Hallo zusammen,
folgende Frage, unser Vermieter hat heute einen neuen Aushang im Treppenhaus angebracht, worauf geregelt wird, welche Etage in welcher Kalenderwoche mit der Straßenreinigung dran ist.
Dieser Aushang enthält folgende Hinweise:
Die Treppenhausreinigung muss von jedem Mieter wöchentlich durchgeführt werden (vom Treppenabsatz bis zur darunterliegenden Etage[u] u. im Erdgeschoß inkl. der Haustür[/u]).
Die Reinigung des Treppenhauses sowie der Straße, wird ab sofort in regelmäßigen Abständen kontrolliert und bei wiederholtem nichteinhalten, eine schriftliche Mahnung ausgesprochen.
Um das Reinigen der Haustür gibt es hier im Haus (4 Parteien) schon seit längerem Diskussionen mit dem Vermieter, zuerst wollte er uns (Wir wohnen im EG) die wöchentliche Reinigung der Haustür aufdrücken, dann probierte er es im Ug, dann im OG und im DG, jedesmal mit der Aussage das die jeweilige Wohnung schon immer die Haustür von aussen gereinigt hätte. Was aber nicht der Fall ist.
Ist es tatsächlich so das wir als Mieter die Hauseingangstür von aussen reinigen müssen? Ich musste noch in keinem Mietverhältnis die Haustür reinigen und im Mietvertrag, bzw. in der Hausordnung ist auch nur von Treppenhausreinigung die Rede.
Für alle Antworten bedanke ich mich herzlich im vorraus :-)
Reinigung Hauseingangstür
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIst es tatsächlich so das wir als Mieter die Hauseingangstür von aussen reinigen müssen? Ich musste noch in keinem Mietverhältnis die Haustür reinigen und im Mietvertrag, bzw. in der Hausordnung ist auch nur von Treppenhausreinigung die Rede. :
Das Treppenhaus schliesst doch die Hauseingangstüre mit ein und muss demnach von den Bewohnern auch gereinigt werden. Oder soll der VM für die Reinigung der Haustüre eine Putzfrau anstellen, oder noch besser, der VM reist einmal wöchentlich/monatlich 100km weit entfernt an und putzt die Haustüre.
Wie hätten Sie's denn gerne?
Der VM kann aushängen was er möchte. Es gilt das was im Mietvertrag steht. Wenn da nichts von Haustüre steht, dann soll der VM halt einen Reinigungsdienst beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen. Wobei eine wöchentliche Reinigung einer Tür sicherlich nicht verhältnismäßig wäre, aber ab und zu wäre das durchaus in Ordnung.
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Was ist daran so ungewöhnlich, die Haustüre auch von außen zu reinigen? Wer fegt denn bei euch den Fußweg zum und ums Haus, weigert ihr euch auch, weil das außen ist? Die Alternative wäre, wenn ihr euch weigert das Treppenhaus mitsamt der Türe zu reinigen, dass der VM einen externen Dienstleister mit der Arbeit betraut.
Theoretisch ja, aber der VM hat den Bereich im MV oder der daziu gehörigen Hausordnung wahrscheinlich genau eingegrenzt in dem geputzt werden muss:ZitatDas Treppenhaus schliesst doch die Hauseingangstüre mit ein.... :
Ich verstehe den Ausgangspost so, dass jetzt lediglich die Haustüre mit aufgenommen wurde.Zitatvom Treppenabsatz bis zur darunterliegenden Etage.... :
Fragesteller, kannst du uns bitte mal aufklären was genau im MV bzw. in der darin angeführten Hausordnung steht?
Die Treppenhausreinigung verstehe ich so, dass auch die Treppengeländer, Fenster im Treppenhaus etc. gelegentlich gereinigt werden. So auch die Eingangstüre bzw. Haustüre und Spinnweben von der Wand entfernen. Oder sind mit "Treppenhausreinigung" tatsächlich nur die Treppenstufen gemeint? Klärt mich auf.
Zunachst Danke für die zahlreichen Antworten.
Im MV heisst es wörtlich:
"Vorplätze Gänge und Treppen sind, soweit erwöchentlich gründlich zu reinigen und mit einem entsprechenden Pflegemittel zu behandeln; Die Treppenhausfenster, Geländer und Läufer sind monatlich zu säubern. Befinden sich mehrere Einheiten auf einem Stockwerk, so haben die Nutzer abwechselnd je eine Woche zu reinigen. Die Reinigung der gemeinschaftlich benutzten Räume wie Mansardenvorplatz und Trockenraum, dazugehörende Treppen, Kellervorplatz, Kellertreppe, Aufzug usw. hat durch die Mieter, bzw. Nutzer in einer wöchentlich wechselnden Reihenfolge zu geschehen. Der hierzu jeweils verpflichtete Mieter bzw. Nutzer hat auch die Zugangswege vor dem Haus und den Gehweg zu reinigen, dort Schnee und Eis zu beseitigen und bei Glätte zu streuen.
Im Übrigen sind die ortspolizeilichen Vorschriften zu beachten. Balkone sind von Schnee und Eis zu befreien.
Unterlässt ein Mieter vorgeschriebene Arbeiten, so kann der Vermieter sie auf Kosten des Mieters veranlassen."
Fett markierte Stellen stehen so im Mietvertrag, wurden nicht von mir hervorgehoben.
Die oben zitierte Passage ist im Mietvertrag übrigens komplett durchgestrichen sieht im MV so aus:
"Vorplätze Gänge und Treppen sind, soweit erwöchentlich gründlich zu reinigen und mit einem entsprechenden Pflegemittel zu behandeln; Die Treppenhausfenster, Geländer und Läufer sind monatlich zu säubern. Befinden sich mehrere Einheiten auf einem Stockwerk, so haben die Nutzer abwechselnd je eine Woche zu reinigen. Die Reinigung der gemeinschaftlich benutzten Räume wie Mansardenvorplatz und Trockenraum, dazugehörende Treppen, Kellervorplatz, Kellertreppe, Aufzug usw. hat durch die Mieter, bzw. Nutzer in einer wöchentlich wechselnden Reihenfolge zu geschehen. Der hierzu jeweils verpflichtete Mieter bzw. Nutzer hat auch die Zugangswege vor dem Haus und den Gehweg zu reinigen, dort Schnee und Eis zu beseitigen und bei Glätte zu streuen.
Was wollt ihr denn erreichen? Ausser den Bewohnern kommt niemand anders in Frage und wenn die sich weigern, macht es halt in Zweifel niemand.
Ob das im Interesse der Bewohner ist?
Herzlichen Glückwunsch, du brauchst überhaupt nicht zu reinigen!ZitatDie oben zitierte Passage ist im Mietvertrag übrigens komplett durchgestrichen sieht im MV so aus: :
Wäre die Passage nicht durchgestrichen, dann würde man die Haustüre sicherlich zu dem Ausdruck "Gänge" hinzu interpretieren können, denn Gänge bestehen nun einmal nicht nur aus Böden sondern auch aus Wänden, Fenstern und Türen.
Gibt es sonst keine Hinweise im MV wie diese Verpflichtung geregelt sein soll? Ist aber eigentlich auch egal, da durchgestrichen.ZitatDer hierzu jeweils verpflichtete Mieter :
-- Editiert von -Laie- am 23.08.2017 17:39
Zitat:Herzlichen Glückwunsch, du brauchst überhaupt nicht zu reinigen!ZitatDie oben zitierte Passage ist im Mietvertrag übrigens komplett durchgestrichen sieht im MV so aus: :
Wäre die Passage nicht durchgestrichen, dann würde man die Haustüre sicherlich zu dem Ausdruck "Gänge" hinzu interpretieren können, denn Gänge bestehen nun einmal nicht nur aus Böden sondern auch aus Wänden, Fenstern und Türen.
Da sagte mir der Mieterschutzbund etwas anderes, der war der Meinung das dies irrelevant ist weil man sich dann an den "ortsüblichen Gewohnheiten" orientieren würde.
Gibt es dazu etwas schriftliches? Einen präzedensfall? Einen Paragraphen evtl.?
Warum fragt der Fragesteller dann hier wenn er doch schon den DMSB gefragt hat? Einfach deshalb weil es schon einige Aussagen von diesem Mieterbund gab die im nachhinein Anwaltlich widerlegt wurden.
Gibt es sonst keine Hinweise im MV wie diese Verpflichtung geregelt sein soll? Ist aber eigentlich auch egal, da durchgestrichen.ZitatDer hierzu jeweils verpflichtete Mieter :
Nein, es gibt sonst keinerlei Hinweise.
-- Editiert von -Laie- am 23.08.2017 17:39
ZitatHerzlichen Glückwunsch, du brauchst überhaupt nicht zu reinigen! :
Wenn man es so sieht, kann der Vermieter einen Reinigungsdienst kommen lassen, und auf die Nebenkosten umlegen.
Günstiger ist das auf jeden Fall für die Mieter nicht.
ZitatWas wollt ihr denn erreichen? Ausser den Bewohnern kommt niemand anders in Frage und wenn die sich weigern, macht es halt in Zweifel niemand. :
Ob das im Interesse der Bewohner ist?
Die Frage ist vollkommen berechtigt.
Was meint die Mieterschaft denn, wer die Haustür putzen solle? Manchmal komme ich hier aus dem Staunen nicht mehr raus.
Und jetzt?
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