Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme in Belege für Nebenkostenabrechnung?

21. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)
Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme in Belege für Nebenkostenabrechnung?

Ich würde gerne die Belege meines Vermieters für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung einsehen.

Er ignoriert diesbezügliche Aufforderungen vollkommen.

Welche Konsequenzen kann ich aus diesem Verhalten ziehen, insbesondere bezüglich einer Einstellung der Zahlungen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2067x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

diesbezügliche Aufforderungen

Wie sahen die denn aus ?

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#3
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Meine diesbezüglichen Aufforderungen erfolgten schriftlich.

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Und wie lautete die Aufforderung ?

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#5
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Der O-Ton der Aufforderung ist:

"Bitte nennen Sie mir bis zum [Zeitpunkt] einen Termin, an dem ich alle in die Nebenkostenabrechnungen der Jahre [Zeitraum] für das [Mietobjekt] einfließenden Rechnungen und Belege einsehen kann."

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48965 Beiträge, 17238x hilfreich)

Das letzte und aktuelle Urteil des BGH zu diesem Thema stammt vom BGH und ist unter dem Aktenzeichen VIII ZR 78/05 zu finden.

Nachzulesen auf der Hompage des Bundesgerichtshofes.

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

der Jahre

Plural ?

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#8
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, es geht hierbei um mehrere Jahre!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 259x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Tja, Zielscheibe,

damit wird die 'Unlust' Deines Vermieters ja schlagartig nachvollziehbar.

Du hast nur Einsichtrecht in Unterlagen zu Abrechnungen, die Dir weniger als 12 Monate vorliegen.

Kann es sein, daß es zwischen Euch noch weitere Probleme gibt ?

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#11
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für Eure Informationen!

@Mortinghale: Mit meinem Vermieter gibt es noch diverse andere Probleme (siehe auch meine anderen Threads), u.a. wegen einbehaltener Kautionen, unzulässiger Aufrechnungen und Unterschlagung seitens des Vermieters.

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