Reimigungsfirma angefordert

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb503410-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reimigungsfirma angefordert

Guten Tag,
Ich entschuldige mich erstmal für Rechtschreibfehler und anderen.
Ich komme mit der bitte mehr zu erfahren über mein Anliegen.
Ich wohne seit Anfang januar mit 2 weiteren Personen in einer WG.
Unser Vermieter hat neuerlich eine Putzfirma angefordert damit sie eine Grundreinigung der Gemeinschaftsröune durchgehen da es seiner Meinung nach sehr dreckig sein soll.
Wir allerdings haben immer sauber gemacht zwar nicht zu seiner Zufriedenheit aber wir haben sauber gemacht.
Die Krönung die noch kommt ist das Er diese Putzfirma angefordert hat und einen Betrag von 350 Euro einnehmen möchte.
Für 7 ein halb Stunden Arbeit.
Einer meiner Mitbewohner war vor Ort und die Dame hätte gesagt es wäre keine kernsanierung nötig und wunderbar geputzt hat sie auch nicht.
Ich selber befinde mich momentan im Ausland wo ich mich überhaupt Frage ob er mir sowas anrechnen darf.
Meine Freundin wohnt zurzeit bei mir ist aber in kein Missverhältnis.
Was kann ich tun ?
MfG Alejandro

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb503410-43):
Unser Vermieter hat neuerlich eine Putzfirma angefordert damit sie eine Grundreinigung der Gemeinschaftsröune durchgehen da es seiner Meinung nach sehr dreckig sein soll.


Was wurde denn diesbeüglich im MV vereinbart? Steht dort irgendwas von Reinigung und deren Kosten?

Wurden Sie vorab aufgefordert die Räumlichkeiten adäquat zu säubern?

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#2
 Von 
fb503410-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im Mietvertrag steht das wir für Sauberkeit der Räume Sorgen müssen.
Und falls der Zustand nicht passt eine Firma geholt werden kann und dies in den Nebenkosten mit reinfällt.
Und ob wir hingewiesen worden sind ja vor meiner Abreise.
Wir haben zu dritt alles sauber gemacht.
Ihm schien das nicht zu passen und sagte es wäre nie sauber gemacht worden was ich als Unsinn empfinde.
Selbst wo er sagte er habe eine Firma beauftragt teilte er uns mit das wir die Möglichkeit haben bis Tag x sauber zu machen dann müsste die Firma nur noch das machen was mangelhaft aussieht.
Und die die da waren haben sauber gemacht bis Tag x mehrmals sogar aber die Firma ist gekommen und hat 7 ein halb Stunden gebraucht.

-- Editiert von fb503410-43 am 13.11.2018 09:12

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb503410-43):
Und ob wir hingewiesen worden sind ja vor meiner Abreise.
Wir haben zu dritt alles sauber gemacht.


Nun ja, es wurde ja vereinbart, dass der VM eine Reinigung auf Ihre Kosten durchführen lassen kann.

Zitat (von fb503410-43):
Selbst wo er sagte er habe eine Firma beauftragt teilte er uns mit das wir die Möglichkeit haben bis Tag x sauber zu machen dann müsste die Firma nur noch das machen was mangelhaft aussieht.
Und die die da waren haben sauber gemacht bis Tag x mehrmals sogar aber die Firma ist gekommen und hat 7 ein halb Stunden gebraucht.


... offensichtlich nicht ausreichend. Die Frage ist jetzt, ob diese Klausel überhaupt gültig ist. Meines Erachtens ist sie nicht gültig (obwohl ich den VM durchaus verstehen kann, wer will schon, dass das Eigentum verdreckt wird). Hier ist der Begriff "falls der Zustand nicht passt" (wenn es denn so im MV steht) der Haken, da es den Mieter benachteiligt.

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#4
 Von 
fb503410-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist der Begriff "falls der Zustand nicht passt" (wenn es denn so im MV steht) der Haken, da es den Mieter benachteiligt.
Ich habe gerade nachgefragt und da steht wir sind verpflichtet alles sauber zu halten.
Und das neben kosten verlangt werden können um solche Unternehmen zu beauftragen mehr nichtm

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb503410-43):
Ich habe gerade nachgefragt und da steht wir sind verpflichtet alles sauber zu halten.


Was ist dass denn für eine Aussage??

Bitte hier die Vereinbarung mal WORT für WORT einsetzen. ME ist sie jedoch ungültig, egal wie sie formuliert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb503410-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mieter hat die Mietsache und die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich und sachgemäß zu behandeln.Er hat insbesondere für ordnungsgemäße Reinigung Lüftung und Beheizung zu sorgen. Für Beschädigungen der Mietsache und des Gebäudes so Wie deren Anlagen Ersatzpglichtig.
Das ist alles was ich unter den pasus Reinigung und Instandsetzung gefunden habe.

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von fb503410-43):
Der Mieter hat die Mietsache und die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich und sachgemäß zu behandeln.Er hat insbesondere für ordnungsgemäße Reinigung Lüftung und Beheizung zu sorgen.


Was ist die Mietsache genau? Ein Zimmer mit der Erlaubnis, die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad und Wohnzimmer) mitzubenutzen? Oder wurde eine ganze Wohnung gemietet?


Zitat (von fb503410-43):
Und falls der Zustand nicht passt eine Firma geholt werden kann und dies in den Nebenkosten mit reinfällt.
Und ob wir hingewiesen worden sind ja vor meiner Abreise.
Wir haben zu dritt alles sauber gemacht.


Es steht im Mietvertrag, dass ihr selbst sauber machen könnt, erscheint es zu dreckig, kann der Vermieter nach Fristsetzung einen Putzdienst beauftragen.

Zitat (von AltesHaus):
. Die Frage ist jetzt, ob diese Klausel überhaupt gültig ist. Meines Erachtens ist sie nicht gültig


Nun wissen wir nicht genau, was in der Klausel steht. Da jedoch der Vermieter eine Frist gesetzt hat und noch die Reinigungskraft als Zeugen (!) wird wohl nicht viel dagegen zu machen sein. Da wird der Vermieter etweder eine Rechnung schicken oder gleich im Anschluß an den Auszug die nette Summe von der Kaution abziehen.

Die Herren Mieter sind keine Zeugen, da selbst Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb503410-43):
Der Mieter hat die Mietsache und die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich und sachgemäß zu behandeln.Er hat insbesondere für ordnungsgemäße Reinigung Lüftung und Beheizung zu sorgen. Für Beschädigungen der Mietsache und des Gebäudes so Wie deren Anlagen Ersatzpglichtig.
Das ist alles was ich unter den pasus Reinigung und Instandsetzung gefunden habe.


Das ist aber nicht die Klausel:

Zitat (von fb503410-43):
Also im Mietvertrag steht das wir für Sauberkeit der Räume Sorgen müssen.
Und falls der Zustand nicht passt eine Firma geholt werden kann und dies in den Nebenkosten mit reinfällt.


Die würde ich gerne mal Wort für Wort zitiert bekommen.

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