Frage 1: Vor einer Woche habe ich einen Mietvertrag unterschrieben auf dem ich und mein Freund als Mieter eingetragen sind, aber nun wollen wir von dem Vertrag zurücktreten. Da nur eine Unterschrift auf dem Mietvertrag ist, wüßte ich nun gern, ob der Vertrag nun rechtsgültig ist oder nicht.
Frage 2: Gibt es ein Rücktrittsrecht von Mietverträgen und welche Frist gäbe es da ?
Rechtsgültigkeit des Mietvertrages auch wenn eine Unterschrift fehlt ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hier gabs schon mal den gleichen Fall
(oder seid Ihr die damaligen "Frager "
gewesen?)
Hie die Antwort:
Hallo!
na da könntet Ihr noch einmal Glück gehabt haben.Schaut Euch mal das Urteil an:
Wenn ein Mietverhältnis für einen längeren Zeitraum als für ein Jahr begründet werden soll, muss der Mietvertrag schriftlich geschlossen werden.
Ein wirksamer Vertragsschluss liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock dann n i c h t vor, wenn auf Vermieterseite zwei Personen stehen, aber nur einer davon den Mietvertrag unterschrieben hat. Sofern seitens des Vermieters auch keine wirksame Vertretung des anderen Vermieters nachgewiesen werden kann, ist ein derartiger Vertrag unwirksam.
Urteil des OLG Rostock vom 25.09.2000
3 U 75/99
Das Urteil eines Oberlandesgerichts hat schon Bedeutung.
Aus:
Hausbesitzer Zeitung Heft 3/2001, Seite 12
Danke für die Info, aber wie ist es, wenn ich schon die Schlüssel der Wohnung bekommen und die Kaution bezahlt hatte und anschließend (d.h. 1 Woche später) wieder vom Mietvertrag zurücktreten will. Ist dann immer noch möglich ?
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Hallo Odil, danke für deine Info, aber bei uns handelt es sich um die Mieterseite. Ich habe den Mietvertrag als Mieter unterschrieben, aber mein Freund noch nicht.
Und jetzt?
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