Die Geschichte mit meinem Vermieter geht weiter...
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage kann ich eine zuteffende Nebenkostenabrechnung verlangen?
Darf ich die Zahlung von Nebenkostenvorauszahlungen einstellen, wenn der Vermieter für die Vorjahre eine nach meiner Meinung unzutreffende Nebenkostenabrechnung vorgelegt hat?
Rechtsgrundlage für korrekte Nebenkostenabrechnung?
21. Juni 2007
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Frage vom 21. Juni 2007 | 23:22
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 8x hilfreich)
Rechtsgrundlage für korrekte Nebenkostenabrechnung?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2007 | 23:51
Von
Status: Junior-Partner (5335 Beiträge, 2068x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 22. Juni 2007 | 00:03
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 8x hilfreich)
Ich bekomme vom Vermieter keine Einsicht in die Belege.
Allerdings sind manche Kosten (z.B. Wasserverbrauch) astronomisch angesetzt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Juni 2007 | 15:29
Von
Status: Student (2373 Beiträge, 260x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 29. Juli 2007 | 21:21
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 8x hilfreich)
Es gibt Fortschritte.
Der Vermieter hat eine neue Abrechnung erstellt, welche doch ganz erheblich zu meinen Gunsten von der alten abweicht.
Und jetzt?
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