Ich meine gelesen zu haben, dass der Vermieter mir den Mietausfall bezahlen muss sofern er die Quelle nicht beseitigen und ich das Ganze nachweisen kann. Wie muss man in so einem Fall vorgehen, wenn die Person gar nicht erreichbar ist?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von ip564473-22):
Wie muss man in so einem Fall vorgehen, wenn die Person gar nicht erreichbar ist?

So wie es das Ordnungsamt auch macht: abschreiben.



Zitat (von ip564473-22):
Ich möchte in Erfahrung bringen, ob das so legal ist, was der Vermieter macht im Sinne von max. XY Personen pro qm erlaubt o.ä.

Dann fragt man am besten beim Amt nach, wie viele m² / Person für das Grundastück gelten.
Und dann muss man hal noch die m² je Wohnung und die anzahl der Mieter in Erfahrung bringen.
Dann wird der Vermieter eventuell dem einen oder anderen kündigen müssen, aber der Rest bleibt.



Zitat (von ip564473-22):
Auch in Zeiten von Corona kann ich mir das nicht so legal vorstellen.

Mir wäre nicht bekannt, das die Anzahl der Personen pro Hausstand begrenzt ist.



Zitat (von ip564473-22):
Das Ordnungsamt war zwar schon ein paar mal da,

Da muss man nicht auf das Ordnungsamt warten, das kann man auch selber anzeigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

So wie es das Ordnungsamt auch macht: abschreiben.




Also abschreiben würde ich die Leute jetzt nicht unbedingt :D

0x Hilfreiche Antwort

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