Regelmäßiger Besuch

7. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Visalia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelmäßiger Besuch

A bewohnt in einem Mehrfamilien- und Appartementhaus eine Ein-Zimmer-Wohnung.
Die Nebenkosten werden mit Ausnahme des Stroms auf die Anzahl der Mieter ( Wasser, Müll usw.) sowie die bewohnten m²( Heizung usw.) umgelegt.
Es erfolgt als bei diesen Nebenkosten keine individuelle Abrechnung nach jeweiligen Einzelverbrauch.
A bezahlt lt. Mietvertrag für eine Person und für ihre 35m².

Nun hat A regelmäßig Besuch von B, d.h. B ist jedes Wochenende anwesend von Freitag Abend bis Montag Morgen, also drei Tage/Nächte jede Woche.

Mitbewohner haben nun kürzlich diesen regelmäßigen Besuch dem Vermieter angezeigt. Wie A erfahren hat, sind die Nebenkosten ( deren Verbrauchszahlen in der Tat spürbar angestiegen sind und auf alle umgelegt und (nach-)gezahlt werden) der Hintergrund.

Der Vermieter hat bisher noch nicht regiert, wird aber wohl demnächst auf A zukommen.

Was hätte A zu befürchten?
Müßte A bald für 2 Personen die einschlägigen Nebenkosten entrichten, weil B wirklich 3 von 7 Wochentagen regelmäßig anwesend ist und das auch zukünftig so bleiben wird.
Ist B noch Besuch oder schon Mitbewohner?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Ich kann deine Mitmieter wirklich verstehen. Wenn du mit solcher Regelmässigkeit übers WE besucht hast. Schliesslich würdest du ja auch nicht gerne für jemand anderen höhere NK zahlen wollen, oder?

Zur Lösung des Problem würde ich dem VM anbieten anstatt 1 Person mit 1,5 Personen bei den NK zu rechnen. Schliesslich ist dein/euer Verbrauch ja tatsächlich höher. Somit dürfte wieder Frieden einkehren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die 2. Person, die an 3 Tagen in der Woche zu Besuch ist, welchen Mehrverbrauch verursacht die?

Höchstens Wasserkosten oder?
Gekocht wird von Person A, an 3 Tagen für 2 Personen, (Stromkosten zahlt er selber),Heizkosten werden nicht mehr verbraucht, Müllkosten?



Ich würde keine Mehrkosten bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Visalia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Pro Person/Bewohner werden der Wasserverbrauch, der allgemeine Stromverbrauch ( Treppenhaus/Aufzug/Stromverbrauch der Heizungsanlage usw.) sowie die Müllgebühren berechnet bzw. umgelegt.
Heizung wird natürlich nach der Wohnfläche berechnet.

B lebt quasi bei A am Wochenende, isst, duscht, geht auf Toilette usw., eben ganz normal wie A auch.
Das ist der Punkt, der die Mitbewohner stört. Zudem gab es gerade bei Wasser für 2006 eine erhebliche Nachzahlung wegen deutlichem Mehrverbrauch, die A natürlich anteilsmäßig ( für 1 Person) auch bezahlt hat.

A möchte dem Vermieter nicht unvorbereitet gegenüberstehen und schon informiert sein über diese bereits o.g. Fragen:

Müßte A bald für 2 Personen die einschlägigen Nebenkosten entrichten, weil B wirklich 3 von 7 Wochentagen regelmäßig anwesend ist und das auch zukünftig so bleiben wird.
Ist B eigentlich noch Besuch oder schon Mitbewohner?


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

in meinen Augen ist das ein Besucher.

Der Stromverbrauch wird ja direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Also entstehen den anderen Mietern keine Mehrkosten.
Weil der Besucher mal durch das Treppenhaus läuft und mal Licht anschaltet?

Ob der Besucher mitisst, wen soll das stören?
Gekocht wir auf einem Elektroherd (oder Gasherd), also Strom-/ Gaskosten. Zahlt eh der Mieter selber. Genauso die Lebensmittel.:)

Ein Besucher braucht keine anteiligen NK zu zahlen.

Und bei drei Tagen/pro Woche zählt er als Besucher.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Ist B eigentlich noch Besuch oder schon Mitbewohner?


'Mitbewohner' ist in dem Sinne keine juristische Gegebenheit. Falls Sie meinen, ob er schon Mitmieter ist: Nein.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Es hört sich für viele sicher recht ungerecht an, aber eine Nebenkostenrechnung darf nicht Personenbezogen sein, es wird viel und häufig noch gemacht weil es fairer erscheint aber rechtens ist es meines Wissens nicht. Abgerechnet werden muss immer nach Quardratmetern, egal ob es Wasser,Müll oder Allgemeinstrom ist. Leider haben da die Mieter mit den größeren Wohnungen das nachsehen aber leider ist es so. Deswegen sind Vermieter ja mittlerweile, je nach Alter der Wohnung gesetzlich angehalten nach und nach z.B. Zähler für den Wasserverbrauch etc nachzurüsten das der Verbrauch korrekt abgerechnet werden kann. Bei den Heizkosten solltest du dir keine Sorgen machen denn diese müssen ja nach Verbrauch abgerechnet werden, dafür solltest du Zähler an den Heizkörpern haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wieso darf eine NK-Abrechnung nicht personenbezogen sein?

Hast du dafür eine rechtliche Grundlage?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Wenn in der Mietwohnung A (70 m²) 5 Personen und in der Wohnung B (70 m²)2 Personen wohnen, dann produzieren die 5 Personen mehr Müll.

Und du findest, dass nach m² umgerechnet, alles gerechter ist?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Habe ich geschrieben das es gerechter ist? Glaube eher habe geschrieben das es sich ungerecht anhört damit ist nicht gemeint das es gerecht ist, frag beim zuständigen Mieterschutzbund nach, die werden es bestätigen, leider ist es so.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16842x hilfreich)

@malte71
Du hast geschrieben, dass eine Nebenkostenabrechnung nicht personenbezogen sein darf.

Das ist nicht richtig. Wenn das vertraglich so vereinbart wurde, dann dürfen die Kosten auch personenbezogen umgelegt werden.

Sinn macht das z.B. für Wasser- und Abwasserkosten und Müllabführ.

Jemand, der nur am Wochenende da ist, gilt aber noch als Besucher und wird daher nicht berücksichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

da es sich um besuch handelt....haben die anderen mieter pech gehabt..;)

war bei uns im haus genau das gleiche...
da hatten wir auch pech...
nicht gerecht....aber gesetz :kotz:

-----------------
"sehen und verstehen"

-- Editiert von hera am 08.08.2007 13:08:59

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Visalia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)


Der Tenor der Antworten geht wohl dahin, daß A das Gespräch mit dem VM ( falls es dazu kommt)gelassen erwarten kann, da B trotz der regelmäßigen Anwesenheit nur als Besuch anzusehehen ist.

A sieht die Argumente der Nachbarn schon ein, da tatsächlich ein erhöhter Wasserverbrauch zu verzeichnen ist sowie auch mehr Müll entsteht, freut sich aber über die weiteren "kostengünstigen Besuche" von B, da eine Nebenkostenabrechnung für 2 Personen schon das Budget von A belastet hätten.

Vielen Dank für die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Visalia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch was:
Wie A in einem vorangegangenen Gespräch auch erfahren hat, scheint ein weiterer Beweggrund der Nachbarn auch zu sein, daß diese aufgrund der Art der Abrechnung für ihre schätzungsweise 80-90 m² Wohnungen (meist mit 2 Personen bewohnt) allein das an Nebenkosten abdrücken, was die gesamte 35m² Wohnung von A inklusive der Nebenkosten ( ohne Strom ) kostet!!!!

Deswegen hatte A auch ein schlechtes Gewissen und wäre ohne diese Informationen hier und mit der entsprechenden Forderung des VM fast bereit gewesen, die Kosten für Wasser, Hausstrom und Müll für 2 Personen zu zahlen.
Nun hat A und der Besuch B ja nichts zu befürcheten. Die Welt ist halt ungerecht und A muß auch mal Glück haben:)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich finde das alles seitens der anderen Mieter etwas übertrieben.

Ob die Mieter durch den Besucher wirklich die erhöhten Kosten haben, bleibt mal dahin gestellt.

Das einzigste was ich vielleicht machen würde, wären 20 € für zusätzliche Wasserkosten an den VM zahlen. Aber nur die Wasserkosten. Nichts für Müll, nichts für Hausstrom. Nur, damit wieder Frieden im Haus wären.

Aber zahlen braucht der Mieter das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.305 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen