Rechtsgültige Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter schreiben, Wie?

13. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Peter Lange
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsgültige Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter schreiben, Wie?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte vor kurzem eine Wohnungsbesichtigung. Diese Wohnung weist auf einige Mängel auf, der Vermieter sagte selber, das er noch einiges machen muss z.B. Reparieren wird.

Meine Frage bzw. bitte, wie formuliere ich einen schriftlichen Nachweis zur meinen Gunsten? damit ich später nicht auf den schlauch stehe.

Da jeder von uns, schlechte Erfahrung mit Vermietern hatte, mit leeren versprechen, will ich lieber auf der sicheren Seite sein.

Meine Fragen:

Welche first kann man maximal geben, um die Mängel zur beseitigen?
Was wenn der Vermieter keine oder teils die Mängel beseitigt?
Darf dieses schreiben auch seine Hausverwaltung Unterschreiben, in seinem Auftrag?
Wenn die Hausverwaltung, das Schreiben Unterschreibt, aber der Name des Vermieter im schreiben steht, ist das Schreiben rechtsgültig?
Der Vermieter sagte mir auch, ich könnte mich selber um die Mängel kümmern und er zahlt die Rechnung, wie kann ich das in der Vereinbarung am besten formulieren?
Der Vermieter hat auch von sich aus gesagt: Wenn man einige Mängel nicht beseitigen kann, würde er von der Miete 50€ bis 100€ runter gehen. Wie formuliert man das in der Vereinbarung?
Was muss ich genau in der Vereinbarung reinschreiben, falls er komplett blockt? Wenn ich das schreiben zur einem Rechtsanwalt bringe, damit das Recht auf meiner Seite ist?
Wenn man eine Vereinbarung nach unterschreiben des Mietvertrages aufgesetzt hat und von beiden Unterschieben wurde, Rechtsgültig oder heißt es später: hätte man vorher machen sollen?

Ich hoffe Ihr wisst woraus ich hinaus will. Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr eine Art Muster schreiben könntet damit ich weiß, a ha so soll die Vereinbarung sein.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Lange

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Individuelle Rechtsberatung ist leider in einem Forum wie diesem nicht zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter Lange
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Individuelle Rechtsberatung ist leider in einem Forum wie diesem nicht zulässig.


Ich muss nur wissen, was in so einer Vereinbarung, am besten stehen sollte oder wie man was formulieren muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von hh):
Individuelle Rechtsberatung ist leider in einem Forum wie diesem nicht zulässig.

Was ist an diesem einfachen Satz nicht zu verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Peter Lange
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von hh):
Individuelle Rechtsberatung ist leider in einem Forum wie diesem nicht zulässig.

Was ist an diesem einfachen Satz nicht zu verstehen?


ok, trotzdem danke.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Peter Lange
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von hh):
Individuelle Rechtsberatung ist leider in einem Forum wie diesem nicht zulässig.

Was ist an diesem einfachen Satz nicht zu verstehen?


oder muss ich meine Frage anders formulieren, wie z.B. was sollte in so einer Vereinbarung drin stehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4533 Beiträge, 545x hilfreich)

Du solltest auf jeden Fall im MV mit aufnehmen lassen, dass der VM vor Einzug die angesprochenen Punkte (alles was er noch machen will) erledigt.

Ich würde in keine Wohnung ziehen, die erkennbar so viele Mängel hat dass man eine Vereinbarung über deren Beseitigung abschließen möchten.

-- Editiert von Solan196 am 13.11.2020 11:16

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31933 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Peter Lange):
Welche first kann man maximal geben, um die Mängel zur beseitigen?
Kommt auf die Art und Menge der Mängel an.
Zitat (von Peter Lange):
Was wenn der Vermieter keine oder teils die Mängel beseitigt?
Man kann immer Konsequenzen formulieren.
Zitat (von Peter Lange):
ich könnte mich selber um die Mängel kümmern
Man kann vereinbaren, dass Kosten bis max. X € vom Vermieter zu zahlen sind.
Zitat (von Peter Lange):
Wenn man einige Mängel nicht beseitigen kann,
Kommt drauf an, wer da was nicht beseitigen kann oder will.
Zitat (von Peter Lange):
falls er komplett blockt?
Dazu kann man nichts reinschreiben, denn er kann erst blocken, wenn man ihm die Vereinbarung zu lesen gibt.
Zitat (von Peter Lange):
Wenn ich das schreiben zur einem Rechtsanwalt bringe, damit das Recht auf meiner Seite ist?
Das Recht ist doch nicht mit einem Schreiben vom Anwalt gesichert.
Zitat (von Peter Lange):
hätte man vorher machen sollen?
Kommt drauf an. Manch ein Vermieter akzeptiert das auch dann noch.
------------------------------------------
Ganz anders:
- wann würdest du dort einziehen wollen?
-Um welche Mängel gehts überhaupt?
- Welche würdest du selbst beseitigen und welche würdest du hinnehmen/ so lassen.
- Ist das ein Privater Vermieter oder eine Wohnungsgesellschaft?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Peter Lange):
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr eine Art Muster schreiben könntet damit ich weiß, a ha so soll die Vereinbarung sein.

Das Gesetz schreibt vor, das das nur Anwälte dürfen.
Geht aber gleich hier nebenan: https://www.frag-einen-anwalt.de


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6416 Beiträge, 2315x hilfreich)

Man braucht doch keinen Anwalt um aufzuschreiben, welche Mängel vom Vermieter bis spätestes zum ### noch vollständig beseitigt werden müssen/sollen.
Wie soll hier jemand einen Zeitraum nennen, wenn Art und Umfang der Mängel unbekannt sind.
Besser ist sicher ein genaues Dartum zu nenen, statt Worte wie schnnellstens umgehend oder gar bald zu verwenden.

-- Editiert von Spezi-2 am 13.11.2020 19:37

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Man braucht doch keinen Anwalt um aufzuschreiben, welche Mängel vom Vermieter bis spätestes zum ### noch vollständig beseitigt werden müssen/sollen.


Wenn man es selbst macht, benötigt man keinen Anwalt. Allerdings dürfen nur Anwälte solche Formulierungen für Andere vornehmen. Die Betreiber dieses Forums laufen Gefahr, Abmahnungen wegen unerlaubter Rechtsberatung zu bekommen, wenn wir hier Texte vorformulieren.

Im Regelfall reicht es aber, wenn man das Ganze in klarem und verständlichen Deutsch aufschreibt.

0x Hilfreiche Antwort

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