Hallo Leute,
ich hatte vor Jahren eine Eigenbedarfskündigung abgeschickt, jedoch hat mein Mieter keine Wohnung gefunden zur Corona Zeit. Ich habe ihn dann in der Wohnung drin gelassen. Ich wollte jetzt Jahre später ihn wieder Kündigen,
jedoch diesmal "richtig". Ich wollte vorher eine Rechtsschutzversicherung zur Sicherheit abschließen. Ist das rechtens ? Ich weiß nicht, ob er ausziehen wird oder es zur Räumungsklage kommt.
Ich danke schon mal für die Antworten
Rechtsschutzversicherung abschließen bei einer zweiten Eigenbedarfskündigung ?
22. Mai 2024
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Frage vom 22. Mai 2024 | 17:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung abschließen bei einer zweiten Eigenbedarfskündigung ?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2024 | 17:32
Von
Status: Unbeschreiblich (124133 Beiträge, 40326x hilfreich)
ZitatIch wollte vorher eine Rechtsschutzversicherung zur Sicherheit abschließen. Ist das rechtens ? :
Ich wüsste nicht, was genau daran illegal sein soll.
Zitatjedoch diesmal "richtig". :
Und welchen Kündigungsgrund hat man diesmal?
#2
Antwort vom 22. Mai 2024 | 17:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Fall ist doch schon eingetreten bei der ersten Kündigung oder gilt bei der 2 dann ein anderer Fall?
Ich habe noch keine Versicherung abgeschlossen. Würde ja noch die Wartezeit abwarten und dann kündigen.
Den Grund wurde ich dann mit dem Anwalt absprechen. Eventuell, das ich nicht alleine wohne sondern mit einem Kollegen und der Mietvertrag läuft über sein Namen. Also ich habe keine eigene Wohnung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Mai 2024 | 17:47
Von
Status: Unbeschreiblich (124133 Beiträge, 40326x hilfreich)
ZitatDer Fall ist doch schon eingetreten bei der ersten Kündigung oder gilt bei der 2 dann ein anderer Fall? :
Wenn man erfahren will, wie die Versicherung das wertet, da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
ZitatDen Grund wurde ich dann mit dem Anwalt absprechen. :
Ich würde einen Fachanwalt wählen und ihn dann auch die Kündigung formulieren lassen.
#4
Antwort vom 22. Mai 2024 | 17:47
Von
Status: Senior-Partner (6604 Beiträge, 2334x hilfreich)
Es geht wohl darum daß die Rechtschutzversicherung auch eine Deckungszusage abgibt und dies nicht ablehnt, da es schon "ein brennendes Haus" ist. Der Sachverhalt klingt danach !
Dazu müßte man die Versicherungsbedingungen genau kennen.-
#5
Antwort vom 22. Mai 2024 | 17:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatda es schon "ein brennendes Haus" ist :
Genau das meine ich. Deswegen wollte ich es ohne Rechtsschutzversicherung machen bei einem Anwalt und bei einer Räumungsklage die Kosten selbst tragen. Je nach Dauer kommen dann Kosten um die 3000€ auf mich zu...
Und jetzt?
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