Reinigung Eingangsbereich

20. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Eljot
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 57x hilfreich)
Reinigung Eingangsbereich

hallo,

kann mir jemand sagen welcher Mieter für die Reinigung welches Bereiches zuständig ist.
Bisher wurde die Reinigungs durch eine Reinigungskraft ausgeführt und die Kosten auf die Mietwohnungen umgelegt.
EG: nur Eingangsbereich, keine Wohnung aber Gemeinschafts"Kellerraum"dahinter Raum für Gasheizung.
1 OG eine Wohnung/ 2. OG 2 Wohnungen.
Hintergrung ist das eine Mietpartei(2.OG) aufgrund der letzten Nebenkostenabechnung Ihren Bereich (vor Ihrer Wohnung)
in Zukunft selber putzen möchte.
Ist auch OK.Wenn aber jeder vor der eigenen Mietwohnung wischt, wer ist für das EG zuständig der ja nur als Eingangsbereich dient.
Der Vater der Mieterin sagt es wäre Sache des Vermieters.
Ich denke wenn wir das EG reinigen lassen, können die Kosten auf die Parteien umgelegt werden.

Sieht das jemand anders?

Gruß
LJ

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Da der Eingangsbereich von allen Mietparteien genutzt wird ist jeder im
Umlauf 1x dran mit putzen oder einer übernimmt das Putzen und stellt es den anderen in Rechnung z.B.100€ für den Monat
und jeder Mieter zahlt seinen Anteil.

Gruss SAMMY1

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"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Keiner der Mieter muss putzen, es sei denn, es wurde Entsprechendes im Mietvertrag vereinbart.
Wenn ein Reinigungsunternehmen beauftragt wurde, sind diese Kosten auf die Mieter umzulegen (sofern im Mietvertrag vereinbart), auch auf den Mieter, der zusätzlich noch putzt.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
T-Rex
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 15x hilfreich)

Es gilt das, was im Mietvertrag geregelt ist bzw. in der Hausordnung (falls im Mietvertrag darauf verwiesen wird) steht. Sollte es keine Regelung geben, entsteht keine Verpflichtung. Eine Kostenübernahme gibt es nur bei zuvor eingegangener oder gesetzlich normierter Verpflichtung. Besteht eine derartige Verpflichtung nicht, muss nichts gezahlt werden.

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#4
 Von 
Eljot
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 57x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten,

in der Hausordnung steht nichts.

Im Mietvertrag steht folgendes die inn §3ziff2
ausgewiesene Betriebskostenvorauszahlung setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
Hier ist Hausreinigung durchgestichen.#

Hinter diesem passuss stehen 2Sterne
Und unten steht**
Wichtig: vollständige Aufstellung der betriebskosten welche gemäß §3 Ziffer2 und §´4 Ziffer4 des Mietvertrages umgelegt bzw.bei einer Erhöhung der vorauszahlung berücksichtigt werden ist auf der Rückseite des Blattes abgedruckt und bestandteil des Mietvertrages.

Auf der Rückseite steht:
Hausreinigung
ZU den Kosten der Hausreinigung gehören Keller Zugänge Flure Treppen usw.

trotzdem verstehe ich es jetzt so: flurreinigung muß nicht vom Mieter gemacht bzw getragen werden.
gruß
Lj

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

D.h.: Der Mieter braucht nicht zu reinigen, muß aber die Kosten anteilig übernehmen.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
Eljot
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 57x hilfreich)

ich hätte das jetzt anders interpretiert.

es ist generell schade wie wenig Ahnung man
hat.
Die Mieter haben uns schriftlich mitgeteilt dass sie lediglich den Bereich vor Ihrer Tür wischen wollen und keine Reinigungskraft bezahlen wollen.

Müssen wir dem wiedersprechen?

Meine Mutter hatte bis zur letzten Nebenkostenabrechnung ein sehr gutes verhältnis zu den Mieter dass jetzt etwas getrübt ist und möchten es durch eine Kleinigkeit nicht belasten.So würden wir z.Zt
die Reinigung des Eingangbereiches übernehmen
allerdings möchten wir uns hier nicht festlegen und sehen wie sich das Verhältnis
weiter entwickelt.
gruß
lj

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