Ich würde gerne die Belege meines Vermieters für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung einsehen.
Er ignoriert diesbezügliche Aufforderungen vollkommen.
Welche Konsequenzen kann ich aus diesem Verhalten ziehen, insbesondere bezüglich einer Einstellung der Zahlungen?
Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme in Belege für Nebenkostenabrechnung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
diesbezügliche Aufforderungen
Wie sahen die denn aus ?
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Meine diesbezüglichen Aufforderungen erfolgten schriftlich.
Und wie lautete die Aufforderung ?
Der O-Ton der Aufforderung ist:
"Bitte nennen Sie mir bis zum [Zeitpunkt] einen Termin, an dem ich alle in die Nebenkostenabrechnungen der Jahre [Zeitraum] für das [Mietobjekt] einfließenden Rechnungen und Belege einsehen kann."
Das letzte und aktuelle Urteil des BGH zu diesem Thema stammt vom BGH und ist unter dem Aktenzeichen VIII ZR 78/05
zu finden.
Nachzulesen auf der Hompage des Bundesgerichtshofes.
der Jahre
Plural ?
Ja, es geht hierbei um mehrere Jahre!
--- editiert vom Admin
Tja, Zielscheibe,
damit wird die 'Unlust' Deines Vermieters ja schlagartig nachvollziehbar.
Du hast nur Einsichtrecht in Unterlagen zu Abrechnungen, die Dir weniger als 12 Monate vorliegen.
Kann es sein, daß es zwischen Euch noch weitere Probleme gibt ?
Danke für Eure Informationen!
@Mortinghale: Mit meinem Vermieter gibt es noch diverse andere Probleme (siehe auch meine anderen Threads), u.a. wegen einbehaltener Kautionen, unzulässiger Aufrechnungen und Unterschlagung seitens des Vermieters.
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