Rechtschutzversicherung für Mieter oder Beitritt in Mieterbund was ist besser?

6. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)
Rechtschutzversicherung für Mieter oder Beitritt in Mieterbund was ist besser?

Hallo da wir immer wieder Probleme mit den Vermietern haben wollen wir uns eine Rechtschutzversicherung zuelgen kann mir jemand Tipps geben welche gut aber nciht zu teuer ist. Oder soll man in einem mieterschutzbund beitreten, übernehmen die dann auch evt. anfallende Anwalts und gerichtskosten wer hat Erfahrung damit? danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ruphus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wenn ihr nur Vertretung im Mietsachen haben wollt ist eine Rechtsschutzversicherung mit Sicherheit zu teuer. Da ist eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund sicher billiger!
Gruß,
Ruphus

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
der Mieterverein berät euch in vielen Sachen, wenn es aber letztendlich vor Gericht geht, dann ist die Rechtsschutzversicherung doch von Nöten.
Der MV "vertritt" Dich nicht, dondern gibt Dir Rat, was Du z. B. dem VM schreiben kannst.

Gruß

Michael

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Aber Vorsicht,

weder bei einer Rechtsschutzversicherung noch beim Mieterbund kann man sich gegen Streitigkeiten versichern, die beim Vertragsabschluss bereits vorhanden sind.

Für den Ärger, den ihr bereits mit dem Vermieter habt, nützt eine solche Versicherung also nichts.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Richtig, es gibt sogar Versicherungen, bei denen erst nach einem halben Jahr Fälle übernommen werden, damit nicht, wenn man merkt, daß sich Ärger anbahnt schnell eine abschliesst.


Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

hallo michael32,

die mietervereine haben meines wissens auch die rechtsschutzversicherung als all inklusiv paket. man darf damit auch einen anwalt seiner wahl aufsuchen, muss jedoch vorher (!) die beratung durch den mieterverein wahrnehmen, was gelegentlich etwas zeitaufwendig ist (lange wartezeiten in der sprechstunde).

aber vielleicht ist das nicht mehr aktuell ..

ureta

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Danke für die Tipps tatsache ist daß wir immer noch unschlüssig sind zudem haben wir gar keinen Mietvertrag daß ist hier bei uns auf dem land nicht unbedingt üblich rechte haben wir trotzdem soviel wissen wir genau wie ohne Vertrag aber was letzlich besser ist wissen wir noch nicht genau über weitere Tipps und Ratschläge sind wir sehr dankabr

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ihr habt auf jeden Fall einen mündlichen Mietvertrag.
Ein mündlicher Mietvertrag ist im Regelfall für den Mieter besser als ein schriftlicher Mietvertrag, da dann die Regelungen des BGB uneingeschränkt gelten.

Ohne gesonderte Vereinbarung muss der Mieter z.B. weder Schönheitsreparaturen, noch Kleinreparaturen übernehmen. In schriftlichen Mietverträgen werden diese Dinge fast immer auf den Mieter abgewälzt.

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