Reicht Wohnrecht per Testament?

25. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
AllanShaw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Reicht Wohnrecht per Testament?

Hallo zusammen,

und herzlich willkommen zu meinem ersten Posting :-)

Mich beschäftigt folgender Sachverhalt:
Zwei Söhne, ein Erbe. Sohn A bekommt das Haus, Sohn B per Testament ein lebenslanges Wohnrecht. Letzteres wird aber nicht im Grundbuch eingetragen.
Kauft nun ein Dritter Sohn A das Haus ab, hat das Wohnrecht dann noch weiter Bestand?

Oder wiegen die Rechte des Dritten, ein lt. Grundbuch lastenfreies Haus zu kaufen, schwerer, und Sohn B müsste ausziehen?

Bin gespannt auf eine Antwort.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ja.

31x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AllanShaw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die fixe Antwort.

Eine Frage hätte ich dazu noch. Wenn der Dritte auf dem Grundstück das Haus abreißen lässt, um ein neues zu erbauen, wäre die Situation doch die gleiche: Wohnrecht für Sohn B. Oder?

Höre ich ein ja...?





3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Habe ich das jetzt richtig verstanden ?

Dritter kauft Haus = B muß ausziehen.

Dritter reißt Haus ab und baut neues Haus = B zieht wieder ein ?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AllanShaw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Ähäm.

Ich dachte Antwort "Ja." bezieht sich auf Wohnrecht per Testament reicht und Sohn B darf auch ohne Grundbucheintrag drin wohnen bleiben.

Die Zusatzfrage war in der Tat: Was, wenn der Dritte ein neues Haus baut und B da kostenlos wohnen will.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Nicht, wenn der Dritte nicht will.

Dafür gibt es schließlich das 'dingliche Wohnrecht' (Eintragung im Grundbuch).

Das Wohnrecht bezieht sich auch nur auf das bestimmte Haus.
Wenn man es abreissen will, muß man den Berechtigten erstmal aus dem Haus bekommen.

Das schafft man wohl nur mit Ablösezahlung oder der Zusicherung eines Wohnrechts auch im neuen Haus.

Was aber ist, wenn das alte Haus z.B. abbrennt ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AllanShaw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Aha. Mit anderen Worten: Kauft man ein Grundstück samt Haus, in dem notariell beurkundet jemand auf Lebenszeit wohnen darf, kann man es ohne dessen Zustimmung gar nicht abreißen.

Richtig?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das ist jetzt vielleicht zu hart formuliert.

Es gibt schließlich auch Fälle, in denen Häuser aus 'objektiver Not' abgerissen werden müssen . Der Berechtigte muß dann das Haus (nötigenfalls per Gerichtsbeschluß) räumen und ist zu entschädigen (z.B. durch ein neues Wohnrecht).

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Noch einmal zur Ausgangsfrage:

Ein Käufer müsste das Wohnrecht nicht beachten.

Sohn B hätte aber wohl einen Schadenersatzanspruch gegen Sohn A.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@hh

Wäre das Wohnrecht nicht ähnlich einem Mietvertrag zu qualifizieren und damit auch beim Kauf übergehen ?

Dann eben nur nicht nur für umsonst und nicht mit der Sonderstellung eines Wohnrechts, also quasi Umwandlung in ganz normalen Mietvertrag.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Es handelt sich nicht um einen Mietvertrag, da nämlich eine Grundvoraussetzung (Mietzahlung) fehlt (§ 535 Abs. 2 BGB ).

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das ist schon klar; ich dachte da mehr an das 'Besitzrecht' des Wohnenden.
Normalerweise ist das Wohnrecht (mit voller Absicht) 'besser' als ein Mietvertrag und im Falle des Besitzübergangs ist der Wohnende plötzlich kein Wohnender mehr (ohne sich dagegen im mindesten wehren zu können).
Irgendwie ungerecht, oder nicht ?



2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und die Frage ist, ob das Testament überhaupt korrekt war und das Wohnrecht in dem Sinne existiert.
Wenn man Wohnrecht vereinbaren will - immer ins Grundbuch.
Als Dritter wäre ich vorsichtig, bevor ich dieses Haus kaufen würde (oder besser gesagt, dass Grundstück). Da würde ich auf jeden Fall im Kaufvertrag vereinbaren, dass das Haus "leer" übergeben werden muss, bevor der Kaufpreis fließt. Sollen sich doch die Söhne einigen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Das Besitzrecht besteht natürlich. Das führt aber in erster Linie dazu, dass man einen Bewohner nicht eigenmächtig rauswerfen darf. Dafür wäre natürlich eine Räumungsklage erforderlich, wenn der Bewohner nicht freiwillig auszieht.

Eine andere Frage ist, ob das Wohnrecht wie ein Mietvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer des Hauses übergeht. Und da meine ich, dass das nicht so ist.

Die Gewährung eines solchen testamentarischen Wohnrechtes ist an eine Person gebunden und nicht an das Haus. Die Person A muss das Wohnrecht also gewähren. Wenn sie es nicht kann, dann muss sie Schadenersatz leisten. Natürlich kann A beim Verkauf in den Kaufvertrag mit aufnehmen, dass der Käufer weiter das Wohnrecht zu gewähren hat.

Bei einem dinglichen Wohnrecht passiert das alles automatisch, da das an das Haus gekoppelt ist.

4x Hilfreiche Antwort

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