Rechtsnachfolger, in wie weit?

13. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2085
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Rechtsnachfolger, in wie weit?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Morthingale
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Master
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muss er eine NK-Abrechnung erst erstellen?

Welche denn ?

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#2
 Von 
guest123-2085
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Praktikant
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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
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Der Käufer ist zuständig für die Abrechnung, in deren Zeitraum der Kauf fällt.

NK-Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2006
Kauf 1.4.2006 = zuständig Käufer.
Aber nicht für 2005, auch wenn die noch ausstehen sollte.

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#4
 Von 
guest123-2085
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Praktikant
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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag Vz vereinbart sind, muß er sie auch zahlen.

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#6
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
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#7
 Von 
Morthingale
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Master
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Bei Nichterstellung der NK-Abrechnung soll mit der Einstellung der Vz der VM unter Druck gesetzt werden, um die Abrechnung zu erstellen.
Vermieter2 kann aber nur die Abrechnung ab dem Kauf-Abrechnungszeitraum erstellen.
Erst wenn er dies nicht tut, entsteht für den Mieter ein (neues) Recht, die Vz einzustellen.

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#8
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
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Ich bin einfach nur den Gesetzen der Logik gefolgt (mache ich hin und wieder).

:grins:



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#10
 Von 
guest123-2085
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Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wie kommst Du denn darauf ?

Was will M denn anführen ?

Positive Vertragsänderung ?

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#12
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

In dieser Beziehung ist er kein Rechtsnachfolger.

Wenn M aus alter Zeit noch ein paar Mieten offenstehen hätte, könnte Vermieter2 diese auch nicht verlangen oder beitreiben.

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#14
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Yeah.

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#16
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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