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Rechtsnachfolger, in wie weit?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
muss er eine NK-Abrechnung erst erstellen?
Welche denn ?
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Der Käufer ist zuständig für die Abrechnung, in deren Zeitraum der Kauf fällt.
NK-Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2006
Kauf 1.4.2006 = zuständig Käufer.
Aber nicht für 2005, auch wenn die noch ausstehen sollte.
--- editiert vom Admin
Wenn im Mietvertrag Vz vereinbart sind, muß er sie auch zahlen.
--- editiert vom Admin
Bei Nichterstellung der NK-Abrechnung soll mit der Einstellung der Vz der VM unter Druck gesetzt werden, um die Abrechnung zu erstellen.
Vermieter2 kann aber nur die Abrechnung ab dem Kauf-Abrechnungszeitraum erstellen.
Erst wenn er dies nicht tut, entsteht für den Mieter ein (neues) Recht, die Vz einzustellen.
--- editiert vom Admin
Ich bin einfach nur den Gesetzen der Logik gefolgt (mache ich hin und wieder).
--- editiert vom Admin
Wie kommst Du denn darauf ?
Was will M denn anführen ?
Positive Vertragsänderung ?
--- editiert vom Admin
In dieser Beziehung ist er kein Rechtsnachfolger.
Wenn M aus alter Zeit noch ein paar Mieten offenstehen hätte, könnte Vermieter2 diese auch nicht verlangen oder beitreiben.
--- editiert vom Admin
Yeah.
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